Beschlussvorschlag:
Der
Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Beitritt zur
Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Kommunen in
Rheinland-Pfalz und stellt die dafür benötigten, außerplanmäßigen
Haushaltsmittel zur Verfügung.
Sachverhalt:
Die
Förderung des Fuß- und Radverkehrs ist ein Bestandteil des Mobilitätskonzeptes
Remagen. Fuß- und Radverkehr sind weder mit Lärm noch mit schädlichen
Emissionen verbunden, ebenso ist ihr Flächenbedarf im Vergleich zum Kfz-Verkehr
gering. Zusammen mit dem ÖPNV eröffnen Fuß- und Radverkehr die Möglichkeit,
sowohl Mobilitätsalternativen zu bieten als auch den öffentlichen Raum vom
Kraftfahrzeugverkehr zu entlasten und damit Raum etwa für Aufenthalt oder
Begrünung zu schaffen. Schließlich bietet die Förderung des Fuß- und
Radverkehrs auch das Potential maßgeblich zur Erreichung von kommunalen
Klimaschutzzielen beizutragen.
Wichtige
Akteure der Fuß- und Radverkehrsförderung sind die Kommunen. Dabei sind
Kooperationen und/oder Vernetzungen zwischen den Kommunen in Rheinland-Pfalz
bisher eher die Ausnahme als die Regel, obwohl die Problemstellungen vielfach
gleich oder zumindest ähnlich sind. Um hier die Arbeit effektiver zu gestalten
und Synergien zu nutzen, bietet sich eine bessere Vernetzung auf der kommunalen
Ebene an. Hierzu haben sich mittlerweile in fast allen Bundesländern
Arbeitsgemeinschaften für fußgänger- und fahrradfreundliche Kommunen (AGFK)
gegründet, in den meisten Fällen als eingetragener Verein mit Anerkennung der
Gemeinnützigkeit.
Die
Erfahrungen aus den anderen Bundesländern zeigen, dass der Zusammenschluss von
Kommunen zu einer AGFK wesentlich zu einer professionelleren und
zielgerichteteren Förderung des Fuß- und Radverkehrs beiträgt. Die
Arbeitsgemeinschaften verstehen sich dabei vor allem als:
·
Plattform für die Vernetzung der Kommunen
untereinander,
·
Informations- und Kommunikationsschnittstelle
sowohl zwischen den Mitgliedern, als auch im Dialog mit der Politik,
·
(Mit-) Organisator von Veranstaltungen,
Kongressen und Fortbildungen,
·
Fachberater mit Expertise und Ideen für die
praktische Arbeit in den Kommunen und
·
Unterstützer für den Bereich Kommunikation und
Werbung.
Die
Aufgaben und Leistungen einer AGFK-RLP sind in einer kurzen Präsentation der
Anlage beigefügt.
Auf
Initiative der Stadtverwaltung Kaiserslautern haben sich in den letzten Jahren
die an einer AGFK-RLP interessierten Kommunen vernetzt und untereinander
ausgetauscht. Bereits 41 Kommunen sind seit der Gründung am 5. Mai 2023
Mitglied der AGFK RLP.
Wie
in den meisten Bundesländern auch, hat die AGFK-RLP die Organisationsform eines
gemeinnützigen eingetragenen Vereins (e.V.).
Die
neue AG setzt sich aus einem siebenköpfigen Vorstandsteam, mit Sitz in
Ingelheim, zusammen.
Als
Voraussetzung für einen Beitritt gelten laut Satzung folgende Kriterien:
·
Unterstützung der Ziele des Vereins,
·
Benennung eines festen Ansprechpartners auf
fachlicher Ebene,
·
die Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit in den
Gremien des Vereins,
·
Zahlung des Mitgliedsbeitrages.
Die Ziele gemäß § 2, Abs. 4 des
Satzungsentwurfs umfassen:
- Kommunen unter dem Gesichtspunkt
umweltfreundlicher und klimaschützender Maßnahmen fußgänger- und
fahrradfreundlicher zu gestalten,
- die Verkehrssicherheit insbesondere für
zu Fuß Gehende und Radfahrende zu verbessern,
- die Bildung im Sinne zukunftsfähiger und
nachhaltiger Mobilität zu fördern,
- den Anteil des Fuß- und Radverkehrs am
Gesamtverkehr in den Mitgliedskommunen zu erhöhen auch im Kombination mit
anderen Verkehrsarten (multimodaler Verkehr),
- und eine gleichberechtigte Mobilität für
alle Verkehrsteilnehmenden in städtischen und ländlichen Räumen zu
ermöglichen.
Finanzielle Auswirkungen:
Als
jährliche Mitgliedsbeiträge sind folgende Beträge vorgesehen:
bis
10.000 Einwohner 500 EUR
10.001
bis 20.000 Einwohner 1.000
EUR
20.001
bis 50.000 Einwohner 1.500
EUR
50.001
bis 100.000 Einwohner 2.000
EUR
über 100.000
Einwohner 2.500
EUR
Entsprechend
fällt für die Stadt Remagen ein jährlicher Mitgliedsbeitrag von 1.000 EUR an.
Haushaltsmittel
stehen in diesem Jahr nicht zur Verfügung.