Betreff
Wahl bzw. Bestellung der Vertreter in den Verwaltungsrat der Fährgesellschaft Linz-Kripp GmbH
Vorlage
0013/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Nach § 20 der Hauptsatzung wählt der Stadtrat fünf Vertreter der Stadt widerruflich in den Verwaltungsrat, wovon drei dem Stadtrat angehören sollen. Hierdurch sind die Vertreter gemäß § 88 Abs. 1 Satz 2 GemO bestellt.

 

Die Verteilung der Sitze nach dem Stärkeverhältnis im Stadtrat ergibt sich wie folgt:

 

 

CDU:                                                  1

Bündnis 90/Die Grünen:                1

FBL:                                                    1

SPD:                                                   1

FDP:                                                   0

AfD:                                                    0

Die Linke:                                          0

WGR:                                                 0

 

 

Die Fraktionen wurden gebeten, entsprechende Vorschläge zu unterbreiten. Ein weiterer Sitz wäre per Los zwischen CDU und Bündnis 90/Die Grünen zu entscheiden gewesen. In der Ratssitzung am 13.08.2019 erklärten die Fraktionsvorsitzenden jedoch, dass jeweils für zweieinhalb Jahre ein weiterer Vertreter abgestellt werde. Hinsichtlich der zu benennenden Personen (Ratsmitglied statt sachkundiger Bürger) konnte allerdings keine Einigung erzielt werden, so dass der Rat den Beschluss fasste, die abschließende Entscheidung solle im Haupt- und Finanzausschuss getroffen werden.