Betreff
Verkehrssicherheit an der Bergstraße, Remagen; Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Vorlage
0139/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung mit dem LBM die Verbreiterung des Gehweges an den o.g. Stellen abzustimmen. Sollte der Landesbetrieb der Baumaßnahme zustimmen sollen für den Haushalt 2016 entsprechende Mittel eingestellt werden. 

 


Antrag:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister

gerne möchte ich im Namen unserer Fraktion einen TOP „Beratungen über Maßnahmen zum Schutz der Anwohner der Bergstraße und Birresdorfer Straße in Remagen vor dem motorisierten Verkehr“ beantragen. Insbesondere möchten wir die folgenden Einzelmaßnahmen beantragen:

-          Beschlussfassung gemäß gemeinsamer Feststellung der letzten Verkehrsschau a) erneut durch die Remagener Verwaltung die Einführung einer Tempo-30-Zone auf der L 79 zwischen Ortsschild und Einmündung B zu beantragen, bzw. b) sofern dies erneut vom Landesbetrieb „Moibilität“ abgelehnt wird, seitens der Verwaltung eine Beteiligung Remagens am Modellvorhaben des Landes zu beantragen mit dem Ziel der Einrichtung einer Tempo-30-Zone auf der L 79 zwischen Ortsschild und Einmündung B 9. Zu überlegen wäre in diesem Zusammenhang, ob nicht auch andere Zonen in Remagen in ein Modellvorhaben eingebunden werden könnten.

-          Beschlussfassung, in Einvernehmen mit der Landesstraßenverwaltung an der Bergstraße in zwei Teilbereichen (siehe Abbildungen 1-2 der Anlage) den Fußweg soweit zu erweitern, dass Personen mit einem Kinderwagen, Rollator oder im Rollstuhl nicht auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Für den Bereich 1 würde dies lediglich ca. 50 cm bedeuten, für den Bereich 2 ca. 30-50 cm und damit den Begegnungsverkehr nicht beeinträchtigen. Als Modell kann das kurze ähnlich gesicherte Teilstück in Kripp an der B 266 gelten (siehe Abbildung 3), ohne aber die dortige ausgeschilderte Gegenverkehrtseinschränkung.

-          Beschlussfassung, unabhängig von der Beantragung eine Modellversuchs im Einvernehmen mit der Landesstraßenverwaltung jeweils pro bestehendem Beschränkungsabschnitt je Fahrrichtung eine weitere Tempo-30 Markierung auf der Fahrbahn der L 79 aufzubringen.

-          Im Hinblick auf die Passierbarkeit der Fußwege stellt sich auch die Frage nach der Aufstellung der Mülltonnen. Wir werden dies im Kontext der Barrierefreiheit in einem anderen Zusammenhang ansprechen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Frank Bliss, Fraktionssprecher

 

 

Sachverhalt:

 

Geschwindigkeitsbegrenzung und Straßenmarkierung

 

Die Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen stellt eine Auftragsangelegenheit dar, für die nach der Gemeindeordnung nicht der Stadtrat sondern der Bürgermeister als Verwaltungsbehörde zuständig ist. Sowohl die Einführung einer 30er Zone als auch die Anbringung zusätzlicher Markierungen können daher nicht im Ausschuss behandelt werden.

Dennoch geben wir folgende Informationen dem Ausschuss zur Kenntnis:

 

Gemäß § 45 Abs. 1 c der Straßenverkehrsordnung ist die Einrichtung einer Tempo 30-Zone auf Landesstraßen nicht zulässig. Geschwindigkeitsbegrenzungen sind daher nur dann möglich, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Verkehrsrisiko erheblich übersteigt. Es müssen daher konkrete Gefahrenlagen wie Unfallgeschehen oder fehlende Gehwege dokumentiert sein, die eine Geschwindigkeitsreduzierung erfordern.

 

Nach ihrem Ausbau stellt die Birresdorfer Straße keine besondere Gefahrenlage mehr da, die eine durchgängige Geschwindigkeitsbegrenzung bis zum Ortsausgang rechtfertigen würde. Dennoch haben wir nach der Verkehrsschau 2012 ein Anhörungsverfahren eingeleitet. Sowohl die Polizei als auch der Landesbetrieb Mobilität haben die Geschwindigkeitsbegrenzung aus den bereits genannten Gründen abgelehnt, so dass das Verfahren unsererseits eingestellt werden musste.

 

Auch die Anbringung von Markierungen auf Landesstraßen bedarf der Zustimmung des Landesbetriebes. Dieser hat bereits nach der Verkehrsschau 2012 zusätzliche Markierungen im Bereich der Bergstraße angebracht. Bei der diesjährigen Verkehrsschau wird der Bereich der Berg- und Birresdorfer Straße erneut beraten. Die Stadt wird anregen, eine zusätzliche Markierung anzubringen.

Die Niederschrift wird allen Stadtratsmitgliedern zur Verfügung gestellt.

 

 

Ausweitung Gehweg Bergstraße

 

Die beantragte Ausweitung des Gehweges am Haus Bergstraße 29 und 49 geht im Kurvenbereich zu Lasten der Fahrbahn. Die Maßnahmen müssen mit dem Landesbetrieb Mobilität (LBM) abgestimmt bzw. beantragt werden.