Punkt 2 |
– Vergabe Radwegekonzept
Remagen; |
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Die Vertreter beider Büros stellten ihr Angebot vor. Nach kontroverser Diskussion erging folgender:
Beschluss:
Der Ausschuss beschließt, den Auftrag an das Büro AB-Stadtverkehr, Bonn, zu vergeben.
Im ersten Schritt ist der Ortsbeirat Remagen zu beteiligen. Etwaige Änderungs- oder Ergänzungswünsche sind in das Konzept aufzunehmen.
Das Büro AB-Stadtverkehr wird gebeten, die durch die zusätzliche Veranstaltung entstehenden Mehrkosten zu beziffern.
Der Beschluss ergeht vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Haupt- und Finanzausschuss.
mehrheitlich beschlossen; Nein 3 Enthaltung 3
Punkt 3 |
– Vergabe Verkehrskonzept
B9; |
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Auch zu diesem Punkt waren die Vertreter der Büros zur Sitzung zu Gast und stellten ihr Angebot kurz vor.
Beschluss:
Der Ausschuss beschließt, den Auftrag an das Ingenieurbüro für Verkehrsplanung und Technik Vertec, Koblenz, zu vergeben.
Im ersten Schritt sind die betroffenen Ortsbeiräte in einer gemeinsamen Veranstaltung zu beteiligen. Etwaige Änderungs- oder Ergänzungswünsche sind in das Konzept aufzunehmen.
Das Büro wird gebeten, die durch die zusätzliche Veranstaltung entstehenden Mehrkosten zu beziffern.
mehrheitlich beschlossen; Nein 2 Enthaltung 2
Punkt 4 |
– Ausarbeitung der
Rahmenbedingungen und Kernfragestellungen für ein Energie- und später
Klimakonzept für die Stadt Remagen; Erläuterung zur Umsetzung durch -
Wuppertal Institut; - Transferstelle Bingen |
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Die Vertreter der Büros waren zur Sitzung geladen und stellten ihr Angebot vor.
Nach ausführlicher Diskussion erging folgender
Beschluss:
Der Ausschuss beschließt, den Auftrag an die Transferstelle Bingen zu vergeben.
Der Beschluss ergeht vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Haupt- und Finanzausschuss.
mehrheitlich beschlossen; Nein 1
Punkt 5 |
– Aktuelle Bauanträge und
Bauvoranfragen – |
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Punkt 5.1 |
– Befreiungsantrag; |
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Um das Gebäude künftig als „Einrichtung mit besonderer konzeptionellen Ausrichtung“ nach § 5 LWTG betreiben zu können, ist eine zusätzliche Fluchttreppe erforderlich. Sie überschreitet auf der Rückseite des Gebäudes die Baugrenze um bis zu ca. 1 m. Eine Realisierung innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen war nicht möglich.
Beschluss:
Der Ausschuss stimmt dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans 20.02. „Unter dem Zaunwege“ einstimmig zu.