Betreff
Bau- und Planungsangelegenheiten
Bauleitplanung der Stadt Remagen
vorhabenbezogener Bebauungsplan 10.63 "Rheinpromenade 10+11", Remagen (10.63/00)
Beschluss über die Planinhalte und Durchführung der Offenlage
Strategiepapier: 1.1.2
Vorlage
0344/2016
Aktenzeichen
610-13/10.63/00
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss nimmt die vorgelegten Planinhalte zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Beteiligungsverfahrens.


Sachverhalt:

Das Büro Dr. Sprengnetter und Partner, Brohl-Lützing, wurde von dem Vorhabenträger mit der Ausarbeitung der Unterlagen für den Bebauungsplan beauftragt. Der Entwurf der Planzeichnung, der textlichen Festsetzungen sowie der Begründung sind der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

 

Basis der Festsetzungen ist das vom Stadtrat am 04.10.2016 beschlossene Konzept. In der Planzeichnung sind die Baugrenzen geringfügig weiter gefasst, um ggf. Raum für kleinere Anpassungen im weiteren Planungsverlauf zu erhalten.

 

 

 

Hinsichtlich der zulässigen Höhe der Gebäude gibt es keine Änderung gegenüber dem Beschluss des Stadtrates. Die Höhenlage ist in den Unterlagen über absolute NN- bzw. NHN-Werten festgelegt.

Die Art der baulichen Nutzung ist als reines Wohngebiet für Wohngebäude mit insgesamt bis zu 12 Wohneinheiten konzipiert.

Die Wohnungen sind den wasserrechtlichen Vorgaben folgend nur oberhalb der Wasserspiegellage eines hundertjährlichen Hochwassers erlaubt.

Der Stellplatzbedarf wird über Parkraum in einem flutbaren Garagengeschoss sowie Stellplätzen vor den Häusern nachgewiesen.

 

Der Bebauungsplan enthält darüber hinaus die üblichen Hinweise zum Hochwasserschutz, zur Archäologie, Baugrund, Bodenschutz und dem Naturschutz.