Betreff
Anpassung der Reinigungspauschale für Sportvereine
Vorlage
0076/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Anpassung der Reinigungspauschalen für die Sportvereine zum 01.01.2020. Zukünftig soll die Reinigungspauschale nach Fläche und tatsächlicher Nutzung abgerechnet werden.

 

 


Sachverhalt:

Bereits in den 80er Jahren ist die Reinigung der städtischen Umkleidekabinen an den Sportplätzen an die jeweiligen Sportvereine übertragen worden. Seitens der Sportvereine sind die Umkleidekabinen, Nassräume und Toiletten sowie Nebenräume zu reinigen. Hierfür erhalten die Vereine unterschiedliche Reinigungspauschalen. Nicht berücksichtigt werden die Vereinsräume und andere Räumlichkeiten, die durch die Vereine selbst bewirtschaftet werden.

 

Die Pauschalen wurden in den vergangenen Jahren immer wieder angepasst. Derzeit erhalten folgende Vereine eine Reinigungspauschale:

 

SV Remagen                        4.014,00 €/Jahr (334,50 €/Monat)
SV Kripp                                1.800,00 €/Jahr (150,00 €/Monat)
TuS Oberwinter                    1.380,00 €/Jahr (115,00 €/Monat)
BSC Unkelbach                   1.200,00 €/Jahr (100,00 €/Monat)
SV Oedingen                           960,00 €/Jahr (  80,00 €/Monat)

 

Die Pauschalen wurden zuletzt nach den Belegungsplänen kalkuliert. In Remagen wurde zudem eine Nutzung der Umkleidekabinen durch die Schulen unterstellt.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die Reinigungspauschalen zukünftig nach Fläche und tatsächlicher Nutzung abzurechnen.

 

Es ist angedacht, die zu reinigende Fläche in Quadratmetern mit einem Nutzungsfaktor zu multiplizieren. Diese Summe wird wiederum mit dem aktuellen Quadratmeterpreis multipliziert, den die Stadt bei Fremdvergabe der Reinigungsarbeiten zu bezahlen hat. Nach der aktuellen Ausschreibung beträgt der Quadratmeterpreis für Nassräume 0,18 €.

 

Der Nutzungsfaktor ergibt sich aus den offiziell gemeldeten Mannschaften beim Fußballverband Rheinland,

 

1-2 Mannschaften = Nutzungsfaktor 1,

3-7 Mannschaften = Nutzungsfaktor 2,

mehr als 7 Mannschaften = Nutzungsfaktor 3.

 

Der Nutzungsfaktor setzt die Anzahl der wöchentlichen Reinigung fest,

 

Nutzungsfaktor 1 = 2x wöchentlich,

Nutzungsfaktor 2 = 3x wöchentlich,

Nutzungsfaktor 3 = 4x wöchentlich.

 

Für die einzelnen Sportvereine ergeben sich somit folgende Reinigungspauschalen:

 

SV Remagen:

130 m² Reinigungsfläche x Nutzungsfaktor 3 (aktuell 12 Mannschaften gemeldet, davon trainieren 8 Mannschaft dauerhaft in Remagen) = 390

390 x 0,18 € Quadratmeterpreis = 70,20 €

70,20 € x 4 Wochen = 280,80 € ≈ 285,00 €/Monat

 

SV Kripp:

102 m² Reinigungsfläche x Nutzungsfaktor 3 (aktuell 16 Mannschaften gemeldet, davon trainieren 9 Mannschaften dauerhaft in Kripp) = 306

306 x 0,18 € Quadratmeterpreis = 55,08 €

55,08 € x 4 Wochen = 220,32 € ≈ 225,00 €/Monat

 

TuS Oberwinter:

128 m² Reinigungsfläche x Nutzungsfaktor 3 (aktuell 10 Mannschaften gemeldet, davon trainieren 9 Mannschaften dauerhaft in Bandorf) = 384

384 x 0,18 € Quadratmeterpreis = 69,12 €

69,12 € x 4 Wochen = 276,48 € ≈ 280,00 €/Monat

 

BSC Unkelbach:

92 m² Reinigungsfläche x Nutzungsfaktor 2 (aktuell 3 Mannschaften gemeldet) = 184

184 x 0,18 € Quadratmeterpreis = 33,12 €

33,12 € x 4 Wochen = 132,48 € ≈ 135,00 €/Monat

 

SV Oedingen:

58 m² Reinigungsfläche x Nutzungsfaktor 1 (aktuell 1 Mannschaft gemeldet) = 58

58 x 0,18 € Quadratmeterpreis = 10,44 €

10,44 € x 4 Wochen = 41,76 €/Monat ≈ 45,00 €/Monat x 2 = 90,00 €/Monat

 

In Oedingen ist die Besonderheit, dass die Umkleidekabinen von der Tischtennisabteilung (spielen im Dorfgemeinschaftshaus) und den Fußballern genutzt werden, somit ist die Reinigungspauschale zu verdoppeln.

 

Im Jahr 2019 wurden insgesamt 9.354 € Reinigungspauschalen an die Sportvereine ausgezahlt, durch die vorgeschlagene Anpassung erhöht sich die Summe moderat auf 12.180 €. Die Anpassung soll zum 01.01.2020 erfolgen.