Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Verkehrs-
und Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung mit dem LBM die Verbreiterung des
Gehweges an den o.g. Stellen abzustimmen. Sollte der Landesbetrieb der
Baumaßnahme zustimmen sollen für den Haushalt 2016 entsprechende Mittel
eingestellt werden.
Antrag:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister
gerne möchte ich im Namen unserer Fraktion
einen TOP „Beratungen über Maßnahmen zum Schutz der Anwohner der Bergstraße und
Birresdorfer Straße in Remagen vor dem motorisierten Verkehr“ beantragen.
Insbesondere möchten wir die folgenden Einzelmaßnahmen beantragen:
-
Beschlussfassung gemäß gemeinsamer
Feststellung der letzten Verkehrsschau a) erneut durch die Remagener Verwaltung
die Einführung einer Tempo-30-Zone auf der L 79 zwischen Ortsschild und
Einmündung B zu beantragen, bzw. b) sofern dies erneut vom Landesbetrieb
„Moibilität“ abgelehnt wird, seitens der Verwaltung eine Beteiligung Remagens
am Modellvorhaben des Landes zu beantragen mit dem Ziel der Einrichtung einer
Tempo-30-Zone auf der L 79 zwischen Ortsschild und Einmündung B 9. Zu überlegen
wäre in diesem Zusammenhang, ob nicht auch andere Zonen in Remagen in ein
Modellvorhaben eingebunden werden könnten.
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Beschlussfassung, in Einvernehmen mit der
Landesstraßenverwaltung an der Bergstraße in zwei Teilbereichen (siehe
Abbildungen 1-2 der Anlage) den Fußweg soweit zu erweitern, dass Personen mit
einem Kinderwagen, Rollator oder im Rollstuhl nicht auf die Fahrbahn ausweichen
müssen. Für den Bereich 1 würde dies lediglich ca. 50 cm bedeuten, für den
Bereich 2 ca. 30-50 cm und damit den Begegnungsverkehr nicht beeinträchtigen.
Als Modell kann das kurze ähnlich gesicherte Teilstück in Kripp an der B 266
gelten (siehe Abbildung 3), ohne aber die dortige ausgeschilderte
Gegenverkehrtseinschränkung.
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Beschlussfassung, unabhängig von der
Beantragung eine Modellversuchs im Einvernehmen mit der Landesstraßenverwaltung
jeweils pro bestehendem Beschränkungsabschnitt je Fahrrichtung eine weitere
Tempo-30 Markierung auf der Fahrbahn der L 79 aufzubringen.
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Im Hinblick auf die Passierbarkeit der
Fußwege stellt sich auch die Frage nach der Aufstellung der Mülltonnen. Wir
werden dies im Kontext der Barrierefreiheit in einem anderen Zusammenhang
ansprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Bliss, Fraktionssprecher
Sachverhalt:
Geschwindigkeitsbegrenzung und
Straßenmarkierung
Die Anordnung von
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen stellt eine Auftragsangelegenheit
dar, für die nach der Gemeindeordnung nicht der Stadtrat sondern der
Bürgermeister als Verwaltungsbehörde zuständig ist. Sowohl die Einführung einer
30er Zone als auch die Anbringung zusätzlicher Markierungen können daher nicht
im Ausschuss behandelt werden.
Dennoch geben wir
folgende Informationen dem Ausschuss zur Kenntnis:
Gemäß § 45 Abs. 1 c
der Straßenverkehrsordnung ist die Einrichtung einer Tempo 30-Zone auf
Landesstraßen nicht zulässig. Geschwindigkeitsbegrenzungen sind daher nur dann
möglich, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage
besteht, die das allgemeine Verkehrsrisiko erheblich übersteigt. Es müssen
daher konkrete Gefahrenlagen wie Unfallgeschehen oder fehlende Gehwege dokumentiert
sein, die eine Geschwindigkeitsreduzierung erfordern.
Nach ihrem Ausbau stellt
die Birresdorfer Straße keine besondere Gefahrenlage mehr da, die eine
durchgängige Geschwindigkeitsbegrenzung bis zum Ortsausgang rechtfertigen
würde. Dennoch haben wir nach der Verkehrsschau 2012 ein Anhörungsverfahren
eingeleitet. Sowohl die Polizei als auch der Landesbetrieb Mobilität haben die
Geschwindigkeitsbegrenzung aus den bereits genannten Gründen abgelehnt, so dass
das Verfahren unsererseits eingestellt werden musste.
Auch die Anbringung
von Markierungen auf Landesstraßen bedarf der Zustimmung des Landesbetriebes.
Dieser hat bereits nach der Verkehrsschau 2012 zusätzliche Markierungen im
Bereich der Bergstraße angebracht. Bei der diesjährigen Verkehrsschau wird der
Bereich der Berg- und Birresdorfer Straße erneut beraten. Die Stadt wird
anregen, eine zusätzliche Markierung anzubringen.
Die Niederschrift
wird allen Stadtratsmitgliedern zur Verfügung gestellt.
Ausweitung Gehweg Bergstraße
Die beantragte
Ausweitung des Gehweges am Haus Bergstraße 29 und 49 geht im Kurvenbereich zu
Lasten der Fahrbahn. Die Maßnahmen müssen mit dem Landesbetrieb Mobilität (LBM)
abgestimmt bzw. beantragt werden.