Betreff
Erhebung von Ausbaubeiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz; Resolution des Stadtrats an die Landesregierung; Antrag der Fraktionen der CDU und Bündnis 90/Die Grünen
Vorlage
0706/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Resolution der Stadt Remagen: Finanzierung der Straßenausbaubeiträge neu aufstellen!

Die Kommunen in Rheinland-Pfalz sorgen gemäß § 14 Landesstraßengesetz  für den Bau sowie für die Unterhaltung des gemeindlichen Straßennetzes. Zu diesem Zweck werden Straßenausbaubeiträge erhoben. In zahlreichen Bundesländern, auch in Rheinland-Pfalz, wird über die Zukunft der Straßenausbaubeiträge diskutiert – vor allem angesichts der häufig erheblichen finanziellen Belastung der Anlieger.

Die adäquate Erfüllung der Pflichtaufgabe kommunaler Selbstverwaltung (Straßenbau- und Unterhaltung) auf der einen Seite und die Berücksichtigung der sozialen Interessen der Anlieger auf der anderen Seite geraten hier in einen erheblichen Zielkonflikt.

 

Aus diesem Grund bittet die Stadt Remagen die Landesregierung, ein Konzept für die finanzielle Neuaufstellung der Straßenausbaubeiträge vorzulegen:

Die Stadt Remagen regt an, die Anteile der Bürgerinnen und Bürger für die Unterhaltung der kommunalen Straßen durch Finanzmittel des Landes zu ersetzen und das Kommunalabgabengesetz entsprechend zu ändern. Der Anteil der Kommunen soll nicht Gegenstand einer Förderung sein. Zudem muss sichergestellt sein, dass die Planungs- und Entscheidungshoheit über Ausbaumaßnahmen Sache der Kommunen bleibt und nicht auf Ebene der Landesregierung entschieden wird.

Erforderlich ist ein evidenzbasiertes, tragfähiges und nachhaltiges Finanzierungskonzept, dass spezifisch auf die Rahmenbedingungen des kommunalen Straßenausbaus in Rheinland-Pfalz zugeschnitten ist. Eine Übernahme von Konzepten und eine Orientierung an Zahlen aus anderen Bundesländern schließen sich vor diesem Hintergrund aus.

 

Konsequenzen:

1.    Die gesamte Bürgerschaft kann entlastet werden, da sie in Zukunft nicht mehr an der Unterhaltung der Straßen vor Ort beteiligt wird.

2.    Der Kostendruck auf Wohneigentum soll gemindert werden. Das hilft insbesondere Familien mit Kindern und älteren, oft alleinstehenden Menschen mit niedrigem Einkommen. Zudem wird der Erwerb von (Alt-)Immobilien in den Ortskernen erleichtert, wenn die Unsicherheit über zukünftig zu zahlende Ausbaubeiträge wegfällt.

3.    Der belastende ständige Streit über Einmal- oder wiederkehrende Beiträge in den Gemeinderäten und in der Bürgerschaft entfällt.

4.    Der Konflikt zwischen Bürgern und Verwaltung über die Höhe der Beiträge, ihre Berechtigung und die Art ihrer Berechnung entfällt ebenfalls. Dadurch verbessert sich das Verhältnis der Bürger zu “ihrer” Verwaltung.

5.    Der Verwaltungsaufwand für die Berechnung der Anliegerbeiträge und deren Begründung gegenüber den betroffenen Bürgern (z.B. in Anwohnerversammlungen oder Einzelgesprächen) erübrigt sich.

6.    Gerichtsverfahren über Anliegerbeiträge, wie sie in der letzten Zeit von Bürgern in Beitragsangelegenheiten immer häufiger angestrengt werden, sind nicht mehr notwendig. Dadurch werden die Gerichte und die Verwaltung entlastet. Die mit den Prozessen verbundenen Kosten fallen weg, wobei die Gerichtskosten für eine Gemeinde nicht selten ein Vielfaches des streitig gestellten Anliegerbeitrags ausgemacht haben.