Betreff
Grundsatzbeschluss zur Errichtung einer kommunalen Holzvermarktungsgesellschaft "Region Eifel" als GmbH
Vorlage
0526/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss befürwortet, dass die Stadt Remagen zur Sicherstellung der Holzvermarktung die nach Gesamtkonzept der Lenkungsgruppe vorgeschlagene neue kommunale Holzvermarktungsgesellschaft „Region Eifel“ in der Rechtsform der GmbH gemeinsam mit den übrigen Städten, Gemeinden bzw. Verbandsgemeinden in der Holzvermarktungsregion errichtet und sich als Gesellschafter daran beteiligt.

 

Die Verwaltung wird dazu beauftragt, alle zur Gründung erforderlichen Schritte gemäß § 92 GemO und die Vorlage der notwendigen Unterlagen an die ADD zu veranlassen; dazu gehört insbesondere die Ausarbeitung der dafür erforderlichen Analyse und des Entwurfs für den Gesellschaftervertrag auf Grundlage der vorliegenden Entwürfe in der bereits gebildeten Arbeitsgruppe und in Abstimmung mit den übrigen Arbeitsgruppen für die anderen vier kommunalen Holzvermarktungsgesellschaften sowie mit dem Gemeinde- und Städtebund.

 

 


Sachverhalt:

Aufgrund kartellrechtlicher Bedenken wird die Holzvermarktung durch Landesforsten zum 01.01.2019 beendet; die bisherigen Geschäftsbesorgungsverträge wird das Land Ende 2018 aufkündigen.

 

In der Folge ist für die waldbesitzenden Städte und Gemeinden erneut zu entscheiden, wie künftig die Holzvermarktung erfolgen soll.

Das Gesamtkonzept sieht dazu vor, dass die Holzvermarktung für den Kommunalwald künftig über fünf neu zu gründende regionale Holzvermarktungsorganisationen in der Rechtsform der GmbH erfolgt, davon ausgenommen ist der nichtgewerbliche Brennholzverkauf an örtliche Kunden.

 

Der Vermarktungsweg wird mit einer Anschubfinanzierung für die ersten 7 Jahre versehen; diese wird aus den Mitteln des kommunalen Finanzausgleiches finanziert, die bisher Landesforsten zur Erfüllung dieser Dienstleistung erhielt.

 

Wir empfehlen auf Grundlage der verschiedenen Informationsveranstaltungen sowie unter Würdigung der Gesamtumstände, dass die Stadt Remagen zur Sicherstellung der Holzvermarktung die Kommunale Holzvermarktungsgesellschaft „Region Eifel“ in der Rechtsform der GmbH gemeinsam mit den übrigen Städten, Gemeinden bzw. Verbandsgemeinden in der Holzvermarktungsregion errichtet und sich daran als Gesellschafter beteiligt.

 

Dadurch wird ein reibungsloser Übergang der Vermarktung des Holzes aus dem Kommunalwald gewährleistet und die laufenden Einnahmen aus dem Holzverkauf sichergestellt. Für die neuen Gesellschaften werden gute Startbedingungen geschaffen durch großzügige Anschubfinanzierung sowie der Möglichkeit der Übernahme gut geschulten Personals.

 

Auf die Stadt Remagen kommen dabei ausschließlich Gesellschafteraufgaben zu, nicht dagegen Aufgaben aus dem Bereich des operativen Geschäfts des Holzverkaufes; dieses wird ausschließlich von dem Personal der Gesellschaft erledigt werden.

 

Zur Koordinierung des Gründungsprozesses der Holzvermarktungsgesellschaft für unsere Region Eifel ist eine Arbeitsgruppe eingesetzt.