Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die fehlenden Haushaltsmittel für den Einbau eines Rollstuhl-Schrägaufzuges von rd. 7.000,00 € überplanmäßig bereit zu stellen.
Sachverhalt:
In diesem Jahr soll die obere Etage (Saal) des ehemaligen evangelischen
Gemeindehauses in Oberwinter durch den Einbau eines Treppenliftes barrierefrei
erreichbar sein. Bei einem einfachen
Treppenlift kann eine gehbehinderte Person auf dem Liftsitz Platz nehmen und
wird dann hochbefördert. Eine Begleitperson muss dann den Rollator, sofern
nötig, die Treppe hoch tragen und der betroffenen Person wieder aushändigen.
Die Benutzung mit einem Rollstuhl ist hierbei ausgeschlossen.
Eine Alternative wäre ein Rollstuhl-Schrägaufzug. Dieser Aufzug wird wie
der Treppenlift an die Treppeninnenwange montiert und besitzt eine Plattform
auf die ein Rollstuhlfahrer eigenständig ohne Begleitperson auffahren kann. Am
Ziel angekommen, verlässt er den Lift ebenso eigenständig.
Da die vorgenannte Alternative die höchstmögliche Barrierefreiheit
bietet und für alle mobilitätseingeschränkten Personen nutzbar ist, sollte
diese Variante eindeutig bevorzugt werden.
An Haushaltsmitteln sind für diese Maßnahme
im Haushaltsplan 10.000,00 € vorgesehen. Das günstigste Angebot für einen
Rollstuhl-Schrägaufzug liegt bei rd. 17.000,00 €. Somit wären 7.000,00 €
überplanmäßig bereitzustellen.