a) Bericht
bI Bildung von Haushaltsresten
c) Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Auszahlungen und Aufwendungen
Beschlussvorschlag:
a) Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
b) Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt den Aufwendungen für
Abschreibungen 2016 zu.
c) Den im Jahr 2016 entstandenen über- und außerplanmäßigen Auszahlungen
des Finanzhaushaltes stimmt der Haupt- und Finanzausschuss im Rahmen seiner
Kompetenz (12.500,00 €) zu. Dem Stadtrat wird empfohlen, die in seine
Zuständigkeit fallenden über- und außerplanmäßigen Auszahlungen zu genehmigen.
Sachverhalt:
Die Kreisverwaltung Ahrweiler hat die Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2017 am 09. Dezember 2016 bereits genehmigt. Die Kreditaufnahme
wurde vom Kreis nicht unter den Vorbehalt der Genehmigung von Einzelmaßnahmen
gestellt.
Da im Ergebnishaushalt immer noch Buchungen vorgenommen werden, kann zum
jetzigen Zeitpunkt nur der Abschluss der Finanzrechnung vorgelegt werden. Die
Finanzrechnung endet mit einem Überschuss von 1.001.702,20 €. Die
Finanzrechnung ist ausgeglichen, wenn der Saldo der ordentlichen Ein- und
Auszahlungen (1.824.823,53 €) höher ist als die planmäßige Tilgung (823.121,33
€). Bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2016 war von einem Überschuss von
309,00 € ausgegangen worden.
Das beschlossene Darlehen 2016 (1.315.457,00 €) soll im Jahr 2017 in
einem geringeren Umfang (1.000.000,00 €) aufgenommen werden. Der Neuaufnahme
steht die Tilgung 2016 in Höhe von 1.439.223,75 € gegenüber.
Zum Stand des Eigenkapitals kann erst nach Feststellung der
Ergebnisrechnung etwas gesagt werden.
Die Kredite für Investitionen haben sich im vergangenen Jahr von
19.248.190,87 € um 60.776,25 € auf 19.308.967,12 € erhöht. Der Neuaufnahme der
Darlehen 2014 (500.000,00 €) und 2015 (1.000.000,00 €) stehen die planmäßige
Tilgung in Höhe von 821.288,27 € und eine Sondertilgung in Höhe von 617.935,48
€ gegenüber.