Bauleitplanung der Stadt Remagen
11. Änderung Bebauungsplan 34.06 "Rheinufer Rolandseck", Oberwinter-Rolandseck
- Auswertung der Offenlage sowie der Wiederholung der Offenlage
- Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Verkehrs-
und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat, auf der Basis der beigefügten
Anlage
- entsprechend den jeweiligen Vorschlägen die Stellungnahmen zusammen
mit den weiteren öffentlichen und privaten Belangen untereinander und
gegeneinander abzuwägen
- den Bürgermeister zu ermächtigen, den städtebaulichen Vertrag in der
vorliegenden Fassung zu unterschreiben sowie
- die 11. Änderung des Bebauungsplanes 34.06 „Rheinufer Rolandseck“
unter Berücksichtigung der vorstehenden Abwägung als Satzung zu
beschließen.
Sachverhalt:
Mit Beschluss vom
26.09.2022 beschloss der Stadtrat auf einen entsprechenden Antrag hin die
Einleitung eines Änderungsverfahrens als Bebauungsplan mit städtebaulichem
Vertrag. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen
zur Erweiterung der Ausstellungshalle, die zur Sicherung des Betriebsstandortes
und der damit verbundenen Arbeitsplätze erforderlich ist. In diesem
Zusammenhang war im Wesentlichen die Abgrenzung der überbaubaren
Grundstücksflächen als auch die Vorgaben zum Maß der baulichen Nutzung
anzupassen.
Das Verfahren wurde
als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach den Vorschriften des § 13a BauGB
durchgeführt. Hierauf wurde bei der Bekanntmachung zum Beteiligungsverfahren
hingewiesen.
Bedingt durch einen
technischen Fehler (die Erreichbarkeit der in der öffentlichen Bekanntmachung
angegebenen E-Mail-Adresse zur Abgabe der Stellungnahmen war auf Grund eines
Server-Umzuges nicht durchgängig sichergestellt) musste die Offenlage, die im
Zeitraum vom 09.12.2022 bis einschließlich 16.01.2023 durchgeführt wurde,
wiederholt werden. Die Bekanntmachung hierzu erfolgte ortsüblich im Amtsblatt,
den Remagener Nachrichten, am 09.02.2023. Die von der Planung betroffenen
Behörden, Träger öffentlicher Belange sowie die im Stadtrat vertretenen
Parteien und Gruppierungen wurden mit separatem Schreiben vom 06.02.2023 auf
die Offenlage hingewiesen. Im Zeitraum vom 17.02. bis einschließlich 22.03.2023
bestand die Möglichkeit, eine Stellungnahme zu der geplanten Änderung der
Satzungsinhalte vorzutragen.
Der Entwurf der
Satzung stand auf der Homepage der Stadt Remagen zur Ansicht bzw.
Dokumentendownload bereit. Eine Einsichtnahme in die Unterlagen war im
genannten Zeitraum auch in den Räumen der Bauverwaltung möglich.
Auch wenn die
Offenlage durch den genannten technischen Fehler wiederholt werden musste,
gehen in die beigefügte Abwägung alle Stellungnahmen ein, die im Zuge beider
Beteiligungsverfahren bei der Stadt eingegangen sind.
Die im Rahmen dieser
Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen, deren Wertungen sowie die hieraus
abgeleiteten Abwägungsvorschläge sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Sämtliche Stellungnahmen werden hierbei wörtlich wiedergegeben.
Personenbezogene Angaben werden aus datenschutzrechtlichen Gründen geschwärzt,
soweit sie ausnahmsweise nicht doch für die Abwägung erforderlich sind.