Betreff
Grundsatzbeschluss für den Ausschuss für Leibesübungen
Vorlage
0014/2009
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der bisherige Beschluss lautet wie folgt:

 

Grundsatzbeschluss für den Ausschuss für Leibesübungen

 

(1)   Der Ausschuss für Leibesübungen (AfL) ist eine Vertreterversammlung der sporttreibenden Vereine.

 

(2)   Die Mitglieder des Ausschusses und ihre Vertreter sind von den Generalver-sammlungen ihrer Vereine jeweils für die Wahlzeit ihres Vorstandes zu wählen und in den Ausschuss zu entsenden.

 

(3)   Der Vorsitzende des Ausschusses wird von den Mitgliedern nach jeder Stadtratswahl aus den wählbaren Bürgern gewählt. Seine Wahl bedarf der Bestätigung durch den Stadtrat.

 

(4)   Der Ausschuss wählt weiterhin unter Leitung des neugewählten Vorsitzenden jeweils seinen Geschäftsführer für die Wahlperiode des Stadtrates.

 

(5)   Vorsitzender und Geschäftsführer bleiben bis zur Wahl ihrer Nachfolger im Amt. Die Neuwahl hat spätestens drei Monate nach den Kommunalwahlen zu erfolgen.

 

(6)   Die Aufgaben des Ausschusses für Leibesübungen bestehen

 

  1. in der Beratung des Stadtrates und der Stadtverwaltung in allen den Sport betreffenden Angelegenheiten, so u.a.

a)     bei der Erstellung eines begründeten Vorschlages sowohl zum städtischen Sportetat als auch zur Verteilung von Mitteln des Haushalts für die sporttreibenden Vereine,

 

b)     bei der Planung von Neubauten und Wiederherstellung von Sportstätten aller Art,

 

  1. in der Durchführung der Stadtmeisterschaften

  2. in der Koordinierung der verschiedenen sportlichen Interessen einzelner Vereine

 

  1. in der Beilegung von etwaigen Streitigkeiten zwischen Vereinen,

 

  1. bei der Erstellung eines Benutzungsplanes für Turnhallen und Sportplätze, wobei die Belange von nicht im Ausschuss vertretenen Vereinen auf deren Antrag nach Weisung des Bürgermeisters zu berücksichtigen sind.

 

(7)   Der Ausschuss für Leibesübungen verfährt nach einer von ihm mit Zustimmung von zwei Dritteln seiner Mitglieder beschlossenen Geschäftsordnung.“