Betreff
Gemeinsame Wärmeplanung der Städte Remagen und Sinzig; Bereitstellung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln
Vorlage
0869/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.   Der Beschluss des Stadtrates vom 27.03.2023 wird aufgehoben.

2. Der Stadtrat beschließt gemeinsam mit der Stadt Sinzig eine kommunale Wärmeplanung in Auftrag zu geben. Die Federführung der kommunalen Wärmeplanung soll bei der Stadt Remagen verortet sein, der Arbeitsaufwand für beide Kommunen soll jedoch von beiden Stadtverwaltungen bei 50 % gehalten werden.

3. Der Stadtrat stellt außerplanmäßig Haushaltsmittel i. H. v. 100.000 EUR zur Verfügung, die zu 90 % durch Fördergelder refinanziert werden.

 

 

 


Sachverhalt:

Etwa 80 % der Wärmeenergie wird aus fossilen Energiequellen gewonnen, bei einem Anteil von 60 % des Endenergieverbrauchs stellt der Wärmesektor entsprechend einen der größten Hebel für die Energiewende dar (Daten von 2020: Erneuerbare Energien in Zahlen | Umweltbundesamt).

Die Transformation des Wärmesektors hin zu erneuerbaren Energien ist somit ausschlaggebend für die Erreichung der Treibhausgas-Neutralität in Rheinland-Pfalz bis zum Jahr 2040. Ein Baustein der Wärmewende ist die Nutzung so genannter effizienter Nahwärmenetze auf der Grundlage erneuerbarer Energien, hierzu zählen u. a. auch kalte Nahwärme und Wärme aus Abwässern.

Zur Ermittlung übergreifender Potentiale möchten die Städte Remagen und Sinzig eine gemeinsame Wärmeplanung in Auftrag geben. Hintergrund ist, dass der Fördergeber inzwischen eine kreisweite kommunale Wärmeplanung abgelehnt hat, und Kreise nun von einer Förderung ausgenommen sind. Daher ist der Stadtratsbeschluss vom 27.03.2023 zur kommunalen Wärmeplanung durch den Kreis unwirksam.  Eine interkommunale Zusammenarbeit wird dennoch angeraten, um Ressourcen zu sparen und Synergieeffekte zu nutzen. Die kommunale Wärmeplanung soll durch einen externen Dienstleister in enger Abstimmung mit den Klimaschutzmanagerinnen erarbeitet werden.

Die Erstellung einer “Kommunalen Wärmeplanung“ ist eine Maßnahme, welche in den nächsten Jahren auf die Kommunen zukommt. Derzeit wird die kommunale Wärmeplanung für Kommunen in Rheinland-Pfalz mit einer Förderung von 90% bezuschusst. Wenn die kommunale Wärmeplanung gesetzlich verpflichtend wird (Auf Bundesebene voraussichtlich im dritten Quartal 2023), ist eine Förderung nicht mehr möglich. Aufgrund der langen Bewilligungszeiten von mindestens 5 Monaten und einer Durchführungszeit von ca. 12 Monaten soll die Antragstellung zeitnah vorgenommen werden.

 

 

 

 

Durch die kommunale Wärmeplanung wird aufgezeigt, welche Möglichkeiten es in dem jeweiligen Gebiet gibt, um eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung zu ermöglichen. Dabei werden folgende Aspekte erarbeitet:

 

  • Bestandsanalyse (welche Arten von Heizungen werden derzeit in den Stadtgebieten vorrangig eingesetzt),
  • Potenzialanalyse (Ausarbeitung in welchen Quartieren eine Umstellung am sinnvollsten ist, z. B. durch vorhandene Wärmequelle und großen Heizungsaltbestand),
  • Zielszenario (bis wann sollen welche Quartiere vorrangig ausgebaut werden),
  • Wärmewendestrategie mit Maßnahmenkatalog.

 

Die Ergebnisse der Untersuchung können somit als Grundlage für strategische Entscheidungen der Gemeinden dienen.

 

Vorteile einer Kooperation zwischen den Städten Remagen und Sinzig:

 

  • Weniger Aufwand für beide Kommunen (Antragstellung, Ausschreibung, Begleitung des Prozesses, etc.).
  • In den Randbereichen der Kommunen können Synergie-Effekte identifiziert werden (z. B. Wärmepotentiale oder zukünftige Abnehmer).
  • Die Ergebnisse sind auf kommunaler Ebene vergleichbar.
  • Beide Kommunen erhalten eine Grundlage für zukünftige strategische Entscheidungen.

 

Für die Beantragung ist auf Ebene der Stadt eine Kooperationsvereinbarung zu unterzeichnen, in der erklärt wird, dass das Vorhaben bisher nicht anderweitig gefördert wird oder hierfür eine Förderung beantragt wurde.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung werden die Städte Remagen und Sinzig eine Förderung über die Kommunalrichtlinie beantragen. Bei Anträgen bis zum 31.12.2023 gilt eine Förderquote von 90 %.

Für die Städte mit der Größe von Remagen und Sinzig werden Kosten von etwa 100.000 EUR je Stadt angenommen. Daraus ergeben sich folgende Kosten:

 

200.000 EUR Gesamtkosten (100%) für Remagen und Sinzig

= 180.000 EUR Förderung (90%) durch den Bund

= 20.000 EUR Eigenanteil (10%) der Kommunen

 

= 10.000 EUR Eigenanteil für die Stadt Remagen am Gesamtvorhaben