Betreff
Grundstücksangelegenheiten;
Wegeeinziehung in der Gemarkung Unkelbach, Flur 15 Nrn. 1 und 21 (Teilbereich)
Vorlage
0327/2016/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die endgültige Einziehung des Weges in der Gemarkung Unkelbach, Flur 15 Nrn. 1 und 21 (Teilbereich) zu beschließen.


Sachverhalt:

Mit Sitzung vom 05.11.2016 hat der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat empfohlen, die Verwaltung mit der Durchführung der Wegeeinziehung zu beauftragen. Der Rat folgte dieser Empfehlung mit Beschluss vom 28.11.2016.

 

Nach erfolgter Bekanntmachung lagen die Unterlagen einen Monat zur Einsicht im Rathaus aus. Drei Unkelbacher Bürger teilten mit, dass sie sich gegen die Wegeeinziehung aussprechen, sollte dieser nach Verkauf der Öffentlichkeit nicht mehr fußläufig zur Verfügung stehen.

 

Die weitere fußläufige Nutzung des Weges kann zugesichert werden, da eine Einzäunung von Grundstücken im Außenbereich nicht zulässig ist. Es ist jedoch möglich, dass der Weg durch eine Schranke abgesperrt wird und somit nicht mehr befahrbar ist.