Betreff
Bau- und Planungsangelegenheiten
Bauleitplanung der Stadt Remagen
Bebauungsplan 40.09 "Amselweg", Oedingen (40.09/03)
3. Änderung im beschleunigten Verfahren
- Auswertung der Offenlage
- Satzungsbeschluss
Vorlage
0512/2018
Aktenzeichen
610-13 / 40.09 / 03
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat

a)    die vorgelegten Stellungnahmen wie vorgeschlagen zu werten und zu gewichten,

b)    nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegen- und untereinander den Satzungsbeschluss zu fassen.


Sachverhalt:

 

1.  Vorbemerkung

 

Auf Anregung des Ortsbeirates Oedingen hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 11.07.2016 die Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes 40.09 „Amselweg“ beschlossen. Ziel des Verfahrens war die Änderung einer bisherigen Grünfläche in eine Wohnbaufläche, das sie für ihren ursprünglichen Zweck (Rückhaltefläche für Niederschlagswasser sowie Spielfläche) nicht benötigt wurde. Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte im Amtsblatt am 30.11.2016.

 

Das Beteiligungsverfahren wurde in der Zeit vom 15.03. bis einschließlich 16.04.2018 durchgeführt. Die zuvor erfolgte Bekanntmachung der Offenlage am 07.03.2018 enthielt auch den Hinweis, dass die Verfahrensunterlagen während der Offenlage auf der Homepage der Stadt Remagen abgerufen werden kann.

 

Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 06.03.2018 über die Offenlage informiert.

 

Das Ergebnis des Beteiligungsverfahrens ist nachstehend dokumentiert.

 

 

2          Behörden und Träger öffentlicher Belange ohne Beteiligung

 

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben sich am Verfahren nicht beteiligt:

 

  • SGD Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht; Koblenz
  • SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz; Koblenz
  • Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr; Bonn
  • Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Mayen; Mayen
  • RWE; Saffig
  • Abwasserzweckverband Wachtberg-Remagen; Wachtberg
  • bn:t Blatzheim Networks Telecom GmbH; Bonn
  • Verkehrsverbund Rhein-Mosel; Koblenz
  • Gemeindeverwaltung Grafschaft; Grafschaft-Ringen
  • Ortsbeirat Oedingen
  • die im Stadtrat vertretenen Parteien

 

 

3          Behörden und Träger öffentlicher Belange ohne Anregungen

 

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben mitgeteilt, dass sie keine Anregungen vortragen, ihre Belange berücksichtigt oder nicht betroffen sind:

 

  • Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesarchäologie; Koblenz
  • Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesdenkmalpflege, Geschäftsstelle Praktische Denkmalpflege; Mainz
  • PLEdoc GmbH; Essen für Open Grid Europe, Essen u.a.
  • Deutsche Telekom Technik GmbH; Mayen
  • Vodafone Kabel Deutschland GmbH; Trier
  • Gemeindeverwaltung Wachtberg; Wachtberg-Berkum
  • Stadtverwaltung Remagen, Fachbereich 2

 

 

4          eingereichte Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage

 

Folgende Stellungnahmen wurden im Rahmen des Beteiligungsverfahrens vorgelegt:

 

            4.1       Kreisverwaltung Ahrweiler; Bad Neuenahr-Ahrweiler

            4.2       Energienetze Mittelrhein; Koblenz

 

Diese Stellungnahmen werden im Folgenden, soweit nicht anders angegeben,  wörtlich wiedergegeben.

 

 

4.1       Kreisverwaltung Ahrweiler, Wilhelmstraße 24-30, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Schreiben vom 11.04.2018

 

4.1.1 Inhalt der Stellungnahme

     .

4.1.2   Stellungnahme der Verwaltung

Die Ausführungen zu den Nummern 1 bis 3 (Städtebau/Landesplanung, Naturschutz, Wasserwirtschaft) werden zur Kenntnis genommen.

 

Den Hinweis der Denkmalpflege nehmen wir zur Kenntnis. Kleindenkmäler sind in diesem Bereich auch hier nicht bekannt.

Die zuständigen Fachbehörden in Koblenz und Mainz wurden unmittelbar am Verfahren beteiligt und haben keine Anregungen vorgetragen (vgl. vorstehend Abschnitt 3).

 

Die aus Sicht des Brandschutzes vorgetragenen Hinweise mit den Nummern 1 bis 6 werden ebenfalls zur Kenntnis genommen und führen nicht zu Änderungen oder Ergänzungen der Satzung. 
So geht die EVM als Betriebsführer der Wasserwerke auf Nachfrage davon aus, dass der geforderte Grundschutz von 96 m³/h über 2 Stunden vorhanden ist, denn diese Leistung wird noch im nachgeordneten Trinkwassernetz im Oedinger Gewerbegebiet erreicht. Ein Nachweis für diese Annahme soll in Form eines Messprotokolls bis zur Sitzung des Fachausschusses nachgereicht werden. Die Hinweise 1 bis 3 des Brandschutzes führen zu keiner Änderung oder Ergänzung der Planinhalte, zumal es sich hier um ein bestehendes Netz handelt und die Änderung des Bebauungsplans nicht zu einer Erweiterung der öffentlichen Versorgungsanlagen führt.

Die maximalen Abstände der Hydranten untereinander bleiben deutlich unter dem Maß von 150 m, womit Hinweis 4 bereits bei der Erschließung des Gebietes berücksichtigt wurde.

Auch mit der vorliegenden Änderung des Bebauungsplans werden keine Grundlagen geschaffen, die eine Bebauung mit einem Abstand von mehr als 50 m zur nächstgelegenen öffentlichen Verkehrsfläche ermöglichen würde. Die insoweit vorgetragenen Hinweise unter der Nummer 5 werden damit ebenfalls lediglich zur Kenntnis genommen.

Der Hinweis in Nr. 6 schließlich leitet sich unmittelbar aus § 15 Abs. 4 LBauO ab. Er ist damit unmittelbar anzuwendendes Recht und bedarf keiner weitergehenden Regelung im Bebauungsplan oder dessen Begründung; er soll folglich ebenfalls nur zur Kenntnis genommen werden.

 

 

4.1.3   Abwägungsvorschlag

Die Ausführungen der Kreisverwaltung werden – wie zuvor dargelegt – zur Kenntnis genommen. Einen Änderung oder Ergänzung der Unterlagen erfolgt nicht.

 

 

4.2       Energienetze Mittelrhein, Schützenstraße 80-82, 56068 Koblenz, E-Mail vom 16.04.2018

 

4.2.1 Inhalt der Stellungnahme

 

Abbildung 1: Auszug Bestandsplan Abwasser (Regen- und Schmutzwasser)

Abbildung 2: Detail Flurstück 402 mit Baugrenzen (blau) und geplanter Flurstücksgrenze (rot)

Abbildung 3: Auszug Bestandsplan Wasser

 

 

Abbildung 4: Auszug  Bestandsplan Gas

 

4.2.2   Stellungnahme der Verwaltung

=> zur Regenwasserleitung über das Flurstück 402 (künftig Amselweg 17):

Wie der Abbildung 2 zu entnehmen ist, verläuft die Regenwasserleitung randlich über den Teil des Flurstücks 402, dessen Änderung in ein allgemeines Wohngebiet Anlass  der Änderungsplanung ist. Das Bild zeigt auch, dass die überbaubare Grundstücks­fläche hiervon unmittelbar nicht betroffen ist. Die Lage der in das Sickerbecken führenden Regenwasserleitung ist vor Baubeginn zwingend jedoch zu orten, damit diese im Rahmen der Erdarbeiten (Arbeitsraum, Böschungen) nicht freigelegt oder beschädigt wird.
In die Planzeichnung wird daher ein ergänzender Hinweis aufgenommen, der auf eine Sonderzeichnung nebst textlicher Erläuterung in der Begründung verweist.

 

=> zur Gasleitung im Fußweg neben dem Flurstück 213 (Amselweg 16):

Dem der Stellungnahme beigefügten Kartenauszug der ENM ist zu entnehmen, dass die Gasleitung mit einem Abstand von etwa 0,3 m zum Flurstück 213 im öffentlichen Fußweg verlegt ist. Eine Änderung des Fußweges ist nicht geplant. Die Änderung der Festsetzungen auf dem Flurstück 213 erfolgt im Nachgang zur bereits durchgeführten Bebauung. Es ist daher nicht zu erwarten, dass die Gasleitung überbaut oder bepflanzt wird.

Die Stellungnahme führt gleichwohl dazu, dass in Kapitel 3 des Textteils zum Bebauungsplan unter der Nummer 3.4 folgender allgemeiner Hinweis auf die in dem öffentlichen Raum verlegten Leitungen aufgenommen wird:

„Im Bereich der Grundstücksgrenzen zu öffentlichen Flächen können sich Leitungen und Anlagen zur Ver- und Entsorgung des Baugebietes befinden (Trinkwasser, Abwasser, Gas). Vorhandene Leitungen und Schächte dürfen nicht überbaut werden. Daher ist mindestens zwei Wochen vor Baubeginn bei der Energieversorgung Mittelrhein, hier vertreten durch die Energienetze Mittelrhein, Schützenstraße 80-82, 56068 Koblenz, Tel.: 0261/2999-0 eine Abstimmung durchzuführen und erforderlichenfalls die Lage der Leitungen und Anlagen zu deren Schutz zu orten.“

Die bisherigen Hinweise Nr. 3.4 bis 3.9 sind als 3.5 bis 3.10 neu zu nummerieren und hierauf lautende Verweise zu aktualisieren.

 

Bei den vorgeschlagenen Ergänzungen der Planunterlagen handelt es sich nicht um eine Änderung des normativen Teils i.S. des § 4a Abs. 3 BauGB. Eine erneute Offenlage mit wird damit nicht erforderlich.

 

4.2.3   Abwägungsvorschlag

Die Stellungnahme wird berücksichtigt, indem die Planunterlagen wie dargelegt ergänzt werden. Damit erhalten die Bauherren künftig weitergehende Informationen zur Lage von Leitungen des Wasser-, Abwasser- oder Gasnetzes. Die Änderungen betreffen nicht die normativen Festsetzungen der Satzung, so dass ein erneutes Beteiligungsverfahren nicht erforderlich wird.