Betreff
Einführung von Straßenreinigungsgebühren
Vorlage
0943/2023
Art
Beschlussvorlage

Der Haupt- und Finanzausschuss befürwortet die Einführung einer Straßenreinigungsgebühr und beauftragt die Verwaltung die notwendige Satzungsänderung zu erarbeiten.

 

 

 

 

 


Die Sauberkeit in unserer Stadt ist ein viel diskutiertes Thema, da regelmäßig nicht alle Anlieger ihrer Straßenreinigungspflicht in erforderlichem Maße nachkommen. Auch die verstärkten Kontrollen des Ordnungsamtes, persönliche Anschreiben an die Eigentümer sowie Öffentlichkeitsarbeit zeigen nicht den gewünschten nachhaltigen Erfolg. Es wird daher immer wieder die Frage nach einer Straßenreinigungsgebühr aufgeworfen.

 

Nach § 17 Abs. 3 des Landesstraßengesetzes kann die Kommune die Kosten für eine professionelle Straßenreinigung durch eine Benutzungsgebühr auf die Anlieger umlegen. Hierfür müsste die Straßenreinigungssatzung geändert und die Gebührensätze in der Haushaltssatzung aufgenommen werden. Der für die Gebühr geltende Bereich muss sich nicht zwingend auf ganze Stadtteile beziehen, es können sowohl einzelne Straßen oder einzelne Straßenbereiche (z.B. von Hausnummer 10 bis 20) festgelegt werden. Auch kann beispielsweise die Reinigung der Gehwege weiterhin den Anliegern auferlegt werden, während die Straßenfläche professionell gereinigt wird. Auch können verschiedene Reinigungsintervalle für einzelne Bereiche festgelegt werden, z.B. ein mehrmaliges Reinigen in der Fußgängerzone. Sofern Hauptverkehrsstraßen gebührenpflichtig sind, müssen diese in der Satzung als solche festgelegt werden, da die anteiligen Kosten für den Durchgangsverkehr durch die Kommune zu tragen sind. Ein für die Innenstadt Remagen möglicher räumlicher Geltungsbereich ist als Anlage beigefügt.

 

Die in den benachbarten Kommunen erhobenen Straßenreinigungsgebühren liegen aktuell in Sinzig bei 1,04 Euro pro Quadratmeter Kehrfläche (in verkehrsberuhigten Bereichen) sowie in Bad Neuenahr-Ahrweiler für bestimmte Bereiche bei 3,35 pro Meter Straßengrenze.

 

Um eine Gebührenpflicht in Remagen einzuführen, würde als nächster Schritt ein Satzungsentwurf durch die Verwaltung erarbeitet mit dem genauen räumlichen Geltungsbereich sowie den Reinigungsintervallen. Erst anschließend kann eine Gebührenkalkulation erfolgen. Eine Umsetzung ist daher frühestens 2025 realistisch.