Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt dem Kofinanzierungsanteil
der Stadt Remagen an den projektunabhängigen kommunalen Mitteln in Höhe von
insgesamt 52.534,44 Euro (verteilt auf den Zeitraum der LEADER-Förderperiode
2023 bis 2029) zu.
Sachverhalt:
Die neue Region Rhein-Ahr hat sich für die Umsetzung des LEADER-Ansatzes
in der kommenden Förderperiode von 2023 bis 2029 beworben. Die offizielle
Anerkennung der künftigen LEADER-Region ist für den 08.11.2022 geplant.
Sie wird sich aus den Verbandsgemeinden Bad Breisig, Bad Hönningen, Linz
am Rhein und Unkel sowie aus den verbandsfreien Städten Remagen und Sinzig
zusammensetzen. Der Bewerbung stimmten alle Räte der beteiligten Kommunen zu;
der Stadtrat Remagen am 25.04.2021.
Der Haupt- und Finanzausschuss hatte dann in seiner Sitzung am 25.10.2021
auch der Bereitstellung eines
Kofinanzierungsanteils der Stadt Remagen an den projektunabhängigen kommunalen
Mitteln in Höhe von insgesamt 37.192,52 Euro zugestimmt (damals auf Basis eines
kommunalen Gesamtbetrages für alle Kommunen von 200.000 Euro verteilt auf den
Zeitraum der LEADER-Förderperiode 2023 bis 2027).
Dieser Gesamtbetrag erhöht sich nun aufgrund der Erhöhung der
zugewiesenen ELER-Fördermittel und der verpflichtenden Erhöhung der
Personalstelle des Regionalmanagements von einer auf 1,5 Vollzeitäquivalenten
für die zukünftige LAG Rhein-Ahr von 200.000 auf 282.500 Euro. Dieser wird
entsprechend eines einwohnerbasierten Verteilschlüssels auf die kommunalen
Partner umgelegt. Hierzu werden die Einwohnerzahlen des statistischen
Landesamtes Rheinland-Pfalz mit Stichtag 31.12.2019 zu Grunde gelegt, da auf
deren Basis auch die neue Lokale Integrierte Ländliche Entwicklungsstrategie
(LILE) als Bewerbung für die neue Förderperiode erstellt wurde. Die angegebenen
Mittel werden über 6,5 Jahre (2023 bis 2029) hinweg durch die
LAG-Geschäftsstelle anteilig abgerufen.
Für einen offiziellen Start der neuen Förderperiode, die die LAG
Rhein-Ahr ab dem 01.07.2023 umsetzen möchte, müssen die kommunalen Partner für
die neue Förderperiode Beschlussfassungen über die Bereitstellung des
Eigenanteils, der sich – wie der beigefügten Tabelle zu entnehmen ist – für
Remagen auf 52.534,44 Euro beläuft, vorlegen. Die Einreichungsfrist bei der
ELER-Verwaltungsbehörde liegt hierfür bei Ende Dezember 2022.
Berechnung der Eigenmittel |
Einwohner
(31.12.2019) |
Anteil |
Eigenanteil |
Bad Breisig |
13.530 |
14,70 % |
41.522,00 Euro |
Bad Hönningen |
12.067 |
13,11 % |
37.037,46 Euro |
Linz am Rhein |
18.708 |
20,33 % |
57.420,80 Euro |
Unkel |
13.002 |
14,13 % |
39.907,27 Euro |
Remagen |
17.116 |
18,60 % |
52.534,44 Euro |
Sinzig |
17.630 |
19,15 % |
54.112,07 Euro |
Summe LAG Rhein-Ahr |
92.053 |
100 % |
282.500,00 Euro |