a) Bericht
b) Bildung von Haushaltsresten
c) Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Auszahlungen und Aufwendungen
Beschlussvorschlag:
a) Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
b) Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt den Aufwendungen für
Abschreibungen 2015 zu.
c) Den im Jahr 2015 entstandenen über- und außerplanmäßigen Auszahlungen
des Finanzhaushaltes stimmt der Haupt- und Finanzausschuss im Rahmen seiner
Kompetenz (12.500,00 €) zu. Dem Stadtrat wird empfohlen, die in seine
Zuständigkeit fallenden über- und außerplanmäßigen Auszahlungen zu genehmigen.
Sachverhalt:
Die Kreisverwaltung Ahrweiler hat die Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2016 am 09. Dezember 2015 bereits genehmigt. Die Kreditaufnahme
wurde vom Kreis nicht unter den Vorbehalt der Genehmigung von Einzelmaßnahmen
gestellt.
Da im Ergebnishaushalt immer noch Buchungen vorgenommen werden, kann zum
jetzigen Zeitpunkt nur der Abschluss der Finanzrechnung vorgelegt werden. Die
Finanzrechnung endet mit einem Überschuss von 3.673.038,46 €. Die
Finanzrechnung ist ausgeglichen, wenn der Saldo der ordentlichen Ein- und
Auszahlungen (4.714.981,00 €) höher ist als die Tilgung (1.041.942,54 €). Bei
der Aufstellung des Haushaltsplanes 2015 war von einem Überschuss von
376.600,00 € ausgegangen worden.
Das beschlossene Darlehen 2015 (1.034.405,00 €) soll im Jahr 2016 in
einem geringeren Umfang (1.000.000,00 €) aufgenommen werden. Der Neuaufnahme
steht die Tilgung 2015 in Höhe von 855.189,60 € gegenüber.
Das Darlehen 2014 wurde von 790.000,00 € auf 500.000,00 € reduziert und
ist bisher noch nicht aufgenommen. Das ursprüngliche Darlehen 2012 in Höhe von
1.418.745,00 €, welches bereits auf 600.000,00 € reduziert wurde, wird nicht
mehr benötigt und somit gestrichen.
Zum Stand des Eigenkapitals kann erst nach Feststellung der
Ergebnisrechnung etwas gesagt werden.
Die Kredite für Investitionen haben sich im vergangenen Jahr von
20.103.380,47 € um 855.189,60 € auf 19.248.190,87 € verringert.