Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Verkehrs-
und Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung, die Verfahren zur Änderung der
Bauleitpläne mit den geänderten Planungszielen fortzusetzen.
Sachverhalt:
Der Stadtrat hat in
seiner Sitzung am 04.07.2022 beschlossen, dass die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für den Bau eines Kindergartens auf einer Fläche südöstlich des
Parkplatzes am Schwimmbad geschaffen werden. Hierzu sind der Flächennutzungsplan
als auch der Bebauungsplan 10.20 „Tennisanlage/Studentenwohnheim“ zu ändern.
Der Beschluss wurde am 28.07.2022 ortsüblich im Amtsblatt bekanntgemacht.
Im Zuge der
weiteren Planungen entstand die Überlegung, zusätzliche Nutzungen aufzunehmen
und das Grundstück intensiver auszunutzen. Angedacht ist ein Gebäude mit
insgesamt drei Voll- sowie einem Staffelgeschoss bei einer maximalen Firsthöhe
von 14,0 m über Gehweg Goethestraße. Es ist beabsichtigt, auf den zusätzlichen
Etagen Seniorenwohnungen, ggf. zusammen mit Appartements für Studierende oder
Nachfragegruppen mit vergleichbarem Raumanspruch einzurichten. In der
Ausprägung als Mehrgenerationenhaus könnten zudem Räume eingerichtet werden,
die insbesondere dem generationenübergreifenden Erfahrungsaustausch und der
Bildung dienen und hierzu auch Nichtbewohnern offenstehen.
Zur Umsetzung
dieser Planungsvariante wird vorgeschlagen, den Geltungsbereich gemäß
beiliegender Karte anzupassen. Die Baufläche wird nunmehr als Allgemeines
Wohngebiet (WA) festgesetzt, da der Schwerpunkt der Nutzung auf einer
Wohnnutzung liegt und eine Ausweisung als Gemeinbedarfsfläche in der späteren
Umsetzung hinsichtlich der möglichen Nutzungsarten weniger geeignet wäre. Eine
Kindertagesstätte ist in einem WA als Anlage für soziale Zwecke allgemein
zulässig und könnte (ggf. auch als 1. Bauabschnitt) auch ohne die Wohnnutzung
realisiert werden.
Folgende Eckdaten
liegen dem neuen Konzept zu Grunde (gerundete Werte):
Erweiterung.................................................................... 4.650
m²
Allgemeines
Wohngebiet................................................ 5.200
m²
hiervon
überbaubare Baufläche....................................................... 3.150
m²
rechnerisch
überbaubar (GRZ 0,4).................................................... 2.070
m²
rechnerisch
überbaubar incl. Nebenflächen (GRZ + 50%): .............. 3.110
m²
Grünstreifen...................................................................... 850
m²
verbleibender
Parkplatz.................................................. 2.810
m²
Die vorstehenden
Flächengrößen dienen nur einer ersten Orientierung und können sich im Verlauf
der Planung ändern.
Der
Änderungsbereich wäre in den Darstellungen des Flächennutzungsplans in
logischer Konsequenz in eine Wohnbaufläche zu ändern.