Sachverhalt:
Resolution der Stadt Remagen: Finanzierung
der Straßenausbaubeiträge neu aufstellen!
Die Kommunen in Rheinland-Pfalz sorgen gemäß
§ 14 Landesstraßengesetz für den Bau
sowie für die Unterhaltung des gemeindlichen Straßennetzes. Zu diesem Zweck
werden Straßenausbaubeiträge erhoben. In zahlreichen Bundesländern, auch in
Rheinland-Pfalz, wird über die Zukunft der Straßenausbaubeiträge diskutiert –
vor allem angesichts der häufig erheblichen finanziellen Belastung der
Anlieger.
Die adäquate Erfüllung der Pflichtaufgabe
kommunaler Selbstverwaltung (Straßenbau- und Unterhaltung) auf der einen Seite
und die Berücksichtigung der sozialen Interessen der Anlieger auf der anderen
Seite geraten hier in einen erheblichen Zielkonflikt.
Aus diesem Grund
bittet die Stadt Remagen die Landesregierung, ein Konzept für die finanzielle
Neuaufstellung der Straßenausbaubeiträge vorzulegen:
Die Stadt Remagen regt an, die Anteile der Bürgerinnen und Bürger für
die Unterhaltung der kommunalen Straßen durch Finanzmittel des Landes zu
ersetzen und das Kommunalabgabengesetz entsprechend zu ändern. Der Anteil der
Kommunen soll nicht Gegenstand einer Förderung sein. Zudem muss sichergestellt
sein, dass die Planungs- und Entscheidungshoheit über Ausbaumaßnahmen Sache der
Kommunen bleibt und nicht auf Ebene der Landesregierung entschieden wird.
Erforderlich ist ein evidenzbasiertes,
tragfähiges und nachhaltiges Finanzierungskonzept, dass spezifisch auf die
Rahmenbedingungen des kommunalen Straßenausbaus in Rheinland-Pfalz
zugeschnitten ist. Eine Übernahme von Konzepten und eine Orientierung an Zahlen
aus anderen Bundesländern schließen sich vor diesem Hintergrund aus.
Konsequenzen:
1.
Die gesamte Bürgerschaft
kann entlastet werden, da sie in Zukunft nicht mehr an der Unterhaltung der
Straßen vor Ort beteiligt wird.
2.
Der Kostendruck auf Wohneigentum
soll gemindert werden. Das hilft insbesondere Familien mit Kindern und älteren,
oft alleinstehenden Menschen mit niedrigem Einkommen. Zudem wird der Erwerb von
(Alt-)Immobilien in den Ortskernen erleichtert, wenn die Unsicherheit über
zukünftig zu zahlende Ausbaubeiträge wegfällt.
3.
Der belastende ständige
Streit über Einmal- oder wiederkehrende Beiträge in den Gemeinderäten und in
der Bürgerschaft entfällt.
4.
Der Konflikt zwischen
Bürgern und Verwaltung über die Höhe der Beiträge, ihre Berechtigung und die
Art ihrer Berechnung entfällt ebenfalls. Dadurch verbessert sich das Verhältnis
der Bürger zu “ihrer” Verwaltung.
5.
Der Verwaltungsaufwand für
die Berechnung der Anliegerbeiträge und deren Begründung gegenüber den
betroffenen Bürgern (z.B. in Anwohnerversammlungen oder Einzelgesprächen)
erübrigt sich.
6.
Gerichtsverfahren über
Anliegerbeiträge, wie sie in der letzten Zeit von Bürgern in
Beitragsangelegenheiten immer häufiger angestrengt werden, sind nicht mehr
notwendig. Dadurch werden die Gerichte und die Verwaltung entlastet. Die mit
den Prozessen verbundenen Kosten fallen weg, wobei die Gerichtskosten für eine
Gemeinde nicht selten ein Vielfaches des streitig gestellten Anliegerbeitrags
ausgemacht haben.