Beschlussvorschlag:

 

a) Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

b) Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt den Aufwendungen für Abschreibungen 2016 zu.

 

c) Den im Jahr 2016 entstandenen über- und außerplanmäßigen Auszahlungen des Finanzhaushaltes stimmt der Haupt- und Finanzausschuss im Rahmen seiner Kompetenz (12.500,00 €) zu. Dem Stadtrat wird empfohlen, die in seine Zuständigkeit fallenden über- und außerplanmäßigen Auszahlungen zu genehmigen.

 

 


Sachverhalt:

Die Kreisverwaltung Ahrweiler hat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 am 09. Dezember 2016 bereits genehmigt. Die Kreditaufnahme wurde vom Kreis nicht unter den Vorbehalt der Genehmigung von Einzelmaßnahmen gestellt.

 

Da im Ergebnishaushalt immer noch Buchungen vorgenommen werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt nur der Abschluss der Finanzrechnung vorgelegt werden. Die Finanzrechnung endet mit einem Überschuss von 1.001.702,20 €. Die Finanzrechnung ist ausgeglichen, wenn der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen (1.824.823,53 €) höher ist als die planmäßige Tilgung (823.121,33 €). Bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2016 war von einem Überschuss von 309,00 € ausgegangen worden.

 

Das beschlossene Darlehen 2016 (1.315.457,00 €) soll im Jahr 2017 in einem geringeren Umfang (1.000.000,00 €) aufgenommen werden. Der Neuaufnahme steht die Tilgung 2016 in Höhe von 1.439.223,75 € gegenüber.

 

Zum Stand des Eigenkapitals kann erst nach Feststellung der Ergebnisrechnung etwas gesagt werden.

 

Die Kredite für Investitionen haben sich im vergangenen Jahr von 19.248.190,87 € um 60.776,25 € auf 19.308.967,12 € erhöht. Der Neuaufnahme der Darlehen 2014 (500.000,00 €) und 2015 (1.000.000,00 €) stehen die planmäßige Tilgung in Höhe von 821.288,27 € und eine Sondertilgung in Höhe von 617.935,48 € gegenüber.