Betreff
LEADER-Förderung 2023 - 2029; Bereitstellung des Eigenanteils
Vorlage
0740/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt dem Kofinanzierungsanteil der Stadt Remagen an den projektunabhängigen kommunalen Mitteln in Höhe von insgesamt 52.534,44 Euro (verteilt auf den Zeitraum der LEADER-Förderperiode 2023 bis 2029) zu.

 


Sachverhalt:

Die neue Region Rhein-Ahr hat sich für die Umsetzung des LEADER-Ansatzes in der kommenden Förderperiode von 2023 bis 2029 beworben. Die offizielle Anerkennung der künftigen LEADER-Region ist für den 08.11.2022 geplant.

 

Sie wird sich aus den Verbandsgemeinden Bad Breisig, Bad Hönningen, Linz am Rhein und Unkel sowie aus den verbandsfreien Städten Remagen und Sinzig zusammensetzen. Der Bewerbung stimmten alle Räte der beteiligten Kommunen zu; der Stadtrat Remagen am 25.04.2021.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hatte dann in seiner Sitzung am 25.10.2021 auch der Bereitstellung eines Kofinanzierungsanteils der Stadt Remagen an den projektunabhängigen kommunalen Mitteln in Höhe von insgesamt 37.192,52 Euro zugestimmt (damals auf Basis eines kommunalen Gesamtbetrages für alle Kommunen von 200.000 Euro verteilt auf den Zeitraum der LEADER-Förderperiode 2023 bis 2027).

 

Dieser Gesamtbetrag erhöht sich nun aufgrund der Erhöhung der zugewiesenen ELER-Fördermittel und der verpflichtenden Erhöhung der Personalstelle des Regionalmanagements von einer auf 1,5 Vollzeitäquivalenten für die zukünftige LAG Rhein-Ahr von 200.000 auf 282.500 Euro. Dieser wird entsprechend eines einwohnerbasierten Verteilschlüssels auf die kommunalen Partner umgelegt. Hierzu werden die Einwohnerzahlen des statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz mit Stichtag 31.12.2019 zu Grunde gelegt, da auf deren Basis auch die neue Lokale Integrierte Ländliche Entwicklungsstrategie (LILE) als Bewerbung für die neue Förderperiode erstellt wurde. Die angegebenen Mittel werden über 6,5 Jahre (2023 bis 2029) hinweg durch die LAG-Geschäftsstelle anteilig abgerufen.

 

Für einen offiziellen Start der neuen Förderperiode, die die LAG Rhein-Ahr ab dem 01.07.2023 umsetzen möchte, müssen die kommunalen Partner für die neue Förderperiode Beschlussfassungen über die Bereitstellung des Eigenanteils, der sich – wie der beigefügten Tabelle zu entnehmen ist – für Remagen auf 52.534,44 Euro beläuft, vorlegen. Die Einreichungsfrist bei der ELER-Verwaltungsbehörde liegt hierfür bei Ende Dezember 2022.

 

Berechnung der Eigenmittel
der kommunalen Partner der LAG Rhein-Ahr
für die Förderperiode 2023 – 2029

Einwohner (31.12.2019)

Anteil

Eigenanteil

Bad Breisig

13.530

14,70 %

41.522,00 Euro

Bad Hönningen

12.067

13,11 %

37.037,46 Euro

Linz am Rhein

18.708

20,33 %

57.420,80 Euro

Unkel

13.002

14,13 %

39.907,27 Euro

Remagen

17.116

18,60 %

52.534,44 Euro

Sinzig

17.630

19,15 %

54.112,07 Euro

Summe LAG Rhein-Ahr

92.053

100 %

282.500,00 Euro