Betreff
Bekanntgabe der Beschlüsse aus der 30. nichtöffentichen Sitzung vom 23.10.2017
Vorlage
0455/2017
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

In der 30. nichtöffentlichen Sitzung vom 23.10.2017 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

 

 

 

 

– Aktuelle Bauanträge und Bauvoranfragen –

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– Befreiungsantrag;
Bebauungsplan 20.03 „Batterieweg“, Kripp
Batterieweg
Abweichende Dachform- und -neigung –

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Der Grundstückseigentümer plant den Ausbau und die Nutzungsänderung des bisherigen Heu- und Strohlagers zu einer Wohneinheit. Hierzu soll das mit 9° geneigte Pultdach abgenommen und später wiederverwendet werden.

 

Der in der Zwischenzeit geänderte Bebauungsplan lässt Flachdächer sowie Sattel- und Walmdächer mit einer Neigung zwischen 25° und 45° zu.

Beschluss:

Der Ausschuss stimmt der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes 20.03 „Batterieweg“ einstimmig zu.

 

 

 

– Befreiungsantrag;
Bebauungsplan 40.03 „Zwischen den Wiesen“, Oedingen
Wachtbergstraße
Bauvoranfrage: Überschreitung der Baugrenze durch Wohnhauserweiterung –

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Die Antragsteller planen den Aus- und Umbau des bestehenden Wohnhauses. Der gegebene Gebäudegrundriss lässt nach Ansicht der Bauherren und ihrer Vertreter nur eine Erweiterung in nördliche Richtung zu. Das bestehende Baufenster mit einer Tiefe von 12 m ist jedoch bereits weitgehend ausgeschöpft.

 

Beschluss:

Da die geplante Überschreitung der Baugrenzen nicht mehr untergeordnet ist, beschließt der Ausschuss einstimmig, die beantragte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans 40.03 „Zwischen den Wiesen“ abzulehnen.

 

 

 

 

– Abstimmung;
Bebauungsplan 10.47 „Jahnstraße“, Remagen
Von-Lassaulx-Straße / Am Sportplatz

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Das Architekturbüro „bungarten architekten“ hat ein Konzept zur Neubebauung des ehem. Postgeländes zwischen Jahnstraße, Von-Lassaulx-Straße und Am Sportplatz vorgelegt.

 

Die Planer sehen auf dem Areal drei Mehrfamilienhäuser vor. Diese würden im Bereich der Schalterhalle 5 Vollgeschosse, im Bereich des Verwaltungsgebäudes 4 Vollgeschosse beinhalten. Bei Letzterem soll in einem Staffelgeschoss zusätzlich Wohnraum angeboten werden. Entlang der Straße Am Sportplatz sehen die Planer Wohnhäuser mit drei Vollgeschossen sowie einem Staffelgeschoss vor.

 

Beschluss:

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.

 

 

 

– Befreiungsantrag:
Bebauungsplan 20.11 „Kirchengelände / Batterieweg“, Kripp
Batterieweg
Voranfrage: Überschreitung der Baugrenze –

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Ein Bauinteressent möchte ein Doppelhaus errichten. Abweichend von dem Bebauungsplan soll dieses Gebäude unter Übernahme der Baufluchten des Nachbarhauses in der gleichen Nord-Süd-Ausrichtung gebaut werden.

 

Die straßenseitige Baugrenze wird dabei um 1 m, die rückwärtige Baugrenze um bis zu 3 m überschritten.

 

Beschluss:

Der Ausschuss stimmt der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans 20.11 „Kirchengelände/Batterieweg“ einstimmig zu.