Beschlussvorschlag:
1. Die
Gebühren für das Ausheben und Schließen der Gräber und für die Nutzung der
Leichenhallen bleiben unverändert.
2. Die
Gebühren für den Kauf der Gräber werden den neuen Bestattungsformen angepasst
bzw. erstmalig festgesetzt.
Sachverhalt:
Zuletzt wurden die
Grabstellengebühren für Urnenreihengrabstätten, Urnenkaufgräber und Urnenstelen
zum 01.01.2017 um 10 % erhöht. Die Gebühren für das Ausheben und Schließen der
Gräber und für die Nutzung der Leichenhallen blieben unverändert.
Bis 30.06.2017 wurden
insgesamt 59 Bestattungen (18 Erdbestattungen und 41 Urnenbestattungen)
vorgenommen. Hiervon waren für 50 Bestattungen Grabstellengebühren zu
entrichten (Neukauf oder Verlängerung von Grabstellen). Für die verbleibenden 9
Bestattungen fielen Gebühren nur für das Ausheben und Schließen bzw. die
Hallennutzung an.
Bei 5 Gräbern wurden die
Nutzungsrechte wieder erworben.
Die Friedhofsgebühren werden
für 3 verschiedene Kostenstellen erhoben:
1. Friedhofsanlagen
(Gräber, Anlagen, Wege, Grünanlagen) - Produkt 55310
Defizit 2013 81.703,07
€
Defizit 2014 88.798,79
€
Defizit 2015 111.094,29
€
Defizit 2016 153.397,16
€
Defizit per 31.12.2017 (Hochrechnung) 177.648,06 €
2. Bestattungswesen
(Ausheben und Schließen der Gräber) - Produkt 55320
Überschuss 2013 8.562,47
€
Überschuss 2014 9.689,89
€
Überschuss 2015 4.000,77
€
Überschuss 2016 2.839,96
€
Defizit per
31.12.2017 (Hochrechnung) 650,00
€
3. Friedhofshallen - Produkt 55330
Defizit 2013 2.718,63
€
Defizit 2014 196,73
€
Defizit 2015 5.669,43
€
Defizit 2016 6.573,55
€
Defizit per
31.12.2017 (Hochrechnung) 6.656,23
€