Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt, sich dem Vorhaben der
Kreisverwaltung Ahrweiler für eine kommunale Wärmeplanung anzuschließen.
Sachverhalt:
Wie bereits vom Vorsitzenden zu
Sitzungsbeginn erläutert, beabsichtigt die Kreisverwaltung, eine kreisweite kommunale
Wärmeplanung durch einen externen Dienstleister erstellen zu lassen. Die
Erstellung einer “kreisweiten kommunalen Wärmeplanung“ ist eine Maßnahme aus
dem integrierten Klimaschutzkonzept des Kreises Ahrweiler, welches der Kreistag
am 16.12.2022 beschlossen hat.
Durch die kommunale Wärmeplanung wird aufgezeigt
welche Möglichkeiten es in dem jeweiligen Gebiet gibt, um eine
treibhausgasneutrale Wärmeversorgung zu ermöglichen. Dabei werden folgende
Aspekte erarbeitet:
- Bestandsanalyse
- Potenzialanalyse
- Zielszenario
- Wärmewendestrategie
mit Maßnahmenkatalog
Die Ergebnisse der Untersuchung können somit als
Grundlage für strategische Entscheidungen der Gemeinden dienen. Die Umsetzung
der erstellten Wärmeplanung ist derzeit nicht verpflichtend.
Vorteile einer kreisweiten Durchführung:
- Weniger Aufwand für
die Kommunen (Antragstellung, Ausschreibung, Begleitung des Prozesses,
etc.)
- Der Kreis Ahrweiler
gilt aktuell als „finanzschwach“ und erhält eine 100 % Förderung.
- In den Randbereichen
der Kommunen können Synergie-Effekte identifiziert werden (z.B. gemeinsame
Projekte).
- Die Ergebnisse sind
auf kommunaler Ebene vergleichbar.
- Solange es keine
gesetzliche Verpflichtung zur kommunalen Wärmeplanung gibt, muss das
Ergebnis der Planung nicht umgesetzt werden.
- Alle Kommunen erhalten
eine Grundlage für zukünftige strategische Entscheidungen.
Eine Förderung können nur diejenigen Kommunen erhalten,
für die es noch keine gesetzliche Verpflichtung zu einer kommunalen
Wärmeplanung gibt, was derzeit in Rheinland-Pfalz der Fall ist. Aufgrund der
langen Bewilligungszeiten von mindestens 5 Monaten und einer Durchführungszeit
von ca. 12 Monaten sollte die Antragstellung zeitnah vorgenommen werden.
Für die Beantragung ist auf Ebene der Stadt eine
Kooperationsvereinbarung zu unterzeichnen, in der erklärt wird, dass das
Vorhaben bisher nicht anderweitig gefördert wird oder hierfür eine Förderung
beantragt wurde.