Sitzung: 10.07.2023 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Enthaltungen: 3
Vorlage: 0892/2023
Beschluss:
Der Stadtrat
beschließt, unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Aufsichts- und
Dienstleistungsdirektion, das ISEK.
Sachverhalt:
Aufbauend auf dem
Beschluss des Stadtrates vom 28.06.2021 (Vorlage 0399/2021) hat die Verwaltung
mit Unterstützung des hierzu beauftragten Planungsbüros FIRU GmbH aus
Kaiserslautern ein Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK)
erstellt. An der Aufstellung der darin enthaltenen Ziele der Fördermaßnahme
wurden verschiedene Akteure, die Bürger*innen sowie Eigentümer*innen
unmittelbar beteiligt. Das Ergebnis dieser Beteiligungsverfahren wird im ISEK
dokumentiert.
Die in den kommenden
Jahren geplanten 36 baulichen und sonstigen Maßnahmen lassen sich vier
verschiedenen Handlungsfeldern zuschreiben
- Tourismus
und römisches Erbe,
- Nachhaltigkeit
und Mobilität,
- Öffentlicher
Raum, Grün- und Freiflächen, Nachhaltigkeit,
- Städtebau
und Stadtgestalt.
Zusammen mit den
übergreifenden Maßnahmen, wie etwa der Öffentlichkeitsarbeit und der
Projektsteuerung, betragen die geschätzten Gesamtkosten 21,6 Mio. EUR. Soweit
keine anderweitige finanzielle Förderung besteht, fördern Bund und Land über
das Städtebauförderprogramm „Wachstum und nachhaltige Entwicklung – nachhaltige
Stadt“ bis zu 70% der förderfähigen Kosten.
Mit einzelnen
Maßnahmen, wie etwa dem Kauf des Hauses Kirchstraße 1 als künftigem Standort
des Limes-Vermittlungszentrums oder den Planungen für das Sicherheitskonzept
der Innenstadt, konnte mit eigens hierzu eingeholten Freigaben des
Fördermittelgebers bereits vorzeitig begonnen werden.
Aus der dem ISEK
beigefügten Kosten- & Finanzierungsübersicht (KoFi), die künftig dem
Sachstand entsprechend fortzuschreiben ist, ergeben sich die geplanten
Maßnahmen und deren Planungs- und Realisierungszeiträume. Insgesamt ist
vorgesehen, die Sanierung in dem etwa 20,82 ha großen Sanierungsgebiet bis zum
Jahr 2031 abzuschließen.
Das ISEK ist dem
Fördergeber noch zur Zustimmung vorzulegen. Der Beschluss erfolgt insoweit
unter Vorbehalt.
Bürgermeister Björn
Ingendahl führt weiter aus, dass am 26.06.2023 eine gemeinsame Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses und des Ortsbeirates Remagen stattgefunden habe.
Beide haben dem Konzept zugestimmt. Da die Verwaltung zurzeit prüft, ob beim
Satzungsbeschluss Ausschließungsgründe nach § 22 Gemeindeordnung (GemO)
vorliegen könnten, verzichtete der Haupt- und Finanzausschuss auf den
Empfehlungsbeschluss zur Satzung. Der Satzungsbeschluss solle in der
Ratssitzung im September erfolgen. Er beabsichtige, so der Vorsitzende weiter,
sobald die Zustimmung der Genehmigungsbehörde vorliege, die Öffentlichkeit im
Rahmen einer Einwohnerversammlung umfassend zu informieren.
In der anschließenden
Diskussion wird die Frage aufgeworfen, ob sich mögliches Sonderinteresse auf
das Untersuchungsgebiet beziehe oder auf das Sanierungsgebiet beschränke.
Hierzu führt Peter Günther aus, dass das Sanierungsgebiet entscheidend sei.
Es ergeht folgender