Betreff
Bauleitplanung der Stadt Remagen; Bebauungsplan; "Grundstücke Mittelstraße 42 - 46 und Batterieweg 29 - 33"; Remagen-Kripp;
a) Aufstellungsbeschluss gemäß § 13 a BauGB mit städtebaulichem Vertrag
b) Durchführung der Offenlage
Vorlage
0509/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

a)    Der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dem Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zuzustimmen. Im Zuge des städtebaulichen Vertrages werden insbesondere die Übernahme aller Planungskosten sowie die Herstellung der notwendigen Erschließung durch den Investor geregelt.

b)    Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Beteiligungsverfahrens nach § 13a  BauGB (vereinfachtes Verfahren) beauftragt


Sachverhalt:

Weite Teile des Geländes der Firma Worm zwischen der Mittelstraße und dem Batterieweg haben zu Jahresbeginn den Eigentümer gewechselt.

 

Abbildung 1: Luftbild mit abgegrenztem Plangebiet

 

Der neue Eigentümer beabsichtigt den Rückbau der aufstehenden Gebäude und eine Neubebauung mit Wohnhäusern. Das bisherige Gebäude Mittelstraße 42 bleibt erhalten und wird nach Abschluss der bereits begonnenen Sanierung als Mehrfamilienhaus genutzt.

 

Im Zuge der Neubebauung sollen verschiedene Wohnformen vom Ein- bis hin zum Mehrfamilienhaus entstehen. Für den Fahrverkehr erschlossen werden die im Blockinnenbereich liegenden Grundstücke über eine neue Anbindung von dem Batterieweg aus. Fußläufig hingegen soll das neue Baugebiet durchlässig sein, indem den Bewohnern ein Zugang sowohl zur Mittelstraße als auch zum Batterieweg zur Verfügung steht.

 

Weiterer Sachvortrag erfolgt in der Sitzung.