Betreff
Bau- und Planungsangelegenheiten
Bauleitplanung der Stadt Remagen
20. Änderung Flächennutzungsplan "Backes Bandorf" sowie
Aufstellung Bebauungsplan 33.10 "Backes in den Bandorfer Wiesen" (33.10/00)
- Auswertung der Unterrichtung
- Durchführungder Offenlage
Vorlage
1056/2024
Aktenzeichen
610-12/2004/20 610-13/33.10/00
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat,

  • die Stellungnahmen gemäß der Anlage zu würdigen und abzuwägen
  • mit den entsprechend geänderten und ergänzten Unterlagen die Offenlage durchzuführen.

 


Sachverhalt:

In der Zeit vom 25.03.2022 bis einschließlich 29.04.2022 wurde die Unterrichtung (frühzeitige Beteiligung) zum Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Aufstellung des Bebauungsplans durchgeführt. Die Öffentlichkeit wurde hierüber durch amtliche Bekanntmachung vom 17.03.2022, die planbetroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange mit gesondertem Schreiben vom 07.03.2022 informiert.

 

Im Zuge des Beteiligungsverfahrens gingen mehrere Stellungnahmen und Unterschriftensammlungen aus der Öffentlichkeit ein, in denen der Standort auch aus Gründen des Naturschutzes kritisch bewertet oder abgelehnt wurde.

Nach eingehender Beratung bestätigte der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss am 11.10.2022 die Planungen an dem Standort und beauftragte die Verwaltung, für die Abwägung den Verfahrensunterlagen eine vertiefende Ermittlung der natur- und artenschutzrechltichen Belange beizufügen. Diese Ergebnisse liegen nunmehr vor und so können die Stellungnahmen fachlich bewertet und sachgerecht mit den sonstigen Planungsinhalten unter- und gegeneinader abgewogen werden.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen, deren Würdigung und die hieraus abgeleiteten Abwägungsvorschläge sind der beigefügten Anlage zu entnehmen. Da diese zumeist inhalts- oder gar wortgleich zur Änderung des Flächennutzungsplanes als auch zur Aufstellung des Bebauungsplanes eingereicht wurden, werden sie in einem gemeinsamen Beschluss behandelt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine