Betreff
Bau- und Planungsangelegenheiten
Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie
Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan (Straßenverkehrslärm), Stufe 2
Strategiepapier: ohne Nennung
Vorlage
0345/2016
Aktenzeichen
671
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss nimmt den Entwurf des Lärmaktionsplanes zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Bürgerbeteiligung durchzuführen.


Sachverhalt:

Die vorliegenden Unterlagen dienen der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG), die mit der Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes ihre nationale Umsetzung gefunden hat. Ziel der §§ 47 a bis 47f BImSchG ist es, den Umgebungslärm, der von Verkehrsachsen (Straße, Schiene, Flugzeuge) mit bestimmten Verkehrsstärken ausgeht, sowie von industriellen Gebieten zu kartieren und in Lärmaktionsplänen Regelungen zu Lärmproblemen und -auswirkungen zu treffen.

 

Auf dem Gebiet der Stadt Remagen überschreiten die Bahnlinie sowie die B9 die im BImSchG definierten Grenzwerte (Straße: 3 Mio KfZ/Jahr; Schiene: 30.000 Züge/Jahr). Die Zuständigkeit für den von der Schiene ausgehenden Lärm liegt nach § 47e Abs. 4 BImSchG beim Eisenbahnbundesamt, so dass in den beiliegenden Unterlagen lediglich der Straßenlärm betrachtet werden muss; die Definitionen für „Ballungsraum“ oder „Großflughafen“ werden auf dem Gebiet der Stadt Remagen nicht erfüllt.

 

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes wurde den betroffenen Behörden bereits zuvor zur Stellungnahme vorgelegt. Das Ergebnis ist in der überarbeiteten Fassung vom Oktober 2016 dokumentiert. Im nächsten Schritt erfolgt die Beteiligung der Bürger, ehe der Stadtrat abschließend über den Plan entscheidet.

Der Aktionsplan ist fortan bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten alle 5 Jahre, zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten (§ 47d Abs. 5 BImSchG).