Beschlussvorschlag:
Beratung im Ausschuss
Das Bundesförderprogramm „Demokratie leben!“ läuft Ende des Jahres aus. Eine zweite Förderphase (2020 bis 2024) kann bis Ende September beantragt werden. Laut dem Förderaufruf des Bundesministeriums sind folgende Vorgaben zu erfüllen:
·
Antragsberichtigt
sind Gemeinden ab 15.000 Einwohner.
·
Es
ist eine Koordinierungs- und Fachstelle (Externe Koordinierungsstelle) bei
einem freien Träger mit mindestens 0,5 VzÄ (Vollzeitäquivalente) einzurichten.
Die Kosten sind inkl. Sachkosten förderfähig.
·
Es
ist ein Federführendes Amt (Interne Koordinierungsstelle) bei der Kommune mit
mindestens 0,5 VzÄ einzurichten. Diese Kosten sind nicht förderfähig.
·
Die
Förderquote beträgt 90 % der Gesamtausgaben, maximal 125.000 Euro.
·
10
% der Gesamtausgaben sind durch kommunale Eigenmittel oder Drittmittel aufzubringen.
Bei Ausschöpfung der Fördermittel von 125.000 Euro ergibt dies einen
Eigenanteil von 13.888,89 €.
·
50
% der Gesamtausgaben müssen für folgende Bereiche verwendet werden:
o
Aktionsfonds:
mindestens 35.000 Euro
o
Jugendfonds:
mind. 10.000 Euro
o
Öffentlichkeitsarbeit/Partizipation/Vernetzung
(evtl. mit Situations- und Ressourcenanalyse): mind. 5.000 Euro
Die Aufteilung der
Gesamtausgaben auf die verschiedenen Fonds ist im Rahmen der der
Antragsstellung verbindlich festzulegen. Die maximale Fördersumme (125.000 €)
muss nicht ausgeschöpft werden.
Folgende Varianten
sind u.a. möglich:
Eine Übersicht über die Förderphase 2015 bis 2019 ist als Anlage beigefügt.