Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Regelungen zur Ratenzahlung von Ausbaubeiträgen wir folgt zu beschließen:

 

  • Die Laufzeit der Ratenzahlung wird auf bis zu zehn Jahre ausgedehnt.
  • Der Zinssatz wird in maximal der Höhe festgesetzt, dass er dem Inflationsausgleich dient.
  • Ab einem festgesetzten Ausbaubeitrag von 10.000 Euro wird zur Sicherung der Forderung eine Sicherungshypothek auf dem Grundstück eingetragen.

 

Der Beschluss ergeht einstimmig.

 

Die SPD-Fraktion hat sich an der Abstimmung nicht beteiligt.

 


Bürgermeister Björn Ingendahl führt aus, dass er den Tagesordnungspunkt aufgrund neuer Erkenntnisse betreffend die Beschlussempfehlung des Fachausschusses am 11.11.2019 erneut aufgenommen habe. Die Verwaltung habe Angebote eingeholt, um die Modellberechnung, wie vom Ausschuss gefordert, für Teile der Kernstadt durchführen zu lassen. Das einzig abgegebene Angebot schließt mit einer Summe von 200.000 Euro. Andere angefragte Büros haben wegen Arbeitsüberlastung keine Angebote abgegeben. Daraufhin habe man entschieden, verwaltungsseitig eine solche Modellrechnung anhand eines Abrechnungsgebietes in Rolandswerth durchzuführen. Grundsätzlich weist er darauf hin, dass die Struktur der Stadt Remagen nicht mit der einer klassischen Verbandsgemeinde in Rheinland-Pfalz mit kleineren Ortsgemeinden vergleichbar sei. Remagen ähnele eher einer Kleinstadt in Nordrhein-Westfalen. Der Städte- und Gemeindebund Nordrheinwestfalen wiederrum lehne die wiederkehrenden Beiträge als bürgerunfreundlich, nicht vorteilsgerecht, bürokratisch und intransparent ab.

 

Gisbert Bachem erläutert die vorliegende Modellberechnung für einen Teil des Ortsteils Rolandswerth. Anhand eines Abrechnungsgebiets, das fünf Straßen umfasst, wurden für zwei Grundstücke beispielhaft ein Wiederkehrender und ein Eimaliger Ausbaubeitrag berechnet (vgl. Anlage). Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass bei einem Grundstück der Wiederkehrende Beitrag und bei dem anderen Grundstück der Einmalige Beitrag günstiger ausfallen würde.

 

Für den Bereich der Kernstadt sei vermutlich die Bildung eines Abrechnungsgebietes problematisch, da das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz die Grenze der in einem solchen Gebiet lebenden Einwohner auf regelmäßig etwa 3.500 beschränkt, in der Remagener Kernstadt aber rund 6.000 Menschen leben. Zudem fallen viele Grundstückseigentümer aus der Solidargemeinschaft heraus, da etliche Straßen, die in den letzten Jahren ausgebaut wurden, der Verschonungsregelung unterliegen werden. Sehr wahrscheinlich zählen hierzu auch die Verkehrsanlagen des ehemaligen Sanierungsgebiets.

 

Bürgermeister Björn Ingendahl schlägt vor dem Hintergrund der vorliegenden Informationen vor, das System der einmaligen Ausbaubeiträge beizubehalten. Um Anlieger von der teilweise enormen finanziellen Belastung durch Einmalbeiträge zu entlasten, schlägt er vor,  die Regelungen zur Stundung im Sinne der Ratenzahlung (gem. § 14 Abs. KAG) der Beiträge maximal flexibel zu gestalten und diese zu einem Zinssatz anzubieten, der lediglich als Inflationsausgleich dient. Die Laufzeit könnte auf bis zu zehn Jahre ausgedehnt werden. Ab einem Betrag von beispielsweise 10.000 Euro sollte allerdings eine Grundschuld auf dem Grundstück eingetragen werden.

 

Christine Wießmann kritisiert die Auswahl des Abrechnungsgebietes Rolandswerth, dass der Modellrechnung zugrunde gelegt wurde. Da es lediglich fünf Straßen umfasst, sei dass Ergebnis der Berechnung nicht repräsentativ für das gesamte Stadtgebiet. Auch sei der angenommene Gemeindeanteil nicht nachvollziehbar.

 

Die Ausschussmitglieder Wilfried Humpert und Heinz-Peter Hammer zeigen sich schockiert aufgrund des Angebotes über 200.000 Euro zur Erstellung einer Beispielberechnung für die Kernstadt. Gerade diese Modellberechnung wäre wichtig gewesen, da für diesen Bereich der Verdacht bestehe, dass ein Wiederkehrender Beitrag mehr Verlierer als Gewinner hervorbringen könne, so Wilfried Humpert.

 

Nach weiterer Diskussion schlägt der Vorsitzende vor, über seinen Vorschlag zur Flexibilisierung der Ratenzahlung zur Entlastung finanziell besonders betroffener Anlieger abzustimmen. Diese Beschlüsse würden gemeinsam mit den am 11.11.2019 gefassten Empfehlungsbeschlüssen des Fachausschusses dem Stadtrat am 2.12.2019 zur Entscheidung vorgelegt.

 

Christine Wießmann weist darauf hin, dass der Tagesordnung ihrer Meinung nach nicht zu entnehmen sei, dass eine Beschlussfassung, wie vom Vorsitzenden vorgeschlagen, erfolgen solle, da lediglich eine Beratung über den Systemwechsel anberaumt war.

 

Bürgermeister Björn Ingendahl führt aus, dass sein Vorschlag ein Bestandteil des aktuellen Abrechnungssystems sei, so dass eine Beschlussfassung durchaus möglich ist. Im Übrigen wurde sowohl in der heutigen Sitzung als auch in der Sitzung am 11.11.2019 ausführlich über beide Systeme diskutiert. Die geforderte Modellrechnung, die einer vertieften Diskussion zugrunde gelegt werden sollte, würde mit Kosten zu Buche schlagen, die er als Bürgermeister nicht vertreten könne.