Betreff
Änderung der Gefahrenabwehrverordnung
Vorlage
0951/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Gefahrenabwehrverordnung mit den vorgenommenen Änderungen zu erlassen.

 


Sachverhalt:

 

Aufgrund von Stellungnahmen der Kreisverwaltung Ahrweiler und der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion im Rahmen des Genehmigungsverfahrens muss die letztes Jahr verabschiedete Gefahrenabwehrverordnung noch einmal angepasst werden. Dies betrifft neben redaktionellen Änderungen insbesondere folgende Regelungen:

 

  • § 3 Abs. 6 wurde um Enten, Gänse und andere Vögel ergänzt
  • § 3 Abs. 7 (Nist- und Brutplätze) wurde entfernt
  • § 4 (Abfall) wurde entfernt

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Finanzielle Auswirkungen: