Betreff
Gründung eines Gewässerzweckverbandes
Vorlage
0976/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat dem Beitritt zu einem Gewässerzweckverband im Grundsatz zuzustimmen.

 

Eine endgültige Beschlussfassung folgt nach Vorlage eines finalen Finanzierungsmodells und der entsprechenden Zweckverbandsordnung.

 


Sachverhalt:

Mit Beschluss vom 30.03.2022 hat der Kreistag den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit den kreisangehörigen Städten, Verbandsgemeinden und der verbandsfreien Gemeinde Grafschaft zur Erstellung eines überörtlichen Maßnahmenplans zur Hochwasser- und Starkregenvorsorge auf der Grundlage der örtlichen Konzepte beschlossen. Inhalt des Beschlusses war neben der gemeinsamen Planerstellung durch Kreis und Kommunen auch die Erarbeitung von strukturellen Vorschlägen für eine effiziente Umsetzung der aus der Planung resultierenden, überörtlichen Hochwasser- und Starkregenvorsorgemaßnahmen. Das begleitende Fachbüro Infrastruktur und Umwelt (IU) hat daher die als Anlage 1 beigefügte Übersicht zu verschiedenen Formen der Zusammenarbeit zur Umsetzung der Maßnahmen erarbeitet.

 

Nach Abstimmung mit dem Landkreistag und dem Gemeinde- und Städtebund (GStB) wurden die Kooperationsformen in zwei Terminen zwischen dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM), der Landrätin und den hauptamtlichen Bürgermeistern im Kreis diskutiert. Im Rahmen des zweiten Austauschtermins hat zudem der Geschäftsführer des Gewässerzweckverbandes Isenach-Eckbach als „Best-Practice-Beispiel“ detailliert über die Arbeit dieses Gewässerzweckverbandes und seine Erfahrungen informiert. Der Gewässerzweckverband Isenach-Eckbach ist neben Gewässerunterhaltung auch mit der Organisation und Umsetzung überörtlicher Hochwasserschutzmaßnahmen betraut. Die Präsentation ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Nach Abwägung sind alle Beteiligten im Rahmen der Sitzung der GStB-Kreisgruppe am 12.07.2023 zu dem Ergebnis gekommen, dass die Gründung eines Gewässerzweckverbandes die geeignetste Form der Kooperation darstellt, um gemeinschaftlich und wirksam Gewässerunterhaltung und überörtlichen Hochwasserschutz zu betreiben.

 

Wesentliche Gründe hierfür sind,

  • dass ein Gewässerzweckverband die notwendige Verbindlichkeit für die Zusammenarbeit herstellt,

  • eine Aufgabenübertragung beinhaltet und damit klare Verantwortlichkeiten schafft sowie

  • eine unmittelbare Beteiligung des Landes ermöglicht.

 

Ebenso ist ein kreis- und länderübergreifender Zweckverband rechtlich möglich.

 

Bezüglich der Aufgabenwahrnehmung sollte dem zu gründenden Zweckverband sowohl

 

  • die Gewässerunterhaltung aller Gewässer 2. und 3. Ordnung als auch

  • die Umsetzung von Hochwasser- und Starkregenvorsorgemaßnahmen mit überörtlicher Wirkung übertragen werden.

 

Für eine gemeinsame Wahrnehmung der Gewässerunterhaltung im Rahmen eines Gewässerzweckverbandes spricht, dass die Gewässerunterhaltung einheitlich nach den gleichen Kriterien erfolgt und durch die gemeinsame Vorhaltung von Personal für die Gewässerunterhaltung Synergieeffekte erzielt und ein schnelles Handeln bei Gewässerunterhaltungsmaßnahmen ermöglicht werden kann.

 

Bei der Umsetzung von Hochwasser- und Starkregenvorsorgemaßnahmen mit überörtlicher Wirkung ist zu berücksichtigen, dass diese häufig mit hohen Investitions- und Betriebskosten einhergehen. Unabhängig von etwaigen Fördermitteln gilt es daher Finanzierungsregelungen zu treffen, da solche überörtlichen Maßnahmen regelmäßig nicht (nur) der Standortkommune, sondern vor allem auch den Unterliegern am Gewässer zu Gute kommen. Das Umlagesystem eines Gewässerzweckverbandes ermöglicht es, detaillierte Finanzierungsschlüssel, die dieser Tatsache und dem Solidaritätsgedanken Rechnung tragen, verbindlich in der Verbandsordnung zu regeln. Damit werden vertragliche Einzelvereinbarungen und der damit verbundene Zeitaufwand im Rahmen der Maßnahmenumsetzung vermieden. Zudem kann der laufende Betrieb und die Unterhaltung der überörtlichen Anlagen der Hochwasser- und Starkregenvorsorge durch den Gewässerzweckverband sichergestellt werden.

 

Mitglied des Gewässerzweckverbandes sollte neben dem Landkreis sowie den Städten, Verbandsgemeinden und der verbandsfreien Gemeinde im Kreis Ahrweiler auch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) sein. Eine entsprechende Zusage des MKUEM wurde im Hinblick auf die Verpflichtung des Landes zur Ausführung der Gewässerunterhaltung an der Ahr bereits erteilt. Ziel sollte es darüber hinaus sein, auch die anliegenden Kommunen und Kreise im Ahreinzugsgebiet in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz als Mitglieder für den Gewässerzweckverband zu gewinnen.

 

Nächste Schritte auf dem Weg zur Gründung des Gewässerzweckverbandes sind die Erarbeitung eines Vorschlages für ein Finanzierungsmodell und der Entwurf einer Zweckverbandsordnung. Für die Ermittlung eines Verteilungsschlüssels als Basis des Finanzierungsmodells ist die gemeinsame Beauftragung eines externen Fachbüros erforderlich. Für die notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen hat das Land personelle und finanzielle Unterstützung in Aussicht gestellt.

 

Der Kreistag hat der Gründung eines Gewässerzweckverbandes in seiner Sitzung am 29.09.2023 im Grundsatz zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen: