Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Nein: 10

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt nachfolgende Resolution:

 

Resolution der Stadt Remagen: Finanzierung der Straßenausbaubeiträge neu aufstellen!

Die Kommunen in Rheinland-Pfalz sorgen gemäß § 14 Landesstraßengesetz  für den Bau sowie für die Unterhaltung des gemeindlichen Straßennetzes. Zu diesem Zweck werden Straßenausbaubeiträge erhoben. In zahlreichen Bundesländern, auch in Rheinland-Pfalz, wird über die Zukunft der Straßenausbaubeiträge diskutiert – vor allem angesichts der häufig erheblichen finanziellen Belastung der Anlieger.

Die adäquate Erfüllung der Pflichtaufgabe kommunaler Selbstverwaltung (Straßenbau- und Unterhaltung) auf der einen Seite und die Berücksichtigung der sozialen Interessen der Anlieger auf der anderen Seite geraten hier in einen erheblichen Zielkonflikt.

 

Aus diesem Grund bittet die Stadt Remagen die Landesregierung, ein Konzept für die finanzielle Neuaufstellung der Straßenausbaubeiträge vorzulegen:

Die Stadt Remagen regt an, die Anteile der Bürgerinnen und Bürger für die Unterhaltung der kommunalen Straßen durch Finanzmittel des Landes zu ersetzen und das Kommunalabgabengesetz entsprechend zu ändern. Der Anteil der Kommunen soll nicht Gegenstand einer Förderung sein. Zudem muss sichergestellt sein, dass die Planungs- und Entscheidungshoheit über Ausbaumaßnahmen Sache der Kommunen bleibt und nicht auf Ebene der Landesregierung entschieden wird.

Erforderlich ist ein evidenzbasiertes, tragfähiges und nachhaltiges Finanzierungskonzept, dass spezifisch auf die Rahmenbedingungen des kommunalen Straßenausbaus in Rheinland-Pfalz zugeschnitten ist. Eine Übernahme von Konzepten und eine Orientierung an Zahlen aus anderen Bundesländern schließen sich vor diesem Hintergrund aus.

 

Konsequenzen:

1.    Die gesamte Bürgerschaft kann entlastet werden, da sie in Zukunft nicht mehr an der Unterhaltung der Straßen vor Ort beteiligt wird.

2.    Der Kostendruck auf Wohneigentum soll gemindert werden. Das hilft insbesondere Familien mit Kindern und älteren, oft alleinstehenden Menschen mit niedrigem Einkommen. Zudem wird der Erwerb von (Alt-)Immobilien in den Ortskernen erleichtert, wenn die Unsicherheit über zukünftig zu zahlende Ausbaubeiträge wegfällt.

3.    Der belastende ständige Streit über Einmal- oder wiederkehrende Beiträge in den Gemeinderäten und in der Bürgerschaft entfällt.

4.    Der Konflikt zwischen Bürgern und Verwaltung über die Höhe der Beiträge, ihre Berechtigung und die Art ihrer Berechnung entfällt ebenfalls. Dadurch verbessert sich das Verhältnis der Bürger zu “ihrer” Verwaltung.

5.    Der Verwaltungsaufwand für die Berechnung der Anliegerbeiträge und deren Begründung gegenüber den betroffenen Bürgern (z.B. in Anwohnerversammlungen oder Einzelgesprächen) erübrigt sich.

6.    Gerichtsverfahren über Anliegerbeiträge, wie sie in der letzten Zeit von Bürgern in Beitragsangelegenheiten immer häufiger angestrengt werden, sind nicht mehr notwendig. Dadurch werden die Gerichte und die Verwaltung entlastet. Die mit den Prozessen verbundenen Kosten fallen weg, wobei die Gerichtskosten für eine Gemeinde nicht selten ein Vielfaches des streitig gestellten Anliegerbeitrags ausgemacht haben.

 


Bürgermeister Björn Ingendahl weist auf die bundesweite Debatte zur Abschaffung der Erhebung von Ausbaubeiträgen hin. Auch in Rheinland-Pfalz wird hierüber zurzeit diskutiert. Die Fraktionen der CDU und Bündnis 90/Die Grünen im Stadtrat Remagen haben beantragt, der Stadtrat möge eine Resolution mit dem Inhalt, die Finanzierung der Straßenausbaubeiträge neu aufzustellen, erlassen.

 

Christine Wießmann weist erneut auf den Antrag der SPD hin, im Stadtrat eine Diskussion darüber zu führen, ob die Einführung von wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen statt einmaliger Beiträge nicht der bessere Weg für Remagen sei.

 

Man wolle niemanden unter Zeitdruck setzen, dafür sei das Thema viel zu wichtig. Man gehe aber davon aus, dass fünf Monate Beratungszeit bis zur letzten Ratssitzung im Mai ausreichend sei.

 

Am Beispiel der Stadt Pirmasens führt sie aus, dass die Umwandlung von Einmalbeiträgen in wiederkehrende Beiträge jegliche Diskussionen beendet habe, das System habe seit Jahren eine hohe Akzeptanz der Bürger. Durch den Straßenausbau habe eine Aufwertung des Stadtbildes stattgefunden und durch die aktive Beteiligung am Planungs- und Entscheidungsprozess sei das bürgerschaftliche Engagement wesentlich verbessert worden.

 

Der Jahresbeitragssatz liege zwischen 10 und 19 Cent pro Quadratmeter, das seien bei einem Grundstück von 600 m² mit Zuschlag für zwei Vollgeschosse 78 € pro Jahr, also 6,50 Euro im Monat.

 

Weiter führt sie aus, dass für den Fall, dass in einem Abrechnungsgebiet in einem Jahr keine Ausbaumaßnahmen ausgeführt werden, auch keine wiederkehrenden Beiträge erhoben würden. Auch sei durch Rechtsprechung mehrerer Gerichte entschieden worden, dass der wiederkehrende Beitrag nicht auf Mieter umgelegt werden dürfe.

 

Die SPD stehe nach wie vor dazu, dass es besser wäre, der erfahrene alte Rat würde sich noch mit diesem Thema befassen und beschließen, statt dies einem neuen Rat als Altlast zu überlassen, so Christine Wießmann.

 

Dr. Peter Wyborny plädiert ebenfalls für die Entlastung der Bürger. Ausbaumaßnahmen seien seiner Meinung nach in der Vergangenheit nur deshalb erforderlich geworden, weil fällige Unterhaltungsmaßnahmen seitens des Baulastträgers nicht erfolgten. Folglich habe man den Bürger zu Unrecht belastet.

 

Rosa Maria Müller von der FDP kündigt an, die Resolution zu unterstützen.

 

Thomas Nuhn teilt mit, dass die FBL-Fraktion der Resolution nicht zustimmen werde, vielmehr wolle man zunächst, wie bereits von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt und von Bürgermeister Björn Ingendahl zugesagt, einen Experten zum Thema „Wiederkehrender Beitrag“ hören, um diese weitsichtige Entscheidung treffen zu können.

 

Heinz-Peter Hammer erläutert nochmals die Eckpunkte der Resolution. Ziel sei die Entlastung der Anlieger von den Straßenausbaubeiträgen, unter der Prämisse, dass der kommunale Straßenausbau gesichert und notwendige Ausbaumaßnahmen auch realisiert werden können.

 

Der Kostendruck auf Wohneigentum solle gemindert werden. Dies helfe insbesondere Familien mit Kindern und älteren, oft alleinstehenden Menschen mit niedrigem Einkommen. Zudem werde der Erwerb von Altimmobilien in den Ortskernen erleichtert, wenn die Unsicherheit über zukünftig zu zahlende Ausbaubeiträge wegfalle. Auch der belastende, ständige Streit über Einmal- oder wiederkehrende Beiträge in den Gremien und der Bürgerschaft entfalle, genauso wie der Konflikt zwischen Bürger und Verwaltung über die Höhe der festgesetzten Beiträge. Der Verwaltungsaufwand für die Berechnung der Beiträge entfalle und deren Begründung gegenüber den betroffenen Bürgern erübrige sich. Abschließend weist er darauf hin, dass Gerichtsverfahren, wie sie in der letzten Zeit von Bürgern in Beitragsangelegenheiten immer häufiger angestrengt werden, zukünftig nicht mehr notwendig seien. Dadurch würden Gerichte und Verwaltung entlastet. Die mit den Prozessen verbundenen Kosten fielen weg, wobei die Gerichtskosten für eine Gemeinde nicht selten ein Vielfaches des streitig gestellten Anliegerbeitrags ausgemacht hätten.

 

Bürgermeister Björn Ingendahl weist darauf hin, dass die Diskussion über die Beitragserhebung und deren Art und Weise fortgeführt werde. Mit dem zuständigen Referenten des Gemeinde- und Städtebundes wurde bereits Kontakt aufgenommen. Eine Informationsveranstaltung wird aber vor der Sommerpause aus Zeitgründen nicht stattfinden können. Er macht nochmals deutlich, dass eine Umstellung der Beitragserhebung erst mit Erlass einer Satzung wirksam werde, das heißt, aktuelle Ausbaumaßnahmen sind hiervon nicht betroffen.