Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 3

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, das ISEK.

 


Sachverhalt:

Aufbauend auf dem Beschluss des Stadtrates vom 28.06.2021 (Vorlage 0399/2021) hat die Verwaltung mit Unterstützung des hierzu beauftragten Planungsbüros FIRU GmbH aus Kaiserslautern ein Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) erstellt. An der Aufstellung der darin enthaltenen Ziele der Fördermaßnahme wurden verschiedene Akteure, die Bürger*innen sowie Eigentümer*innen unmittelbar beteiligt. Das Ergebnis dieser Beteiligungsverfahren wird im ISEK dokumentiert.

Die in den kommenden Jahren geplanten 36 baulichen und sonstigen Maßnahmen lassen sich vier verschiedenen Handlungsfeldern zuschreiben

  • Tourismus und römisches Erbe,
  • Nachhaltigkeit und Mobilität,
  • Öffentlicher Raum, Grün- und Freiflächen, Nachhaltigkeit,
  • Städtebau und Stadtgestalt.

 

Zusammen mit den übergreifenden Maßnahmen, wie etwa der Öffentlichkeitsarbeit und der Projektsteuerung, betragen die geschätzten Gesamtkosten 21,6 Mio. EUR. Soweit keine anderweitige finanzielle Förderung besteht, fördern Bund und Land über das Städtebauförderprogramm „Wachstum und nachhaltige Entwicklung – nachhaltige Stadt“ bis zu 70% der förderfähigen Kosten.

 

Mit einzelnen Maßnahmen, wie etwa dem Kauf des Hauses Kirchstraße 1 als künftigem Standort des Limes-Vermittlungszentrums oder den Planungen für das Sicherheitskonzept der Innenstadt, konnte mit eigens hierzu eingeholten Freigaben des Fördermittelgebers bereits vorzeitig begonnen werden.

 

 

Aus der dem ISEK beigefügten Kosten- & Finanzierungsübersicht (KoFi), die künftig dem Sachstand entsprechend fortzuschreiben ist, ergeben sich die geplanten Maßnahmen und deren Planungs- und Realisierungszeiträume. Insgesamt ist vorgesehen, die Sanierung in dem etwa 20,82 ha großen Sanierungsgebiet bis zum Jahr 2031 abzuschließen.

 

Das ISEK ist dem Fördergeber noch zur Zustimmung vorzulegen. Der Beschluss erfolgt insoweit unter Vorbehalt.

 

Bürgermeister Björn Ingendahl führt weiter aus, dass am 26.06.2023 eine gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Ortsbeirates Remagen stattgefunden habe. Beide haben dem Konzept zugestimmt. Da die Verwaltung zurzeit prüft, ob beim Satzungsbeschluss Ausschließungsgründe nach § 22 Gemeindeordnung (GemO) vorliegen könnten, verzichtete der Haupt- und Finanzausschuss auf den Empfehlungsbeschluss zur Satzung. Der Satzungsbeschluss solle in der Ratssitzung im September erfolgen. Er beabsichtige, so der Vorsitzende weiter, sobald die Zustimmung der Genehmigungsbehörde vorliege, die Öffentlichkeit im Rahmen einer Einwohnerversammlung umfassend zu informieren.

 

In der anschließenden Diskussion wird die Frage aufgeworfen, ob sich mögliches Sonderinteresse auf das Untersuchungsgebiet beziehe oder auf das Sanierungsgebiet beschränke. Hierzu führt Peter Günther aus, dass das Sanierungsgebiet entscheidend sei.

 

Es ergeht folgender