Beschluss:
1. Die
Gebühren für das Ausheben und Schließen der Gräber und für die Nutzung der
Leichenhallen bleiben unverändert.
2. Die
Gebühren für Urnenreihengräber, Urnenkaufgräber und Urnenstelen werden um
5 % erhöht,
ausgenommen Familienbäume.
Marc Göttlicher erläutert die Beschlussvorlage.
Nach kurzer Diskussion ergeht folgender