Sitzung: 07.03.2023 Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 0809/2023
Beschluss:
Der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss nimmt die Studie zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage dieser Studie Fördermittel zu beantragen.
Protokoll:
Der Vorsitzende begrüßt Herrn Strähuber vom Architekturbüro Geising + Böker, welcher die Machbarkeitsstudie zur Modernisierung des Freizeitbades vorstellt.
Herr Strähuber berichtet, dass eine Bestandsaufnahme stattgefunden habe, bei
der erkennbar geworden sei, dass das Freizeitbad durchaus in die Jahre gekommen
ist, was sich unter anderem an den Wasserbecken und sanitären Anlagen
wiederspiegele.
So sollen gemäß der Studie die Wasserbecken als Edelstahlbecken ausgeführt
werden, was eine geringere Anfälligkeit gegenüber der Witterung bzw.
Vandalismus gewährleiste. Auch soll einerseits die Wasserfläche des
Nichtschwimmerbeckens verkleinert werden, um Betriebskosten zu senken,
andererseits aber mit Wasserattraktionen (u.a. Breitrutsche) aufgewertet
werden. Die Anzahl der Duschen, Kabinen und Schränke werde auf das notwendige
Maß reduziert. Des Weiteren solle der Personalbereich erneuert und
umpositioniert werden, ein neues Kinderschwimmbecken mit Sitzgelegenheiten für
Eltern entstehen und die Barrierefreiheit überall gewährleistet werden. Auch
sei ein neues Technikkonzept geplant, da die vorhandene Technik veraltet bzw.
nicht ausreichend sei.
Die Gesamtkosten schätze man nach aktueller Marktlage auf circa 14 Mio. €
brutto.
Frank Bliss fragt, ob Solaranlagen zur Deckung des
Strombedarfs und zur Regelung der Wassertemperatur geplant seien und wie die
hohen Baunebenkosten zustande kämen. Auch spricht er an, dass im jetzigen
Entwurf relativ wenig Beschattung berücksichtigt sei.
Herr Strähuber führt aus, dass die Dächer wieder mit Solaranlagen belegt werden
sollen, was auch Teil der Kostenschätzung sei. Die daraus gewonnene Energie
würde für die Hälfte des erforderlichen Stromverbrauchs ausreichen. Die
Baunebenkosten basieren auf den notwendigen Leistungsphasen der Honorarordnung
für Architekten und Ingenieure (HOAI). Es sei durchaus möglich, insbesondere
durch Sonnensegel, weitere Schattenflächen zu generieren.
Der Vorsitzende erklärt, dass Beschattungsmöglichkeiten u.ä. Bestandteil der
Detailplanung und nicht der Machbarkeitsstudie seien. Diese diene zuerst einmal
der Antragstellung beim Fördergeber.
Beate Reich führt aus, dass man die Barrierefreiheit in der Detailplanung noch verbessern bzw. verfeinern müsse und erkundigt sich, wie lange die Bauphase voraussichtlich andauern werde.
Herr Strähuber erläutert, dass bei einer Komplettsanierung sicherlich mit einer Schließung über eine Saison zu rechnen sei.
Wilfried Humpert fragt in diesem Zusammenhang, ob es auch möglich sei, die verschiedenen Sanierungsmaßnahmen auf mehrere Bauphasen zu strecken.
Herr Strähuber erklärt, dass dies bis auf einige zusammenhängende Maßnahmen denkbar sei.
Herr Strähuber stellt bezüglich des 50m-Beckens noch zwei
Varianten für einen Ganzjahresbetrieb vor. Zum einen könnte eine Traglufthalle
für das Schwimmerbecken angeschafft werden, was zusätzliche Investitionskosten
von etwa 1,7 Mio. € verursacht. Die Betriebskosten würden enorm steigen und für
den Auf- und Abbau benötige man mindestens 18-20 Personen. Erfahrungen mit der
Haltbarkeit des Materials gebe es bisher nicht. Die zweite Möglichkeit wäre das
Schwimmerbecken mit einem festem Baukörper einzuhausen, was einer groben
Schätzung zufolge Mehrkosten von 9 bis 10 Mio. € verursachen würde.
Zudem stellt er die Möglichkeit eines Naturbades mit einer biologischen
Wasseraufbereitung und einer rd. 2.000 m² großen Filterfläche vor, was zu einer
Reduzierung der Betriebskosten führen würde. Allerdings sei hierbei die
Wassertemperatur nicht wirklich regelbar (18-20°C) und ab einer Temperatur von
25°C sterben die Reinigungsbakterien ab. Des Weiteren müssten die
Besucherzahlen reduziert bzw. beschränkt werden.
Der Vorsitzende fasst zusammen, dass die Finanzierung und Förderung für das weitere Vorgehen entscheidend sei. Hier wolle man beim Fördergeber auch mit den Themen Schulsport und Schwimm-Ausbildung, insbesondere für Kinder, argumentieren. Andere Themen, wie z.B. die Schaffung eines Raums für die DLRG-Vertretung, seien im weiteren Verfahren zu beraten.