Betreff
Beitritt zur Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Kommunen in Rheinland-Pfalz (AGFK-RLP); Bereitstellung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln
Vorlage
0876/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Beitritt zur Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Kommunen in Rheinland-Pfalz und stellt die dafür benötigten, außerplanmäßigen Haushaltsmittel zur Verfügung.

 

 


Sachverhalt:

Die Förderung des Fuß- und Radverkehrs ist ein Bestandteil des Mobilitätskonzeptes Remagen. Fuß- und Radverkehr sind weder mit Lärm noch mit schädlichen Emissionen verbunden, ebenso ist ihr Flächenbedarf im Vergleich zum Kfz-Verkehr gering. Zusammen mit dem ÖPNV eröffnen Fuß- und Radverkehr die Möglichkeit, sowohl Mobilitätsalternativen zu bieten als auch den öffentlichen Raum vom Kraftfahrzeugverkehr zu entlasten und damit Raum etwa für Aufenthalt oder Begrünung zu schaffen. Schließlich bietet die Förderung des Fuß- und Radverkehrs auch das Potential maßgeblich zur Erreichung von kommunalen Klimaschutzzielen beizutragen.

Wichtige Akteure der Fuß- und Radverkehrsförderung sind die Kommunen. Dabei sind Kooperationen und/oder Vernetzungen zwischen den Kommunen in Rheinland-Pfalz bisher eher die Ausnahme als die Regel, obwohl die Problemstellungen vielfach gleich oder zumindest ähnlich sind. Um hier die Arbeit effektiver zu gestalten und Synergien zu nutzen, bietet sich eine bessere Vernetzung auf der kommunalen Ebene an. Hierzu haben sich mittlerweile in fast allen Bundesländern Arbeitsgemeinschaften für fußgänger- und fahrradfreundliche Kommunen (AGFK) gegründet, in den meisten Fällen als eingetragener Verein mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit.

 

Die Erfahrungen aus den anderen Bundesländern zeigen, dass der Zusammenschluss von Kommunen zu einer AGFK wesentlich zu einer professionelleren und zielgerichteteren Förderung des Fuß- und Radverkehrs beiträgt. Die Arbeitsgemeinschaften verstehen sich dabei vor allem als:

 

·         Plattform für die Vernetzung der Kommunen untereinander,

·         Informations- und Kommunikationsschnittstelle sowohl zwischen den Mitgliedern, als auch im Dialog mit der Politik,

·         (Mit-) Organisator von Veranstaltungen, Kongressen und Fortbildungen,

·         Fachberater mit Expertise und Ideen für die praktische Arbeit in den Kommunen und

·         Unterstützer für den Bereich Kommunikation und Werbung.

Die Aufgaben und Leistungen einer AGFK-RLP sind in einer kurzen Präsentation der Anlage beigefügt.

 

Auf Initiative der Stadtverwaltung Kaiserslautern haben sich in den letzten Jahren die an einer AGFK-RLP interessierten Kommunen vernetzt und untereinander ausgetauscht. Bereits 41 Kommunen sind seit der Gründung am 5. Mai 2023 Mitglied der AGFK RLP.

 

Wie in den meisten Bundesländern auch, hat die AGFK-RLP die Organisationsform eines gemeinnützigen eingetragenen Vereins (e.V.).

Die neue AG setzt sich aus einem siebenköpfigen Vorstandsteam, mit Sitz in Ingelheim, zusammen.

Als Voraussetzung für einen Beitritt gelten laut Satzung folgende Kriterien:

·         Unterstützung der Ziele des Vereins,

·         Benennung eines festen Ansprechpartners auf fachlicher Ebene,

·         die Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit in den Gremien des Vereins,

·         Zahlung des Mitgliedsbeitrages.

 

Die Ziele gemäß § 2, Abs. 4 des Satzungsentwurfs umfassen:

  • Kommunen unter dem Gesichtspunkt umweltfreundlicher und klimaschützender Maßnahmen fußgänger- und fahrradfreundlicher zu gestalten,
  • die Verkehrssicherheit insbesondere für zu Fuß Gehende und Radfahrende zu verbessern,
  • die Bildung im Sinne zukunftsfähiger und nachhaltiger Mobilität zu fördern,
  • den Anteil des Fuß- und Radverkehrs am Gesamtverkehr in den Mitgliedskommunen zu erhöhen auch im Kombination mit anderen Verkehrsarten (multimodaler Verkehr),
  • und eine gleichberechtigte Mobilität für alle Verkehrsteilnehmenden in städtischen und ländlichen Räumen zu ermöglichen.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Als jährliche Mitgliedsbeiträge sind folgende Beträge vorgesehen:

bis 10.000 Einwohner                           500 EUR

10.001 bis 20.000 Einwohner                        1.000 EUR

20.001 bis 50.000 Einwohner                        1.500 EUR

50.001 bis 100.000 Einwohner                     2.000 EUR

über 100.000 Einwohner                               2.500 EUR

 

Entsprechend fällt für die Stadt Remagen ein jährlicher Mitgliedsbeitrag von 1.000 EUR an.

Haushaltsmittel stehen in diesem Jahr nicht zur Verfügung.