Sachverhalt:
Als
Anlage ist die Niederschrift des Rechnungsprüfungsausschusses vom
08.11.2020
beigefügt.
Zu
der Niederschrift des Rechnungsprüfungsausschusses nimmt die Verwaltung wie
folgt Stellung:
1.
Verwaltungssteuerung (11110)
Im Haushaltsplan können in angemessener Höhe
Verfügungsmittel des Bürgermeisters veranschlagt werden. Die Ansätze dürfen
nicht überschritten werden; sie sind nicht deckungsfähig und nicht übertragbar.
Verfügungsmittel dürfen nur für dienstliche
Zwecke des Bürgermeisters, für die keine zweckbezogenen Mittel veranschlagt
sind, vorgesehen und verwendet werden. Der Bürgermeister entscheidet alleine,
wofür und in welcher Höhe er die Mittel verausgabt.
2. Personalverwaltung (11200)
Die
Personalverwaltung räumt der persönlichen und fachbezogenen Entwicklung der
Mitarbeiter der Stadtverwaltung Remagen eine hohe Priorität ein. Fort- und
Weiterbildungsmaßnahmen übernehmen hierbei die entscheidende Schlüsselfunktion.
Die Aufwendungen für die Aus- und Fortbildungen unserer Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter wurden daher im Vergleich zu den Vorjahren erheblich gesteigert.
Während sich die Ausgaben im Haushaltsjahr 2017 noch auf einen Betrag in Höhe
von 31.054,49 EUR beliefen, weist der ursprüngliche Haushaltsansatz für das
Jahr 2020 bereits Aufwendungen in Höhe von 52.800,00 EUR aus. Dies entspricht
einer Steigerung der Ausgaben um 70 Prozent.
Die
für die berufliche Aus- und Weiterbildung vorgesehenen Ausgaben müssen
bedarfsgerecht und zielorientiert und wirtschaftlich eingesetzt werden.
Effektive und wirksame Bildungsarbeit setzt immer voraus, den Bildungsbedarf in
der Verwaltung zu ermitteln, indem aktuelle und künftige Anforderungen den
aktuellen und künftig notwendigen Qualifikationen und Kompetenzen
gegenüberstellt werden. Die Bildungsbedarfsanalyse ist ein unverzichtbarer
Schritt für erfolgreiches Bildungsmanagement. Die Auswertung zahlreicher
Mitarbeitergespräche ergab, dass die Mitarbeiterqualifizierung insbesondere im
speziellen und fachlichen Bereich deutlich gesteigert werden musste und auch
zukünftig noch Ausbaubedarf in der einzelnen Mitarbeiterförderung bestehen
wird. Defizite und zu geringe Investitionen und ein darauf bezogenes
Wissensmanagement in früheren Jahren machen Anpassungen nötig. Die
geforderte fachliche Qualität des Einzelnen kann bei der Vielzahl der
maßgeblichen speziellen Disziplinen nur im Wege einer schwerpunktmäßig
individuellen Schulung erreicht werden. Bildungsangebote, die zu sehr in die
Breite gehen und einen generellen Ansatz verfolgen, liefen bei der gegenwärtig
besonders geforderten fachlichen Entwicklung daher ins Leere. Wenn der
Bildungsbedarf derzeit also sehr stark noch am Einzelnen orientiert sein muss,
so ist diese Erkenntnis ein unverzichtbarer Schritt für erfolgreiches
Bildungsmanagement. Wird er übersprungen und weicht der Fokus zu stark von den
individuellen Bedürfnissen ab, kann es vorkommen, dass erhebliche Ressourcen in
die Entwicklung und Durchführung einer Bildungsmaßnahme fließen, die aber dann
an den Bedürfnissen der Verwaltung vorbeigeht.
Der
Schwerpunkt muss daher auch mittelfristig noch in der individuellen Entwicklung
liegen. Der individuelle Bedarf und der Einzelfall werden daher mindestens in
naher Zukunft noch in der übergeordneten Strategie beachtet werden müssen, weil
hier auf Defizite reagiert werden muss. Daneben kann auch weiterhin auf
gruppenbasierte Ansätze wie Seminare oder Workshops abgezielt werden oder auf
technikunterstützte Lernformen (E-Learning oder Blended Learning)
zurückgegriffen werden.
Im
Folgejahr werden die Ausgaben im Aus- und Fortbildungssektor steigen.
Sinnvolle, also notwendige und nützliche Bildungsangebote, werden in Anspruch
genommen. In den transparenten Prozess werden selbstverständlich die
Bedürfnisse aller Beschäftigten einbezogen. Der Bildungskreislauf ist ein
Prozess, der sämtliche Interessen, Gesichtspunkte und Akteure berücksichtigen
muss. Vom Bildungsbedarf über die Findung und Durchführung geeigneter
Maßnahmen, hin zu einem Transfer im beruflichen Alltag und einer Evaluation.
Dieser Prozess muss nachvollziehbar und transparent sein. Da der Fokus in der
Bedarfsanalyse derzeit, wie beschrieben, noch stark individuell geprägt ist,
ist der Zuschnitt innerhalb des Konzepts auch weniger auf Schulungen für alle
Beschäftigten ausgerichtet. Dies wird sich dynamisch ändern, sobald der Bedarf
Anpassungen nötig macht.
3.
Bauhof (11430)
Der
Kastenwagen wurde bereits vor Jahren seitens des Bauhofs außer Dienst gestellt
und diente zuletzt nur noch den städtischen Hausmeistern als Transportfahrzeug.
Reparaturen
im Zusammenhang mit dem Fahrzeug wurden zuletzt nur noch durch den Bauhof
selbst durchgeführt.
Beim
Verkauf hatte das Fahrzeug nur noch Schrottwert. Der TÜV war abgelaufen, die
Elektronik defekt, der Boden durchgerostet, die Sitze und Gurte defekt, nicht
mehr abschließbar usw. In der städtischen Bilanz wurde der Kastenwagen mit dem
Restbuchwert von 1,00 EUR geführt.
4.
Technikunterstützte Informationsverarbeitung (11440)
Der
Versandhandel Amazon bietet eine einzigartige Produktvielfalt und meistens auch
den günstigsten Preis.
Gemäß
dem Wirtschaftlichkeitsprinzip, sind wir dazu verpflichtet den
wirtschaftlichsten Anbieter zu beauftragen. Hierbei sind das Lieferland und der
Anbieter unerheblich.
5.
Gebäudeverwaltung Rathaus (11490)
Der
bereits vorhandene Türdurchbruch wurde seitens des Bauhofs wieder geöffnet. Die
montierte Schallschutztüre dient als zweiter Rettungsweg und war somit dringend
erforderlich.
6.
Grundschule Remagen (21110)
Die
erste Bestellung des Kletternetzes war falsch (4.057,36 EUR), es war nur
der untere Teil der Pyramide bestellt. Der Preis für die komplette Pyramide
betrug 10.344,84 EUR.
Das
Kletternetz musste aufgrund von Spezialwerkzeug durch eine Fachfirma getauscht
werden. Die Kosten hierfür beliefen sich auf 1.844,50 EUR.
Zusätzlich
sind noch Kosten für einen Kran und den Bauhof selbst entstanden.
Das
falsch bestellte Netz wurde zurückgegeben. Der Rechnungsbetrag wurde bis auf
die Frachtkosten in Höhe von 132,74 EUR zurückerstattet.
Das
Kletternetz wurde in 2019 erstmals ausgetauscht.
7.
Grundschule Oberwinter (21120)
Kopiersysteme:
Alle Kopier- und Drucksysteme der Stadt Remagen sind über die
Firma Blum GmbH beschafft worden, so auch in der Grundschule Oberwinter. Das
Leasing für die Geräte läuft über die Firma Grenke AG, die Wartung direkt über
die Firma Blum GmbH. Es erfolgt eine quartalsweise Abrechnung der Leasing- und
Wartungskosten.
Telefonkosten:
Die Kündigung der Routermiete wurde seitens der Verwaltung
veranlasst.
8.
Museen (25200)
Aufgrund der laufenden Ermittlung bei der Staatsanwaltschaft
Koblenz kann die Verwaltung hierzu keine Stellungnahme abgeben.
9.
Leistungen für Unterkunft und Heizung (31220)
Die Hilfeakten werden ausschließlich beim Jobcenter
geführt. Die Prüfung der Voraussetzungen für den Erhalt der Leistungen sowie
die Auszahlung an die Hilfeempfänger*innen erfolgt ebenfalls durch das
Jobcenter (seit 2020 auch die Auszahlung von Bildung und Teilhabe im Bereich
des SGB II). Das Jobcenter rechnet die monatlichen Ausgaben (KdU und einmalige
Leistungen) mit der Kreisverwaltung Ahrweiler ab, die wiederum die Beteiligung
von 25 % (abzgl. Bundesbeteiligung) mit den Gemeinden abrechnet.
10.
Hilfen für Asylbewerber (31300)
Wurde Anfang November 2020 realisiert.
11.
Freizeitbad Remagen (42430)
Die Verwaltung wird die Vorschläge (Sponsoring und Förderverein)
Anfang des Jahres 2021 im Haupt- und Finanzausschusses beraten.
12.
Gemeindestraßen (54110)
Grundsätzlich
soll bei der Abrechnung von Bauleistungen erreicht werden, dass mit dem
Abschluss einer Baumaßnahme entsprechende Kostenblöcke ersichtlich sind, die
sowohl zur Veranlagung der Anliegerkosten als auch zur Aufteilung des
Anlagevermögens aufgrund unterschiedlicher Abschreibungszeiten, benötigt
werden.
Dies
kann auch nur bei der Schlussrechnung erfolgen. Die Argumentation der ausführenden
Firma war seinerzeit, dass es für sie einfacher ist, von Anfang an getrennte
Aufmaße, Mengenermittlungen und in der Folge auch Abschlagsrechnungen zu
erstellen. Im Nachhinein ist es nämlich sehr mühselig, die Aufmaße und
Massenberechnungen zu trennen.
Seit
vielen Jahren wird in den Ausschreibungsunterlagen vermerkt, dass die Stadt
Remagen eine getrennte Abrechnung benötigt. Reichen würde tatsächlich eine
Kostenteilung mit der Schlussrechnung. So ist auch der übliche Weg.
Aber
im vorliegenden Fall kam noch hinzu, dass es sich um zwei Bauabschnitte handelte.
Die Maßnahme hat einen Erschließungs- und einen Ausbauteil mit jeweils
unterschiedlichen Veranlagungsmodalitäten. Für den Ausbauanteil erhält die
Stadt eine Landeszuweisung. Hier musste bereits in der Planungsphase auf eine
Kostentrennung achtet werden. Im Zuschussantrag sind natürlich nur die
Ausbaukosten relevant gewesen.
Aus
verschiedenen Gründen mussten die Verwaltung auf eine Trennung der einzelnen
Leistungs-/Kostenblöcke achten. Da ist es unterm Strich einfacher, dies von
Anfang an zu tun, da so auch die Fehlerquote reduziert wird.
13.
Fähren (54820)
Bürgerschaftsprovision:
Die
Auszahlung der Bürgschaftsprovision wurde in der Vergangenheit zu hoch
abgerechnet und nach Feststellung dieses Fehlers erfolgte die Richtigstellung.
Es wurde aber im Hinblick auf die Kommunen auf eine Rückforderung aus den
Vorjahren verzichtet.
Nach
dem Prinzip der Vertragstreue „pacta sunt servanda“ (§ 241 BGB), der besagt,
dass Verträge einzuhalten sind, kann nicht automatisch eine Anpassung erfolgen,
da auch die Bürgschaft beider Gesellschafter insgesamt nur 50 Prozent der
Darlehenssumme beträgt.
Die
andere Variante wäre die Rückforderung der zu viel gezahlten Provision gewesen.
Personenfähre
Nixe:
Die Rheinfähre Linz-Kripp GmbH betreibt keine gesonderte
Profit-Center-Rechnung für die Nixe. Die Verwaltung berücksichtigt die
Bedeutung der Fährverbindung für die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt
Remagen sowie für den Tourismus.
14.
Park- und Gartenanlagen (55100)
Nachpflanzung:
Die
Firma Plafky ist für die Baumkontrolle, Pflegearbeiten und ggfls. Fällarbeiten
(wenn dies der Bauhof nicht leisten kann) zuständig. Für die Ersatzbepflanzung
ist der Bauhof zuständig. Das Thema wurde Anfang des Jahres 2020 im
Bauausschuss beraten, mit dem Ergebnis, dass die Ortsbeiräte Vorschläge für
Nachpflanzungen machen sollten und diese dann Ende des Jahres durch den Bauhof
erfolgen sollen.
Gutachten:
Bei
der Ausschreibung 2017 wurde im Leistungsverzeichnis keine Position für die
Begutachtung einzelner Bäume aufgenommen. Die Regelkontrolle bezieht sich nur
auf die Verkehrssicherungsplicht. Wenn sich die Firma Plafky nicht sicher ist,
ob z. B. ein Baum noch standsicher ist, wird ein Baumgutachter hinzugezogen,
der im Einzelfall die notwendigen Maßnahmen bis hin zur Fällung vorgibt.
15.
Tourismus (57500)
Aufgrund der laufenden Ermittlung bei der Staatsanwaltschaft
Koblenz kann die Verwaltung hierzu keine Stellungnahme abgeben.
16. Mülltrennung in Grundschulen, Kindergärten und Verwaltung
Vor
über einem Jahr wurden in allen Schulen, Kitas und auch im Rathaus ein neues
Müllsystem eingeführt. Die Voraussetzungen für eine Mülltrennung wurden
geschaffen. Die Anzahl an Restmülltonnen/-containern wurde zum Teil um die
Hälfte reduziert. Jeder Klassenraum wurde mit einem Abfalltrennsystem
ausgestattet. Eine Mülltrennung findet in jedem Objekt statt. Die wöchentliche
Leerung der Restmülltonne kann, zumindest in der Grundschule St. Martin, nicht
verringert werden. In den anderen Grundschulen oder auch den KITA´s sind,
entsprechend ihrer Größe, andere längere Intervalle vorgegeben.
Die
Leerungen in den Ferien weiterlaufen zu lassen, macht durchaus Sinn. In dieser
Zeit haben die Hausmeister die Möglichkeit, angesammelten Restmüll (auch
zerkleinerten Sperrmüll und restlicher Bauchschutt) zu entsorgen, der während
des Schulbetriebs aus Kapazitätsgründen nicht entsorgt werden kann. Zudem
bieten die Ferien Möglichkeiten für die Lehrer, Restmüll aus den Klassen zu
entsorgen der sich im Laufe der Zeit ansammelt.
Für
alle angesprochenen Bereiche lassen sich aus Sicht der Verwaltung bei dem
derzeitigen Restmüllaufkommen keine Kosten sparen.
17. Inventarprüfung
Die Verwaltung wird das Thema im Jahr 2021 auf die Tagesordnung
des Haupt- und Finanzausschusses setzen.
Zu
den übrigen Feststellungen des Rechnungsprüfungsausschusses ist eine
Stellungnahme der Verwaltung nicht erforderlich.