Beschluss:

1.    Die Gebühren für das Ausheben und Schließen der Gräber und für die Nutzung der Leichenhallen bleiben unverändert.

2.    Die Gebühren für Urnenreihengräber, Urnenkaufgräber und Urnenstelen werden um

5 % erhöht, ausgenommen Familienbäume.

 


Marc Göttlicher erläutert die Beschlussvorlage.

 

Nach kurzer Diskussion ergeht folgender