Betreff
Bau- & Planungsangelegenheiten
Bauleitplanung der Stadt Remagen
11. Änderung Bebauungsplan 34.06 "Rheinufer Rolandseck", Oberwinter-Rolandseck
- Auswertung der Offenlage sowie der Wiederholung der Offenlage
- Satzungsbeschluss
Vorlage
0863/2023
Aktenzeichen
610-13/34.06/11
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat, auf der Basis der beigefügten Anlage

  1. entsprechend den jeweiligen Vorschlägen die Stellungnahmen zusammen mit den weiteren öffentlichen und privaten Belangen untereinander und gegeneinander abzuwägen
  2. den Bürgermeister zu ermächtigen, den städtebaulichen Vertrag in der vorliegenden Fassung zu unterschreiben sowie
  3. die 11. Änderung des Bebauungsplanes 34.06 „Rheinufer Rolandseck“ unter Berücksichtigung der vorstehenden Abwägung als Satzung zu beschließen.

 


Sachverhalt:

Mit Beschluss vom 26.09.2022 beschloss der Stadtrat auf einen entsprechenden Antrag hin die Einleitung eines Änderungsverfahrens als Bebauungsplan mit städtebaulichem Vertrag. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung der Ausstellungshalle, die zur Sicherung des Betriebsstandortes und der damit verbundenen Arbeitsplätze erforderlich ist. In diesem Zusammenhang war im Wesentlichen die Abgrenzung der überbaubaren Grundstücksflächen als auch die Vorgaben zum Maß der baulichen Nutzung anzupassen.

 

Das Verfahren wurde als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach den Vorschriften des § 13a BauGB durchgeführt. Hierauf wurde bei der Bekanntmachung zum Beteiligungsverfahren hingewiesen.

 

Bedingt durch einen technischen Fehler (die Erreichbarkeit der in der öffentlichen Bekanntmachung angegebenen E-Mail-Adresse zur Abgabe der Stellungnahmen war auf Grund eines Server-Umzuges nicht durchgängig sichergestellt) musste die Offenlage, die im Zeitraum vom 09.12.2022 bis einschließlich 16.01.2023 durchgeführt wurde, wiederholt werden. Die Bekanntmachung hierzu erfolgte ortsüblich im Amtsblatt, den Remagener Nachrichten, am 09.02.2023. Die von der Planung betroffenen Behörden, Träger öffentlicher Belange sowie die im Stadtrat vertretenen Parteien und Gruppierungen wurden mit separatem Schreiben vom 06.02.2023 auf die Offenlage hingewiesen. Im Zeitraum vom 17.02. bis einschließlich 22.03.2023 bestand die Möglichkeit, eine Stellungnahme zu der geplanten Änderung der Satzungsinhalte vorzutragen.

Der Entwurf der Satzung stand auf der Homepage der Stadt Remagen zur Ansicht bzw. Dokumentendownload bereit. Eine Einsichtnahme in die Unterlagen war im genannten Zeitraum auch in den Räumen der Bauverwaltung möglich.

 

Auch wenn die Offenlage durch den genannten technischen Fehler wiederholt werden musste, gehen in die beigefügte Abwägung alle Stellungnahmen ein, die im Zuge beider Beteiligungsverfahren bei der Stadt eingegangen sind.

 

Die im Rahmen dieser Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen, deren Wertungen sowie die hieraus abgeleiteten Abwägungsvorschläge sind der beigefügten Anlage zu entnehmen. Sämtliche Stellungnahmen werden hierbei wörtlich wiedergegeben. Personenbezogene Angaben werden aus datenschutzrechtlichen Gründen geschwärzt, soweit sie ausnahmsweise nicht doch für die Abwägung erforderlich sind.

 


Finanzielle Auswirkungen: