Betreff
Bau- und Planungsangelegenheiten; Bauleitplanung der Stadt Remagen; 2. Änderung Bebauungsplan 10.20 „Tennisanlage / Studentenwohnheim“; – Anpassung der Planungsziele
Vorlage
0808/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung, die Verfahren zur Änderung der Bauleitpläne mit den geänderten Planungszielen fortzusetzen.


Sachverhalt:

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 04.07.2022 beschlossen, dass die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines Kindergartens auf einer Fläche südöstlich des Parkplatzes am Schwimmbad geschaffen werden. Hierzu sind der Flächennutzungsplan als auch der Bebauungsplan 10.20 „Tennisanlage/Studentenwohnheim“ zu ändern. Der Beschluss wurde am 28.07.2022 ortsüblich im Amtsblatt bekanntgemacht.

 

Im Zuge der weiteren Planungen entstand die Überlegung, zusätzliche Nutzungen aufzunehmen und das Grundstück intensiver auszunutzen. Angedacht ist ein Gebäude mit insgesamt drei Voll- sowie einem Staffelgeschoss bei einer maximalen Firsthöhe von 14,0 m über Gehweg Goethe­straße. Es ist beabsichtigt, auf den zusätzlichen Etagen Seniorenwohnungen, ggf. zusammen mit Appartements für Studierende oder Nachfragegruppen mit vergleichbarem Raumanspruch einzurichten. In der Ausprägung als Mehrgenerationenhaus könnten zudem Räume eingerichtet werden, die insbesondere dem generationenübergreifenden Erfahrungsaustausch und der Bildung dienen und hierzu auch Nichtbewohnern offenstehen.

 

Zur Umsetzung dieser Planungsvariante wird vorgeschlagen, den Geltungsbereich gemäß beiliegender Karte anzupassen. Die Baufläche wird nunmehr als Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt, da der Schwerpunkt der Nutzung auf einer Wohnnutzung liegt und eine Ausweisung als Gemeinbedarfsfläche in der späteren Umsetzung hinsichtlich der möglichen Nutzungsarten weniger geeignet wäre. Eine Kindertagesstätte ist in einem WA als Anlage für soziale Zwecke allgemein zulässig und könnte (ggf. auch als 1. Bauabschnitt) auch ohne die Wohnnutzung realisiert werden.

 

Folgende Eckdaten liegen dem neuen Konzept zu Grunde (gerundete Werte):

                         Erweiterung.................................................................... 4.650 m²

                         Allgemeines Wohngebiet................................................ 5.200 m²

                                   hiervon überbaubare Baufläche....................................................... 3.150 m²

                                   rechnerisch überbaubar (GRZ 0,4).................................................... 2.070 m²

                                   rechnerisch überbaubar incl. Nebenflächen (GRZ + 50%): .............. 3.110 m²

                         Grünstreifen...................................................................... 850 m²

                         verbleibender Parkplatz.................................................. 2.810 m²

Die vorstehenden Flächengrößen dienen nur einer ersten Orientierung und können sich im Verlauf der Planung ändern.

 

Der Änderungsbereich wäre in den Darstellungen des Flächennutzungsplans in logischer Konsequenz in eine Wohnbaufläche zu ändern.