a) Ausbauplanung Goten- und Salierstraße
b) Planungsleistung Obergasse
c) Durchführung von Erschließungsmaßnahmen im Stadtgebiet
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt, das beschlossene
Ausbauprogramm für die Salier- und Gotenstraße zunächst nicht umzusetzen und
die beauftragte Planung zum Ausbau der Obergasse vorübergehend auszusetzen, bis
eine Entscheidung über die Änderung der Ausbaubeitragssatzung gefallen ist.
Der Stadtrat beschließt, dass bis zu einer
endgültigen Satzungsänderung zu den Straßenausbaubeiträgen zunächst alle
Gemeindestraßen, die die aus der Rechtsprechung entwickelten Kriterien
(einheitliche Oberfläche, Entwässerung, Beleuchtung) nicht erfüllen, hergestellt
werden sollen. Die Verwaltung möge eine Prioritätenliste erstellen, die im
Fachausschuss vorgestellt und beschlossen wird.
Sachverhalt:
Der Stadtrat hat
sich im vergangenen Jahr ausführlich mit dem System der Straßenausbaubeiträge
beschäftigt und in der Sitzung am 2. Dezember 2019 mit großer Mehrheit für eine
Beibehaltung der Einmalbeiträge ausgesprochen.
Von der
Regierungskoalition in Mainz wurde am 22. Januar 2020 mitgeteilt, dass man ab
2024 nur noch wiederkehrende Beiträge zulassen wolle. Eine entsprechende
Änderung des KAG befand sich in der Beratung.
Daraufhin hat der
Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 10.02.2020 dem Stadtrat
einstimmig empfohlen, dass beschlossene Ausbauprogramm für die Salier- und
Gotenstraße zunächst nicht umzusetzen und die beauftragte Planung zum Ausbau
der Obergasse vorübergehend zu stoppen um die weitere Entwicklung auf
Landesebene abzuwarten.
Zwischenzeitlich ist die Gesetzesänderung erfolgt. Der Landtag Rheinland-Pfalz hat am 29.04.2020 die ausschließliche Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge beschlossen. Die Erhebung von einmaligen Ausbaubeiträgen soll nur noch in wenigen Ausnahmefällen erlaubt sein, wobei den Gemeinden Übergangsfristen für die Systemumstellung eingeräumt werden.
Der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss hat sich in seiner Sitzung am 02.06.2020 mit der Thematik beschäftigt und beraten, wie zukünftig bei Ausbau- und Erschließungsmaßnahmen verfahren werden sollte. Im Hinblick auf den Umstand, dass bis zum Erlass einer neuen Ausbaubeitragssatzung vorerst keine Ausbaumaßnahmen im Stadtgebiet durchgeführt werden sollten, wurde dem Stadtrat einstimmig empfohlen, zunächst die Straßen erstmalig herzustellen, die die erforderlichen Kriterien noch nicht erfüllen.