Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Befangen: 1

Beschluss:

Der Stadtrat stimmt dem Konzept zur Neubebauung des vormaligen Post-Geländes zu und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Änderungsverfahrens. Der Flächennutzungsplan ist nach Abschluss der Bebauungsplanänderung zu berichtigen oder, soweit erforderlich, in einem eigenen parallel geführten Verfahren zu ändern.

Sämtliche notwendigen Unterlagen sind der Stadt vom Vorhabenträger ohne Ersatz- oder Erstattungsanspruch zur Verfügung zu stellen.

 


Das vormalige Post-Grundstück an der Jahnstraße / Von-Lassaulx-Straße / Am Sportplatz ist Bestandteil des Bebauungsplanes 10.47 „Jahnstraße“. Bereits mit dem Satzungsbeschluss wurde aufgrund der Privatisierung der Bundespost beschlossen, die auf dem Gelände getroffene Festsetzung als „Gemeinbedarfsfläche  Post/Telekom“ in einem Änderungsverfahren anzupassen.

 

Bereits die erste Fassung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für das seiner­zeitige „gemeinsame Mittelzentrum Remagen-Sinzig“ wies 2007 das Areal als Potenzialfläche für die Ansiedlung für größere, in die Innenstadt nicht integrierbare Einzelhandelsbetriebe aus. In der Fortschreibung 2013 übernahm das Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Remagen diese Darstellung.

 

Der Stadt ist es nunmehr gelungen, die Eigentümer des vorm. Post-Geländes mit Vertretern der Filialentwicklung der Unternehmensgruppe ALDI-SÜD zusammen­zubringen. Ziel war es dabei, mit der Ansiedlung eines zusätzlichen Marktes das bestehende Defizit bei der Versorgung der Remagener Bürger mit Gütern des täglichen Bedarfs zu minimieren.

 

Entstanden ist ein Konzept zur Neubebauung des Areals mit einer Mischung aus Verkaufs- und Wohnflächen. Neben etwa 970 m² Verkaufsfläche entstehen über der Marktfläche 9 Einfamilienhäuser, in einem zweiten aufgeständerten und gegliederten Gebäude zudem insgesamt 6 herkömmliche Wohnungen, 30 Altenwohnungen sowie 15 Studierenden-WG’s für jeweils 3 Personen.

 

Die notwendigen Parkflächen für den Markt werden ebenerdig, die Stellplätze für die Wohnungen hiervon getrennt in einer Tiefgarage nachgewiesen.

 

In der Höhenentwicklung orientieren sich die Baukörper an der Umgebungsbebauung. So entsteht zur Straße Am Sportplatz ein Gebäude mit zwei Vollgeschossen und einem ausgebauten Dachgeschoss, zur Von-Lassaulx-Straße hin ein dreigeschossiger Bau mit Staffelgeschoss, der im Verlauf zur Jahnstraße ein weiteres Vollgeschoss erhält.

 

Voraussetzung für die Planung ist, dass parallel hierzu das Einzelhandels- und Zentren­konzept fortgeschrieben wird. Hierin ist, wie zuvor erwähnt, das Plangebiet zwar als Potenzialfläche für großflächigen Einzelhandel kartiert, die Rechtslage setzt jedoch zwingend eine Festsetzung als „zentraler Versorgungsbereich“ voraus.

 

Dem Änderungsverfahren vorzuschalten ist zunächst eine allgemeine Vorprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeit (UVPG). Diese Verpflichtung ergibt sich aus der Größe des Marktes, der mit rund 1.650 m² Geschossfläche über dem Prüfwert von 1.200 m² liegt. Sofern hierbei keine nachteiligen Umweltauswirkungen festgestellt werden, wird die Satzung als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt. In diesem Fall würde der Flächennutzungsplan, der das Plan­gebiet als „gemischte Baufläche“ darstellt, nach Abschluss des Bebauungsplanver­fahrens lediglich berichtigt.

 

Sollte die UVP-Vorprüfung zu einem anderen Ergebnis kommen, so muss die Änderung des Bebauungsplans im Regelverfahren durchgeführt werden. Dann wäre parallel dazu auch der Flächennutzungsplan in einem eigenen Verfahren förmlich zu ändern.

 

Der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss hat dem Stadtrat empfohlen, dem Konzept zur Neubebauung zuzustimmen. Auch der Ortsbeirat Remagen stimmte der Planung zu.

 

In der anschließenden Diskussion wird die Parkraumsituation angesprochen. Wichtig ist, dass die vorhandenen Stellplätze in der Jahnstraße und Von-Lassaulx-Straße erhalten bleiben, mit Ausnahme der Plätze, die den Grundstückszufahrten zum Opfer fallen. Die auf dem Grundstück auszuweisenden Stellplätze sollen zugeordnet werden.

 

Bürgermeister Björn Ingendahl führt aus, dass sämtliche Anregungen, auch die, die bereits in den Sitzungen des Fachausschusses und Ortsbeirats geäußert wurden, im weiteren Verfahren geprüft und gegebenenfalls berücksichtigt werden.


Ratsmitglied Beate Reich hat wegen Sonderinteresse gemäß § 22 Gemeindeordnung den Sitzungstisch verlassen und an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen.