Beschlussvorschlag:
Der BVUA beauftragt die
Stadtverwaltung Remagen das Interessenbekundungsverfahren für die Windkraft im
Bereich der Goldgrube mit den vorgestellten Kriterien durchzuführen.
Sachverhalt:
Laut Beschluss des BVUA vom 07.11.2023 sollen die Kriterien für das Interessenbekundungsverfahren zur Windkraft in der nächsten Ausschusssitzung vorgelegt werden. Insbesondere das Kriterium „Bürgerbeteiligungsmöglichkeiten“ sollte dabei Beachtung finden.
Um für Windkraftanlagen ein bestmögliches Angebot für die
Stadt Remagen zu erzielen soll ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt
werden. Dieses Verfahren ermöglicht es der Stadt, Angebote der Projektierer
abzuwägen, um die bestmöglichen Konditionen für die Stadt Remagen und für die
Bürgerinnen und Bürger auszuhandeln. Das Leistungsverzeichnis mit den
festgelegten Kriterien dient einer besseren Vergleichbarkeit der Angebote.
Diese werden im Rahmen der festgelegten Kriterien von der Stadtverwaltung
geprüft. Die besten Angebote werden dann von den Bietern im Stadtrat
vorgestellt. Im nächsten Schritt findet dann die
Bürger-Informationsveranstaltung, gemeinsam mit dem ausgewählten Projektierer
statt. So können bereits konkretere Aussagen zu Standort, Auswirkungen und
Bürgerbeteiligungsmöglichkeiten von Windkraftanlagen getroffen werden. Mit dem
Interessenbekundungsverfahren wird nicht festgelegt, ob es zur Umsetzung von
Windkraft kommt. Die Entscheidung obliegt am Ende des Verfahrens dem Stadtrat.
Finanzielle Auswirkungen:
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