Betreff
1. Änderung zur Satzung über die steuerbegünstigten Zwecke der gemeindlichen Kindertagesstätten vom 2. Dezember 2002
Vorlage
0718/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, nachstehende 1. Änderungssatzung zur Satzung über die steuerbegünstigten Zwecke der gemeindlichen Kindertagesstätten vom 02.12.2002 zu beschließen:

 

1. Änderungssatzung  zur Satzung  über die steuerbegünstigten Zwecke der gemeindlichen Kindertagesstätten vom 02. Dezember 2002

 

§ 1

 

Die Satzung über die steuerbegünstigten Zwecke der gemeindlichen Kindertagesstätten vom 02. Dezember 2002 wird wie folgt geändert:

 

Die Stadt Remagen, Rheinland-Pfalz, verfolgt mit ihren Betrieben gewerblicher Art (BgA) Kindergarten St. Anna in Remagen, Kindergarten Unkelbach in Remagen-Unkelbach, Kindergarten Pusteblume in Remagen-Kripp, Kindergarten Goethe-Knirpse in Remagen und Kindergarten Oedinger Höhenzwerge in Remagen-Oedingen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ nach §§ 51 ff. der Abgabenordnung.

 

 

§ 2

 

Die Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Remagen, den

 

 

Björn Ingendahl

Bürgermeister


Sachverhalt:

§ 1 der vom Stadtrat am 02.12.2002 beschlossenen Satzung muss um die Kindertagesstätten Goethe-Knirpse und Oedinger Höhenzwerge ergänzt werden.