Sitzung: 07.12.2020 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Nein: 3, Enthaltungen: 5, Befangen: 1
Vorlage: 0289/2020
Beschluss:
Der Stadtrat
beschließt,
a) die vorliegenden Stellungnahmen gemäß Anlage zu bewerten, zu gewichten sowie
unter- und gegeneinander abzuwägen
b) auf Basis der so ergänzten Verfahrensunterlagen den Satzungsbeschluss zu
fassen.
Mit
der 8. Änderung des Bebauungsplans 10.22 "Wässigertal" wird am Ende
des Wässigertals ein bislang als private Grünfläche festgesetztes Grundstück
künftig als reines Wohngebiet ausgewiesen. Die Planung erstreckt sich im
Wesentlichen auf das Grundstück in der Gemarkung Remagen, Flur 10, Flurstück
186. Die notwendige Erschließung wird der künftige Bauherr auf eigene Kosten im
notwendigen Umfang herstellen. Für die Änderung lagen die Voraussetzungen für
das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB vor. Das Ergebnis des
Beteiligungsverfahrens ist in der Anlage dokumentiert. Darin sind die
eingegangenen Stellungnahmen bewertet und gewichtet und mit einem
Abwägungsvorschlag versehen. Zwar wurden nicht zuletzt auch aus der
Nachbarschaft Bedenken vorgetragen, diese können wie dargelegt jedoch gegenüber
dem Planungsziel zurückgestellt werden oder sind anderweitig bei der Planung
berücksichtigt. Da letztlich keine entgegenstehenden Belange vorgetragen
wurden, wird der abschließende Satzungsbeschluss empfohlen.
Bettina Fellmer bedauert, dass das Änderungsverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB abgewickelt wird und somit die naturschutzrechtlichen Belange nicht in Gänze ausgeglichen werden. Sie befürchtet Auswirkungen auf die Frischluftzufuhr sowie eine Verschlechterung bei Starkregen durch die zusätzliche Versiegelung. Sie beantragt, den Tagesordnungspunkt zu vertagen, bis weitere Erkenntnisse vorliegen.
Dem Antrag wird bei fünf Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen mehrheitlich nicht zugestimmt.
Es ergeht folgender
Ratsmitglied Prof. Dr. Frank Bliss rückt vom Sitzungstisch ab und nimmt wegen Sonderinteresse an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.