Betreff
Widmung; Parkplatz Rheinallee, Kripp
Vorlage
0476/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, den Parkplatz an der Rheinallee in Remagen-Kripp nach § 36 Abs. 1 Landesstraßengesetz (LStrG) für Rheinland-Pfalz vom 01.08.1977 (GVBl. S. 273), in der jetzt gültigen Fassung, für den öffentlichen Fahr- und Fußverkehr zu widmen. Der Parkplatz liegt in der Gemarkung Remagen, Flur 6, Flurstück 162/6 (Teilbereich). Der beigefügte Katasterplan ist Bestandteil der Widmung.

 

Die Verwaltung soll mit der Bekanntmachung der Widmung beauftragt werden.

 


Sachverhalt:

Der Parkplatz im Bereich der Rheinfähre Kripp ist erweitert worden. Der neu hergestellte Bereich ist dem öffentlichen Fahr- und Fußverkehr zu widmen.