Beschlussvorschlag:
1. Der
Beschluss des Stadtrates vom 27.03.2023 wird aufgehoben.
2. Der Stadtrat beschließt gemeinsam mit der Stadt
Sinzig eine kommunale Wärmeplanung in Auftrag zu geben. Die Federführung der
kommunalen Wärmeplanung soll bei der Stadt Remagen verortet sein, der
Arbeitsaufwand für beide Kommunen soll jedoch von beiden Stadtverwaltungen bei
50 % gehalten werden.
3. Der Stadtrat stellt außerplanmäßig Haushaltsmittel
i. H. v. 100.000 EUR zur Verfügung, die zu 90 % durch Fördergelder refinanziert
werden.
Sachverhalt:
Etwa 80 % der Wärmeenergie wird aus fossilen
Energiequellen gewonnen, bei einem Anteil von 60 % des Endenergieverbrauchs
stellt der Wärmesektor entsprechend einen der größten Hebel für die
Energiewende dar (Daten von 2020: Erneuerbare
Energien in Zahlen | Umweltbundesamt).
Die Transformation des Wärmesektors hin zu
erneuerbaren Energien ist somit ausschlaggebend für die Erreichung der
Treibhausgas-Neutralität in Rheinland-Pfalz bis zum Jahr 2040. Ein Baustein der
Wärmewende ist die Nutzung so genannter effizienter Nahwärmenetze auf der
Grundlage erneuerbarer Energien, hierzu zählen u. a. auch kalte Nahwärme und
Wärme aus Abwässern.
Zur Ermittlung übergreifender Potentiale möchten die
Städte Remagen und Sinzig eine gemeinsame Wärmeplanung in Auftrag geben.
Hintergrund ist, dass der Fördergeber inzwischen eine kreisweite kommunale
Wärmeplanung abgelehnt hat, und Kreise nun von einer Förderung ausgenommen
sind. Daher ist der Stadtratsbeschluss vom 27.03.2023 zur kommunalen
Wärmeplanung durch den Kreis unwirksam.
Eine interkommunale Zusammenarbeit wird dennoch angeraten, um Ressourcen
zu sparen und Synergieeffekte zu nutzen. Die kommunale Wärmeplanung soll durch
einen externen Dienstleister in enger Abstimmung mit den
Klimaschutzmanagerinnen erarbeitet werden.
Die Erstellung einer “Kommunalen Wärmeplanung“ ist
eine Maßnahme, welche in den nächsten Jahren auf die Kommunen zukommt. Derzeit
wird die kommunale Wärmeplanung für Kommunen in Rheinland-Pfalz mit einer
Förderung von 90% bezuschusst. Wenn die kommunale Wärmeplanung gesetzlich
verpflichtend wird (Auf Bundesebene voraussichtlich im dritten Quartal 2023),
ist eine Förderung nicht mehr möglich. Aufgrund der langen Bewilligungszeiten
von mindestens 5 Monaten und einer Durchführungszeit von ca. 12 Monaten soll
die Antragstellung zeitnah vorgenommen werden.
Durch die kommunale Wärmeplanung wird aufgezeigt,
welche Möglichkeiten es in dem jeweiligen Gebiet gibt, um eine
treibhausgasneutrale Wärmeversorgung zu ermöglichen. Dabei werden folgende
Aspekte erarbeitet:
- Bestandsanalyse
(welche Arten von Heizungen werden derzeit in den Stadtgebieten vorrangig
eingesetzt),
- Potenzialanalyse
(Ausarbeitung in welchen Quartieren eine Umstellung am sinnvollsten ist,
z. B. durch vorhandene Wärmequelle und großen Heizungsaltbestand),
- Zielszenario (bis wann
sollen welche Quartiere vorrangig ausgebaut werden),
- Wärmewendestrategie
mit Maßnahmenkatalog.
Die Ergebnisse der Untersuchung können somit als
Grundlage für strategische Entscheidungen der Gemeinden dienen.
Vorteile einer Kooperation zwischen den Städten
Remagen und Sinzig:
- Weniger Aufwand für
beide Kommunen (Antragstellung, Ausschreibung, Begleitung des Prozesses,
etc.).
- In den Randbereichen
der Kommunen können Synergie-Effekte identifiziert werden (z. B.
Wärmepotentiale oder zukünftige Abnehmer).
- Die Ergebnisse sind
auf kommunaler Ebene vergleichbar.
- Beide Kommunen
erhalten eine Grundlage für zukünftige strategische Entscheidungen.
Für die Beantragung ist auf Ebene der Stadt eine
Kooperationsvereinbarung zu unterzeichnen, in der erklärt wird, dass das
Vorhaben bisher nicht anderweitig gefördert wird oder hierfür eine Förderung
beantragt wurde.
Finanzielle Auswirkungen:
Zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung werden die
Städte Remagen und Sinzig eine Förderung über die Kommunalrichtlinie
beantragen. Bei Anträgen bis zum 31.12.2023 gilt eine Förderquote von 90 %.
Für
die Städte mit der Größe von Remagen und Sinzig werden Kosten von etwa 100.000
EUR je Stadt angenommen. Daraus ergeben sich folgende Kosten:
200.000
EUR Gesamtkosten (100%) für Remagen und Sinzig
=
180.000 EUR Förderung (90%) durch den Bund
=
20.000 EUR Eigenanteil (10%) der Kommunen
= 10.000 EUR
Eigenanteil für die Stadt Remagen am Gesamtvorhaben