Sitzung: 28.10.2019 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Nein: 2, Enthaltungen: 2
Vorlage: 0055/2019
Beschluss:
1. Die
Gebühren für das Ausheben und Schließen der Gräber und für die Nutzung der
Leichenhallen bleiben unverändert.
2. Die
Gebühren für Urnenreihengräber, Urnenkaufgräber und Urnenstelen werden um
5 % erhöht,
ausgenommen Familienbäume.
Der Rat der Stadt Remagen beschließt folgende
23. Satzung
zur Änderung der Satzung über die
Erhebung der Friedhofsgebühren der Stadt Remagen (Friedhofsgebührensatzung) vom
01.08.1989
Der
Rat der Stadt Remagen hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) vom
31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
02.03.2006 (GVBl. S. 57), den §§ 2 Abs. 1 und 7 des Kommunalabgabengesetzes
(KAG) vom 20.06.1995 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom
12.12.2006 (GVBl. S. 401), und § 35 der Friedhofssatzung am 28.10.2019 folgende
Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1
Die
Anlage zu § 1 der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt
Remagen erhält folgende neue Fassung: (siehe Anlage).
§ 2
Diese Änderungssatzung tritt am
01.01.2020 in Kraft.
Remagen, den 28.10.2019
Björn Ingendahl, Bürgermeister
Der Beschluss ergeht mehrheitlich bei zwei Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen.
Sachverhalt:
Zuletzt wurden die
Grabstellengebühren für alle Bestattungsarten zum 01.01.2019 um 5 % erhöht. Die
Gebühren für das Ausheben und Schließen der Gräber und für die Nutzung der
Leichenhallen blieben unverändert.
Bis 30.06.2019 wurden
insgesamt 66 Bestattungen (18 Erdbestattungen und 48 Urnenbestattungen)
vorgenommen. Hiervon waren für 50 Bestattungen Grabstellengebühren zu
entrichten (Neukauf oder Verlängerung von Grabstellen). Für die verbleibenden 4
Bestattungen fielen Gebühren nur für das Ausheben und Schließen bzw. die
Hallennutzung an.
Bei 12 Gräbern wurden die
Nutzungsrechte wieder erworben.
Die Friedhofsgebühren werden
für 3 verschiedene Kostenstellen erhoben:
1. Friedhofsanlagen
(Gräber, Anlagen, Wege, Grünanlagen) - Produkt 55310
Defizit 2015 111.094,29
€
Defizit 2016 153.397,16
€
Defizit 2017 145.800,67
€
Defizit 2018 162.104,22
€
Defizit per 31.12.2019 (Hochrechnung) 147.363,84 €
2. Bestattungswesen
(Ausheben und Schließen der Gräber) - Produkt 55320
Überschuss 2015 4.000,77
€
Überschuss 2016 2.839,96
€
Überschuss 2017 4.096,23
€
Überschuss 2018 8.061,53
€
Überschuss per 31.12.2019 (Hochrechnung) 9.182,00 €
3. Friedhofshallen - Produkt 55330
Defizit 2015 5.669,43
€
Defizit 2016 6.573,55
€
Defizit 2017 9.405,15
€
Defizit 2018 14.113,23
€
Defizit per
31.12.2019 (Hochrechnung) 8.500,23
€
Christina Steinhausen gibt zu Protokoll, dass die FDP-Fraktion der Satzung nicht zustimmen werde. Der Rat vergebe hier eine Möglichkeit, hinsichtlich der Bestattungsformen und –zeiten kreativer zu sein.
Christine Wießmann führt aus, dass der Rat in den vergangenen Jahren alternative Bestattungsformen eingeführt hat. Zudem habe der Rat vor Jahren beschlossen, eine jährliche Erhöhung der Gebühren um 5 % vorzunehmen, um den Bürger nicht zu sehr zu belasten.
Es ergeht folgender