Betreff
Widmung von Gemeindestraßen;
Drosselweg, Oedingen
Drosselweg, Oedingen
Vorlage
0240/2016
Art
Beschlussvorlage
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, die Straße „Drosselweg“
in Remagen-Oedingen nach § 36 Abs. 1 Landesstraßengesetz (LStrG) für
Rheinland-Pfalz vom 01.08.1977 (GVBl. S. 273) in der jetzt gültigen
Fassung für den öffentlichen Verkehr als
Gemeindestraße zu widmen. Die Straßenfläche liegt in der Gemarkung Oedingen,
Flur 5, Flurstücke 52/2 und 54/2. Der beigefügte Katasterplan ist Bestandteil
der Widmung.
Die Verwaltung soll mit der Bekanntmachung der Widmung beauftragt werden.
Sachverhalt:
Nach Fertigstellung des Drosselweges und Übergang in das Eigentum der Stadt Remagen kann die Verkehrsanlage öffentlich gewidmet werden.