Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion das ISEK zu beschließen.

 

 

Anmerkung der Verwaltung:

Zu den aufgekommenen Fragen zum ISEK können, nach Rücksprache mit der Vertreterin der ADD, Frau Hermann, folgende Informationen gegeben werden:

 

·         Verbindlichkeit ISEK
Das ISEK ist ein Selbstbindungsbeschluss. Die darin enthaltenen Maßnahmen können, müssen aber nicht umgesetzt werden (unvorhergesehene Entwicklung, neuer Gemeinderat mit geänderten Zielvorstellungen, u. a. m.). Überdies können in Abstimmung mit dem Fördergeber bei geänderten Prioritäten auch andere Maßnahmen in die Förderung mit aufgenommen werden. Etwa zur Mitte des Förderzeitraums oder zu einem anderen sinnvollen Zeitpunkt ist eine Evaluation vorzunehmen. Diese bietet die Möglichkeit zur Anpassung der zum Beginn der Programmlaufzeit definierten Ziele.

 

·         Kostensteigerungen
Mit der Zustimmung des Fördergebers zum ISEK wird das darin enthaltene Gesamtvolumen als fixe Obergrenze angenommen. Eine darüber hinausgehende Förderung ist nicht üblich, aber nicht gänzlich ausgeschlossen. Die Zustimmung des Fördergebers ist hierzu einzuholen.

 

·         Förderzeitraum
Innerhalb des Zeitraums 2021 – 2030 können über die jeweiligen Jahresanträge Fördergelder beantragt werden. Konkret bedeutet dies, dass sämtliche Planungsleistungen spätestens mit dem letzten Jahresantrag vorgelegt werden müssen. Die Fördergelder werden gestreckt über 5 Jahre (Antragsjahr plus 4 Jahre) ausgezahlt. Dieser Zeitraum steht dann auch für die Umsetzung der Maßnahmen zur Verfügung. Längstens in 2035 ist die Schlussabrechnung vorzulegen. Eine Verlängerung des Förderprogramms wird es Stand heute nicht geben.

 

 

 


Bürgermeister Björn Ingendahl begrüßt Dipl. Ing. Sabine Herz vom Büro FIRU aus Kaiserslautern, die das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept vorstellt (s. Anlage).

 

Im Anschluss macht der Vorsitzende deutlich, dass im Rahmen der Sitzung nicht die Details der vorgeschlagenen Maßnahmen besprochen werden können. Dies werde zu einem späteren Zeitpunkt in den zuständigen Gremien erfolgen. Heute gehe es vielmehr darum, gemeinsam zu beraten, ob das Wesentliche berücksichtigt oder etwas vergessen wurde. Die abschließende Beschlussfassung über das Konzept sei für den 10.07.2023 durch den Stadtrat vorgesehen.

 

In der anschließenden Diskussion wird die Frage nach Fördermitteln aufgeworfen. Hierzu führt Bürgermeister Björn Ingendahl aus, dass man derzeit davon ausgehe, Fördermittel in Höhe von bis zu 70 % zu erhalten. Zudem beschäftige sich die seit kurzem für die Stadt Remagen tätige Förderlotsin, Cara Truckenbrodt, bereits mit möglichen Fördertöpfen.

 

Gleichfalls diskutiert wird die Laufzeit der Sanierung, die mit zehn Jahren angesetzt ist und 2030 enden soll. In diesem Zusammenhang stellt Ausschussmitglied Thomas Nuhn die Frage, ob dieser Zeitraum nicht gestreckt werden könne. Somit habe man die Möglichkeit, die jährliche finanzielle Belastung zu reduzieren. Peter Günther erläutert, dass man bestrebt sei, die Laufzeit um zwei Jahre zu verlängern, schließlich habe man – pandemiebedingt – zu Beginn Zeit verloren.

 

Zusammengefasst wird das vorgeschlagene Konzept von allen Ausschussmitgliedern begrüßt.

 

Bürgermeister Björn Ingendahl unterbricht die Sitzung.

 

Ortsvorsteher Wilfried Humpert stellt dem Ortsbeirat Remagen die Zustimmung zum Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept zur Abstimmung. Dieser fasst folgenden

 

Beschluss:

Der Ortsbeirat Remagen stimmt dem vorgestellten Konzept einstimmig zu und empfiehlt dem Stadtrat, unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion das ISEK zu beschließen.

 

Anschließend führt Bürgermeister Björn Ingendahl die Sitzung fort. Es ergeht folgender