Betreff
Sachstand Sanierung/Neubau Freizeitbad Remagen
Vorlage
0955/2023
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

offen

 


Sachverhalt:

In der Sitzung des Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses am 07.03.2023 wurde die Machbarkeitsstudie für das Freizeitbad Remagen vorgestellt. Insgesamt wurden drei Varianten untersucht. Zum einen die Sanierung der vorhandenen Einrichtung inkl. Neubau des Umkleide- und Funktionsgebäudes (Variante 1), die zusätzliche Überdachung des Schwimmerbeckens mit einer Traglufthalle für den Ganzjahresbetrieb (Variante 2) sowie alternativ die dauerhafte Überdachung des Schwimmerbeckens (Hallenbad) für den Ganzjahresbetrieb (Variante 3). Je nach Variante belaufen sich die kalkulierten Netto-Baukosten zwischen 14,1 Mio. EUR und 23,6 Mio. EUR. Zwischenzeitlich wurde auf Beschluss des Stadtrates vom 10.07.2023 eine vierte Variante geprüft, die die Sanierung der vorhandenen Einrichtung (Variante 1) sowie einen separaten Neubau eines Hallenbades (siehe Anhang) beinhaltet. Die kalkulierten Kosten für diese Maximallösung belaufen sich auf etwa 29,2 Mio. EUR.

 

Verwaltungsseitig wurden zahlreiche Förderprogramme auf EU-, Bundes- und Landesebene geprüft, um eine höchstmögliche Förderquote bzw. -summe zu erzielen. Zunächst ist festzuhalten, dass bei den Förderprogrammen zwischen Sanierung und Neubau zu unterscheiden ist. Mit Datum vom 16.08.2023 wurde ein Förderantrag über das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ gestellt. Dieses Förderprogramm mit einer max. Fördersumme von 6,0 Mio. EUR der förderfähigen Kosten, ist die höchste Fördersumme aller relevanten Förderprogramme. Über dieses Programm sind nur Sanierungsmaßnahmen, nicht aber Neubauvorhaben förderfähig. Nach erfolgtem Austausch mit diversen Städten in ganz Deutschland, welche in der Vergangenheit Förderungen durch dieses Programm erhielten, war die bisher maximal ausgezahlte Summe 4,0 Mio. EUR bei einem Projekt in der Größenordnung von rund 38 Mio. EUR. Das Förderprogramm ist nicht mit weiteren Programmen kumulierbar. Eine Interessenbekundung des Stadtrates muss bis zum 06.10.2023 vorliegen, bei möglicher Gewährung der Förderung, müssen bis Ende 2023 die verfügbaren Finanzmittel nachgewiesen werden.

 

Weitere mögliche Förderprogramme im Bereich der Sanierung sind Förderungen über die Kommunalrichtlinie, KfW-Förderung für energieeffizientes sanieren und EU-Förderung für den barrierefreien Umbau. Diese Förderprogramme wären untereinander kumulierbar, sind in Relation zu den Gesamtkosten jedoch kaum nennenswert und somit nicht interessant. Als weitere Förderprogramme wurden u. a. NKI Innovative Klimaschutzprojekte/Klimaschutzinitiative, EFRE EU Programm, Investive Kommunale Klimaschutz Modellprojekte und der Investitionsstock geprüft, mit dem Ergebnis, dass diese nicht in Anspruch genommen werden können.

 

Im Bereich des Neubaus kommt ein KfW-Zuschuss für energieeffiziente Neubauten in Betracht. Der Zuschuss beträgt max. 12,5 % der förderfähigen Kosten, bei einer max. Projekthöhe von 15,0 Mio. EUR, dementsprechend max. 1,875 Mio. EUR. Über den KfW-Investitionskredit für Neubauten werden Tilgungszuschüsse in Höhe von max. 50 % der förderfähigen Kosten gewährt. Das Programm betrifft alle Maßnahmen die zu einer Energieeffizienz 70 führen. Die maximale Förderung beträgt bis zu 5,0 Mio. EUR. Förderanträge für einen möglichen Neubau wurden bislang nicht gestellt, da die Variante 4 der Machbarkeitsstudie erst seit wenigen Tagen vorliegt und zunächst im Gremium besprochen werden soll.

 

Darüber hinaus ist die Stadtverwaltung im Gespräch mit mehreren Stiftungen, um evtl. darüber weitere Einnahmen zu generieren.

 

Das Thema „Kooperation Freizeitbad Remagen“ wurde am 12.07.2023 im Rahmen der Sitzung der Kreisgruppe der hauptamtlichen Bürgermeister und der Landrätin des Kreises Ahrweiler von Bürgermeister Björn Ingendahl angesprochen. Aufgrund der nachfolgend genannten Gründe stehen keine Kooperationspartner für die Errichtung eines Hallenbades bzw. die Sanierung des Freibades zur Verfügung.

 

Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler wird den Neubau des TWIN voraussichtlich im Herbst d. J. ausschreiben. Der vom Kreistag beschlossene Zuschuss für den Neubau des TWIN in Höhe von 1,1 Mio. EUR ist weiterhin vom Kreis zugesagt und von der Kreisstadt entsprechend eingeplant. Aufgrund der aktuellen Haushaltslage ist laut Frau Landrätin Weigand die Förderung eines zweiten Hallenbades im Kreis derzeit ausgeschlossen. Die Gemeinde Grafschaft steht zu ihrem Ratsbeschluss einer finanziellen Beteiligung am TWIN und sieht für eine weitere Beteiligung keinen Bedarf. Die Stadt Sinzig muss 20 % der Wideraufbaukosten des Thermalbades Bad Bodendorf selber tragen und sieht daher ebenfalls keinen finanziellen Spielraum. Für den Schulschwimmsport nutzt Sinzig die Römertherme in Bad Breisig. Bad Breisig selbst hat mit den Römerthermen eine entsprechende Infrastruktur, die aktuell saniert wird. Die Verbandsgemeinden Brohltal, Adenau und Altenahr schließen wegen der räumlichen Entfernung eine Kooperation aus.

 

Anhand der vorliegenden groben Kostenschätzungen wurde der jährliche Aufwand für einen zukünftigen Badbetrieb kalkuliert. Im Rechnungsjahr 2022 betrug das Defizit im Ergebnishaushalt rund 451.000 EUR (IST-Zustand). Bei einer Sanierung der vorhandenen Einrichtung (Variante 1), beträgt das kalkulierte Defizit zukünftig etwa 1,5 Mio. EUR. Bei Umsetzung der Variante 1 inkl. 3 (Sanierung mit dauerhafter Überdachung des Schwimmerbeckens) beträgt das kalkulierte Defizit etwa 2,4 Mio. EUR sowie bei Variante 1 inkl. 4 (Sanierung und Neubau Hallenbad) muss mit einem Defizit von etwa 3,2 Mio. EUR gerechnet werden. In die Kostenkalkulation sind auf der Ertragsseite Eintrittsgelder, Verkaufserlöse, Mieten und Ersätze eingeflossen. Demgegenüber stehen Aufwendungen für Personal, Heizung, Strom, Abgaben und Versicherung, Unterhaltung der Außenanlagen und des Gebäudes, Unterhaltung von technischen Anlagen, Abschreibungen, Zinsen sowie sächlicher Aufwand. Hinzu kommt bei allen Varianten die Tilgungsrate des aufzunehmenden Darlehens, welches je Umsetzung zwischen 160.000 und 480.000 EUR jährlich variiert.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen: