Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Remagen zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.
Der Haupt- und Finanzausschuss stellt außerplanmäßiger Haushaltsmittel zur Beauftragung eines Planungsbüros in Höhe von rund 12.000 EUR zur Verfügung.
Sachverhalt: Nach dem im Jahr 2020 novellierten Brand-
und Katastrophenschutzgesetz können die Gemeinden gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 des
Landes Brand- und Katastrophen-schutzgesetzes (LBKG) einen Feuerwehrbedarfsplan
erstellen. Dies ist in Rheinland-Pfalz noch nicht zwingend vorgeschrieben, wird
jedoch empfohlen, um eine bedarfsgerechte Dimensionierung der Feuerwehr
vorzunehmen. In Gesprächen mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
(ADD) wurde darüber hinaus mitgeteilt, dass Termine für Beratungsgespräche
bezüglich Förderungen etc. nur noch nach Vorlage eines Feuerwehrbedarfsplans
vergeben werden.
Um den technischen, personellen
und organisatorischen Bedarf der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Remagen zu
ermitteln und anschließend mit dem gesetzlichen Auftrag in Einklang zu bringen,
wurde die Firma Forplan GmbH aus Bonn im Oktober 2022 mit der Erstellung eines
Feuerwehrbedarfsplans für die Stadt Remagen beauftragt.
Der Feuerwehrbedarfsplan (siehe Anlage) wird von Herrn Habeth, Firma Forplan GmbH, in der Sitzung vorgestellt.
Der ADD wurde der Entwurf ebenfalls zur Kenntnis zugesandt.
Aus dem Feuerwehrbedarfsplan geht unter anderem hervor, dass alle Feuerwehrgerätehäuser im Stadtgebiet Mängel aufweisen, sodass hier teilweise dringender Handlungsbedarf besteht. Genauere Informationen bzw. ein Handlungskonzept zur Abstellung der Mängel werden in diesem jedoch nicht angegeben.
Daher soll in einem nächsten Schritt ein Planungsbüro mit einem Maßnahmen- und Priorisierungsplan beauftragt werden, um umgehend mit der weiteren Planung zu beginnen. Hierfür werden Haushaltsmittel in Höhe von rund 12.000 EUR benötigt.