Betreff
Interessenbekundungsverfahren für Windkraftanlagen in der Stadt Remagen - Festlegung der Kriterien
Vorlage
1011/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der BVUA beauftragt die Stadtverwaltung Remagen das Interessenbekundungsverfahren für die Windkraft im Bereich der Goldgrube mit den vorgestellten Kriterien durchzuführen.

 


Sachverhalt:

Laut Beschluss des BVUA vom 07.11.2023 sollen die Kriterien für das Interessenbekundungsverfahren zur Windkraft in der nächsten Ausschusssitzung vorgelegt werden. Insbesondere das Kriterium „Bürgerbeteiligungsmöglichkeiten“ sollte dabei Beachtung finden.

 

Um für Windkraftanlagen ein bestmögliches Angebot für die Stadt Remagen zu erzielen soll ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt werden. Dieses Verfahren ermöglicht es der Stadt, Angebote der Projektierer abzuwägen, um die bestmöglichen Konditionen für die Stadt Remagen und für die Bürgerinnen und Bürger auszuhandeln. Das Leistungsverzeichnis mit den festgelegten Kriterien dient einer besseren Vergleichbarkeit der Angebote. Diese werden im Rahmen der festgelegten Kriterien von der Stadtverwaltung geprüft. Die besten Angebote werden dann von den Bietern im Stadtrat vorgestellt. Im nächsten Schritt findet dann die Bürger-Informationsveranstaltung, gemeinsam mit dem ausgewählten Projektierer statt. So können bereits konkretere Aussagen zu Standort, Auswirkungen und Bürgerbeteiligungsmöglichkeiten von Windkraftanlagen getroffen werden. Mit dem Interessenbekundungsverfahren wird nicht festgelegt, ob es zur Umsetzung von Windkraft kommt. Die Entscheidung obliegt am Ende des Verfahrens dem Stadtrat.

 


Finanzielle Auswirkungen:

-