Betreff
Interessenbekundungsverfahren für Windkraftanlagen in der Stadt Remagen
Vorlage
0980/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der BVUA empfiehlt dem Stadtrat die Stadtverwaltung mit der Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens für die Errichtung von Windkraftanlagen in der Stadt Remagen zu beauftragen.

 

 


Sachverhalt:

Am 27.03.2023 ist die Stadt Remagen dem kommunalen Klimapakt des Landes Rheinland-Pfalz beigetreten. Damit hat sich die Stadt verpflichtet, Klimaneutralität bis 2040 zu erreichen. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen Bemühungen in allen Sektoren zur Einsparung von Treibhausgasemissionen vorangetrieben werden. Ein wichtiger Bestandteil ist die Energiewende, also den derzeitigen und zukünftigen Energiebedarf durch erneuerbare Energien zu decken. Dabei spielen in Remagen besonders die Solarenergie und auch die Windkraft eine Rolle. Diese beiden Technologien ergänzen sich ideal bei den verschiedenen Wetterbedingungen. Die einzige Potenzialfläche für Windkraft liegt in einer städtischen Waldfläche im Bereich „Goldgrube“ an der Grenze zur Gemeinde Grafschaft.

Zum einen kann durch die Errichtung von Windkraftanlagen ein Teil des Energiebedarfes der Stadt selbst und regenerativ erzeugt und so ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Zum anderen kann die Stadt Remagen langfristige Einnahmen durch Pacht und Gewerbesteuer generieren. Zudem kann den Bürgerinnen und Bürgern eine Beteiligung an der Windkraft ermöglicht werden, so dass diese finanziell direkt profitieren und die Energiewende vor Ort selbst unterstützen können.

Modellregionen wie der Rhein-Hunsrück-Kreis haben gezeigt, wie die Windkraft eine Region stark positiv beeinflussen kann.
Da es sich um eine Waldfläche handelt, muss sorgfältig geprüft werden, welche Auswirkungen Windkraftanlagen auf dem Gebiet haben und die Voraussetzung beziehungsweise Erfüllung der (naturschutz-)rechtlichen Belange ist zu beachten (s. BImSchG §5ff). Auch die Auswirkung auf Wohngebiete wird im Genehmigungsverfahren beachtet. So sind etwa Abschaltregelungen zu bestimmten Zeiten denkbar, um einen verträglichen Betrieb zu gewährleisten.

 

Um für Windkraftanlagen ein bestmögliches Angebot für die Stadt Remagen zu erzielen ist angedacht ein Interessenbekundungsverfahren durchzuführen. Dieses ermöglicht der Stadt, Angebote miteinander zu vergleichen, um die bestmöglichen Konditionen für die Stadt Remagen und für die Bürgerinnen und Bürger auszuhandeln. Die Angebote werden im Rahmen der Vergabe mit Unterstützung der Fachkenntnis, etwa von der Energieagentur RLP, geprüft.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Pachteinnahmen. Die Einnahmen variieren je nach Größe und Anzahl der Windkraftanlagen.