Betreff
Wahl von Vertretenden für die Mitgliederversammlung der Kreisvolkshochschule
Vorlage
1017/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 


Sachverhalt:

Die Stadt Remagen wird zum 01.01.2024 Mitglied der Kreisvolkshochschule Ahrweiler.

 

Die Satzung der Kreisvolkshochschule sieht unter § 4 vor, dass jede Mitgliedskommune je angefangene 4.000 Einwohner eine vertretende Person in die Mitgliederversammlung entsendet. Demzufolge sind für die Stadt Remagen (18.000 Einwohner) fünf Vertretende zu benennen.

 

Die Vertretenden der Mitgliedskommunen werden grundsätzlich für die Dauer der kommunalen Wahlperiode (5 Jahre) bestimmt. In der Sitzung des Ältestenrats einigten sich die Sprecherinnen und Sprecher der fünf Fraktionen darauf, je eine Person zu benennen.

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen: