Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat der Satzung über die städtischen
Kindertagesstätten in Remagen (Kindertagesstätten-Satzung) zuzustimmen.
Sachverhalt:
Der Rechnungshof Rheinland-Pfalz hat in seinem
Bericht über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftslage der Stadt Remagen
vom 22.08.2022 bemängelt, dass die Stadt Remagen für ihre Kindertagesstätten
keine Satzung hat.
Dementsprechend soll nun die Satzung der
städtischen Kindertagesstätten in Remagen (Kindertagesstätten-Satzung) zum
Kindergartenjahr 2023/24 in Kraft treten. In der Satzung sind vor allem die
Voraussetzungen für die Aufnahme in die Kindertagesstätte (§ 3) sowie die Beendigung
des Betreuungsverhältnisses (§ 4) geregelt. Darüber hinaus beinhaltet die
Satzung Regelungen zu Öffnungs- und Eingewöhnungszeiten (§ 5), Elternbeiträge
(§ 6), Verpflegungsentgelte und Aufwandspauschale (§ 7) sowie den Umfang der
Aufsichtspflicht (§ 9).
Weiterer Sachvortrag in der Sitzung.