Beschlussvorschlag:
offen
Sachverhalt:
In der Sitzung des Bau-, Verkehrs- und
Umweltausschusses am 07.03.2023 wurde die Machbarkeitsstudie für das
Freizeitbad Remagen vorgestellt. Insgesamt wurden drei Varianten untersucht.
Zum einen die Sanierung der vorhandenen Einrichtung inkl. Neubau des Umkleide-
und Funktionsgebäudes (Variante 1), die zusätzliche Überdachung des
Schwimmerbeckens mit einer Traglufthalle für den Ganzjahresbetrieb (Variante 2)
sowie alternativ die dauerhafte Überdachung des Schwimmerbeckens (Hallenbad)
für den Ganzjahresbetrieb (Variante 3). Je nach Variante belaufen sich die
kalkulierten Netto-Baukosten zwischen 14,1 Mio. EUR und 23,6 Mio. EUR.
Zwischenzeitlich wurde auf Beschluss des Stadtrates vom 10.07.2023 eine vierte
Variante geprüft, die die Sanierung der vorhandenen Einrichtung (Variante 1)
sowie einen separaten Neubau eines Hallenbades (siehe Anhang) beinhaltet. Die
kalkulierten Kosten für diese Maximallösung belaufen sich auf etwa 29,2 Mio.
EUR.
Verwaltungsseitig wurden zahlreiche
Förderprogramme auf EU-, Bundes- und Landesebene geprüft, um eine
höchstmögliche Förderquote bzw. -summe zu erzielen. Zunächst ist festzuhalten,
dass bei den Förderprogrammen zwischen Sanierung und Neubau zu unterscheiden
ist. Mit Datum vom 16.08.2023 wurde ein Förderantrag über das Bundesprogramm
„Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“
gestellt. Dieses Förderprogramm mit einer max. Fördersumme von 6,0 Mio. EUR der
förderfähigen Kosten, ist die höchste Fördersumme aller relevanten Förderprogramme.
Über dieses Programm sind nur
Sanierungsmaßnahmen, nicht aber Neubauvorhaben förderfähig. Nach
erfolgtem Austausch mit diversen Städten in ganz Deutschland, welche in der
Vergangenheit Förderungen durch dieses Programm erhielten,
war die bisher maximal ausgezahlte Summe 4,0 Mio. EUR bei einem Projekt in der
Größenordnung von rund 38 Mio. EUR. Das Förderprogramm ist nicht mit weiteren
Programmen kumulierbar. Eine Interessenbekundung des Stadtrates muss bis zum
06.10.2023 vorliegen, bei möglicher Gewährung der Förderung, müssen bis Ende
2023 die verfügbaren Finanzmittel nachgewiesen werden.
Weitere
mögliche Förderprogramme im Bereich der Sanierung sind Förderungen über die
Kommunalrichtlinie, KfW-Förderung für energieeffizientes sanieren und EU-Förderung
für den barrierefreien Umbau. Diese Förderprogramme wären untereinander
kumulierbar, sind in Relation zu den Gesamtkosten jedoch kaum nennenswert und
somit nicht interessant. Als weitere Förderprogramme wurden u. a. NKI
Innovative Klimaschutzprojekte/Klimaschutzinitiative, EFRE EU Programm,
Investive Kommunale Klimaschutz Modellprojekte und der Investitionsstock
geprüft, mit dem Ergebnis, dass diese nicht in Anspruch genommen werden können.
Im Bereich des
Neubaus kommt ein KfW-Zuschuss für energieeffiziente Neubauten in Betracht. Der
Zuschuss beträgt max. 12,5 % der förderfähigen Kosten, bei einer max.
Projekthöhe von 15,0 Mio. EUR, dementsprechend max. 1,875 Mio. EUR. Über den
KfW-Investitionskredit für Neubauten werden Tilgungszuschüsse in Höhe von max.
50 % der förderfähigen Kosten gewährt. Das Programm betrifft alle Maßnahmen die
zu einer Energieeffizienz 70 führen. Die maximale Förderung beträgt bis zu 5,0
Mio. EUR. Förderanträge für einen möglichen Neubau wurden bislang nicht
gestellt, da die Variante 4 der Machbarkeitsstudie erst seit wenigen Tagen
vorliegt und zunächst im Gremium besprochen werden soll.
Darüber hinaus
ist die Stadtverwaltung im Gespräch mit mehreren Stiftungen, um evtl. darüber
weitere Einnahmen zu generieren.
Das Thema „Kooperation Freizeitbad Remagen“
wurde am 12.07.2023 im Rahmen der Sitzung der Kreisgruppe der hauptamtlichen
Bürgermeister und der Landrätin des Kreises Ahrweiler von Bürgermeister Björn
Ingendahl angesprochen. Aufgrund der nachfolgend genannten Gründe stehen keine
Kooperationspartner für die Errichtung eines Hallenbades bzw. die Sanierung des
Freibades zur Verfügung.
Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler wird den
Neubau des TWIN voraussichtlich im Herbst d. J. ausschreiben. Der vom Kreistag
beschlossene Zuschuss für den Neubau des TWIN in Höhe von 1,1 Mio. EUR ist
weiterhin vom Kreis zugesagt und von der Kreisstadt entsprechend eingeplant.
Aufgrund der aktuellen Haushaltslage ist laut Frau Landrätin Weigand die
Förderung eines zweiten Hallenbades im Kreis derzeit ausgeschlossen. Die
Gemeinde Grafschaft steht zu ihrem Ratsbeschluss einer finanziellen Beteiligung
am TWIN und sieht für eine weitere Beteiligung keinen Bedarf. Die Stadt Sinzig
muss 20 % der Wideraufbaukosten des Thermalbades Bad Bodendorf selber tragen und
sieht daher ebenfalls keinen finanziellen Spielraum. Für den Schulschwimmsport
nutzt Sinzig die Römertherme in Bad Breisig. Bad Breisig selbst hat mit den
Römerthermen eine entsprechende Infrastruktur, die aktuell saniert wird. Die
Verbandsgemeinden Brohltal, Adenau und Altenahr schließen wegen der räumlichen
Entfernung eine Kooperation aus.
Anhand der vorliegenden groben
Kostenschätzungen wurde der jährliche Aufwand für einen zukünftigen Badbetrieb
kalkuliert. Im Rechnungsjahr 2022 betrug das Defizit im Ergebnishaushalt rund
451.000 EUR (IST-Zustand). Bei einer Sanierung der vorhandenen Einrichtung
(Variante 1), beträgt das kalkulierte Defizit zukünftig etwa 1,5 Mio. EUR. Bei
Umsetzung der Variante 1 inkl. 3 (Sanierung mit dauerhafter Überdachung des Schwimmerbeckens)
beträgt das kalkulierte Defizit etwa 2,4 Mio. EUR sowie bei Variante 1 inkl. 4
(Sanierung und Neubau Hallenbad) muss mit einem Defizit von etwa 3,2 Mio. EUR
gerechnet werden. In die Kostenkalkulation sind auf der Ertragsseite
Eintrittsgelder, Verkaufserlöse, Mieten und Ersätze eingeflossen. Demgegenüber
stehen Aufwendungen für Personal, Heizung, Strom, Abgaben und Versicherung,
Unterhaltung der Außenanlagen und des Gebäudes, Unterhaltung von technischen
Anlagen, Abschreibungen, Zinsen sowie sächlicher Aufwand. Hinzu kommt bei allen
Varianten die Tilgungsrate des aufzunehmenden Darlehens, welches je Umsetzung
zwischen 160.000 und 480.000 EUR jährlich variiert.