Betreff
Genehmigung der Jahresrechnung 2017; Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten, Kenntnisnahme des Gesamtabschlusses
Vorlage
0519/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Als Anlage ist die Niederschrift des Rechnungsprüfungsausschusses vom

23.05.2017 beigefügt.

 

Zu der Niederschrift des Rechnungsprüfungsausschusses nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

  1. Verwaltungssteuerung - Rückstellungen

 

Es besteht laut TVöD und BurlG ein gesetzlicher Anspruch für Beschäftigte, den Urlaub bis zum 31.03. des Folgejahres anzutreten. Beamte haben einen gesetzlichen Anspruch, den Urlaub bis zum 30.04. des Folgejahres nehmen zu können. Dies macht die Bildung von Rückstellungen unausweichlich.

 

  1. Gremien

 

Die Aufwandsentschädigungen für die Vertretungen der Ortsvorsteher von Remagen, Kripp, Oberwinter und Oedingen wurden irrtümlich falsch berechnet. Die Berichtigungen (Nachzahlungen) werden in 2018 vorgenommen.

 

  1. Liegenschaften

 

Beim beschriebenen Fall handelt es sich um einen Grundstückstausch mit der Bundesrepublik Deutschland. Es wurden jeweils Grundstücke von ca. 2.000 m² getauscht. Die Notar- und Vermessungskosten wurden seitens der Stadt getragen, da das getauschte Grundstück und eine weitere städtische Parzelle im Nachhinein wieder (gewinnbringend) veräußert wurden.

 

  1. Straßenverkehrswesen

 

Die Verwaltung wird den Vorschlag prüfen und die Gebühren ggfls. anpassen.

 

  1. Bauhof

 

Aufgrund der gestiegenen Anzahl von Urnenbestattungen ist die Anschaffung eines Friedhofsbaggers unwirtschaftlich. Neben den Anschaffungskosten muss man auch die laufende Unterhaltung berücksichtigen.

 

  1. Turnhallen der Grundschulen

 

Der Gasverbrauch der Turnhalle der Grundschule Remagen schwankt relativ stark. Der Anstieg des Verbrauchs gegenüber dem Jahr 2015 beträgt nur 13,3 %. Die Einstellung der Heizung wurde nicht verändert, sodass der schwankende Verbrauch darauf zurückzuführen ist, wie häufig die Duschen genutzt werden. Seit Anfang 2017 trainiert zusätzlich eine Kickbox-Mannschaft in der Turnhalle. Ferner wurden im Herbst 2017 zusätzliche Duschen eingebaut. Der Verbrauch der Monate September bis Dezember 2017 lag 7.474 kWh über dem Verbrauch des gleichen Zeitraums des Vorjahres. Dies macht bereits die Hälfte des Jahresmehrverbrauchs aus.

 

Für die Turnhalle der Grundschule Oberwinter erfolgt eine genaue Abrechnung der Heizkosten durch einen Zwischenzähler. Lediglich die Grundgebühren werden pauschal zu einem Drittel auf die Turnhalle und zu zwei Dritteln auf die Schule umgelegt. Der Verbrauch und die Kosten sind unter anderem wegen der Erneuerung der Verglasung der Halle über dem Umkleidetrakt gesunken.

 

  1. Heimat- und sonstige Kulturpflege

 

Stromkosten Regenfänger

 

Eigentümer der Skulptur „Regenfänger“ ist das Land Rheinland-Pfalz (Arp Museum), die Stadt hat sich durch einen Kooperationsvertrag verpflichtet, die Unterhaltungskosten in Höhe von max. 800 EUR pro Jahr und Skulptur zu übernehmen. Die Verwaltung wird das Arp Museum kontaktieren und den Vorschlag unterbreiten, die Beleuchtung des „Regenfängers“ auf LEDs umzustellen.

 

Kulturzeit Kripp

 

Da die gesamte Veranstaltung von der Bevölkerung positiv angenommen wurde, hatten die Initiatoren sich entschieden, noch einen Pressespiegel in Auftrag zu geben. Aufgrund der guten Haushaltslage wurden die Mittel verwaltungsseitig bewilligt.

 

Die Druckerpatronen wurden für diversen Schriftverkehr (Einladungen u.a.) sowie den Druck von Plakaten benötigt.

  1. Hilfen für Asylbewerber – Unterkunft Unkelbrücker Mühle

 

Laut Mietvertrag muss die Stadt Remagen die Kosten für die Beseitigung/ Bekämpfung von Ungeziefer übernehmen, hierzu zählen auch Ratten. Aufgrund der mittlerweile geringen Anzahl von Flüchtlingen, wurde der Mietvertrag für die Unkelbrücker Mühle zum 31.12.2018 gekündigt.

 

  1. Kindergarten St. Johannes-Nepomuk

 

Nach Rücksprache mit der betroffenen Firma, wird diese zukünftig keine Anfahrtspauschale mehr in Rechnung stellen.

 

  1.  Kindergarten Goethe-Knirpse

 

Zukünftig wird darauf geachtet, dass in verschiedenen Bereichen Sammelbestellungen getätigt werden. Zusätzlich wird versucht, diese Bestellungen in Absprache mit den anderen städtischen Kindergärten zu beauftragen.

 

  1.  Jugendpflege

 

Einzelzuwendungen an Jugendgruppen

 

Die bisherige Vorgehensweise zur Bezuschussung von Jugendfreizeiten u.ä. sollte beibehalten werden. Die meisten Vereine, die Zuschüsse beantragen, rufen diese nicht nur bei der Stadtverwaltung, sondern auch bei der Kreisverwaltung ab. Die Kreisverwaltung fordert, neben der vorherigen Anmeldung der jeweiligen Jugendfreizeit, auf die die Stadt verzichtet, auch den Nachweis der Durchführung, durch Quittungsbelege, Zeitungsberichte, Programmablauf u.a. sowie die Vorlage einer Teilnehmerliste. Die Stadt hingegen beschränkt sich auf einen Programmablauf oder Zeitungsbericht sowie die Vorlage der Teilnehmerliste. Anhand der Teilnehmerliste kann nur überprüft werden, ob die Teilnehmer/innen auch zuschussfähig sind.

 

Wenn zukünftig auf die Teilnehmerliste verzichtet werden soll, fehlt der Nachweis über die Anzahl der teilgenommen Personen sowie deren Alter (Förderung nur bis zum 18. Lebensjahr) und Wohnort (Förderung nur Remagener Bürger).

 

Miete Jugendbahnhof

 

Der Musikproberaum im Keller des Jugendbahnhofs wurde in 2017 renoviert, sodass es zurzeit keine Feuchtigkeitsprobleme gibt. Die Miete für die Kellerräume, die Räume im Dachgeschoss sowie die Nebenräume im Erdgeschoss ist niedrig und hat im Jahr 2017 nur 2,22 EUR/m² betragen. Im hinteren Bereich des Kellers befinden sich weitere Räume, die zum Teil als Lager genutzt werden, für die aber überhaupt keine Miete berechnet wird. Nach unserem Kenntnisstand gibt es im Bahnhofsgebäude keine anderen Räumlichkeiten, die gemietet werden könnten.

 

  1. Förderung des Sports

 

Der erhöhte Wasserverbrauch beim Vereinsheim des PSV Remagen resultiert aus einer in 2017 durchgeführten Baumaßnahme des Vereins. Der PSV Remagen hat sein Vereinsheim durch einen Anbau erweitert, für die Rohbauarbeiten (Maurertätigkeiten) wurde deutlich mehr Wasser benötigt, als für den normalen Sportbetrieb.

 

  1. Sportplätze

 

Reinigungspauschalen/Grünflächenpflege

 

Die Reinigungspauschalen und Beträge für die Grünflächenpflege werden je nach bestehendem Aufwand an die Vereine ausbezahlt.

 

Bei den Reinigungspauschalen wird die Auslastung der Umkleidegebäude zugrunde gelegt. Maßgeblich ist hier u.a. die Meldung der Mannschaften im Spielbetrieb des Fußballverbandes. Der SV Remagen erhält einen deutlich höheren Betrag, da er nicht der alleinige Nutzer des Stadions Goldene Meile ist. U.a. nutzen die IGS und RS plus, Hochschule sowie weitere Sportvereine das Umkleidegebäude.

 

Für die Übernahme der Grünflächenpflege erhalten die Vereine eine Aufwandspauschale. Der Betrag richtet sich nach den zu erledigenden Arbeiten. Der SV Kripp erhält für das Mähen der Grünflächen inkl. Bolzplatz und Außenanlagen (ca. 7.500 m²) pauschal 1.800 EUR, der TuS Oberwinter (Bäume schneiden, Grünflächen mähen – ca. 1.900 m²) 1.800 EUR, SV Remagen (Grünflächen mähen, Reinigung der Tribüne und Mülltonnen leeren) 2.000 EUR sowie der SV Oedingen für das Mähen der Grünflächen und des Spielfeldes (ca. 8.300 m²) 3.000 EUR.

 

Heizöl Sportplatz Oberwinter-Bandorf

 

Da in der Straße Am Erlenbrunnen keine Gasleitung liegt, besteht nicht die Möglichkeit, die Heizungsanlage am Sportplatz Oberwinter-Bandorf umzurüsten. Des Weiteren kann die Heizungsanlage nicht nur für den Sportbetrieb angeschaltet werden, eine gewisse Grundtemperatur muss das Gebäude im Winter haben.

  1. Kommunale Wirtschaftsförderung

 

Grundsätzlich werden bei den Abrechnungen von Bewirtungskosten die Teilnehmer/innen namentlich aufgelistet. Beim Unternehmerstammtisch ist aufgrund der Vielzahl der Teilnehmer/innen (ca. 60-70 Personen) darauf verzichtet worden.

 

  1. Tourismus

 

Schilder „Ferienwohnung“

 

Damit die Beschilderung in der Stadt einheitlich ist, werden alle Schilder verwaltungsseitig angeschafft. Die Materialkosten werden zu 100 % vom jeweiligen Unternehmer erstattet.

 

Belege Bandauftritte Rhein in Flammen 2017

 

Aufgrund der Vielzahl von Belegen wurden diese nicht der Anordnung beigefügt. Die Belege können in der Touristinformation eingesehen werden.

 

Plakatierung Weinfest 2017

 

Bei der besagten Plakatierung handelt es sich um Werbung für das Weinfest. Sowohl im Buchungstext als auch auf dem Anordnungsbeleg ist dies erläutert.

 

Bewirtung

 

Im Vorfeld des Weinfestes werden die scheidende und die neue Weinmajestät gemeinsam mit ihren Prinzessinnen zu einem Essen eingeladen. Es wird überlegt, ob man an der Tradition noch festhalten soll.

 

 

Zu den übrigen Feststellungen des Rechnungsprüfungsausschusses ist eine Stellungnahme der Verwaltung nicht erforderlich.